Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde

(1) Hat ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieses Teils, gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder eine Verfügung der Kartellbehörde verstoßen und dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, kann die Kartellbehörde die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils anordnen und dem Unternehmen die Zahlung eines entsprechenden Geldbetrags auferlegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft ist durch

1.
Schadensersatzleistungen,
2.
Festsetzung der Geldbuße,
3.
Anordnung der Einziehung von Taterträgen oder
4.
Rückerstattung.
Soweit das Unternehmen Leistungen nach Satz 1 erst nach der Vorteilsabschöpfung erbringt, ist der abgeführte Geldbetrag in Höhe der nachgewiesenen Zahlungen an das Unternehmen zurückzuerstatten.

(3) Wäre die Durchführung der Vorteilsabschöpfung eine unbillige Härte, soll die Anordnung auf einen angemessenen Geldbetrag beschränkt werden oder ganz unterbleiben. Sie soll auch unterbleiben, wenn der wirtschaftliche Vorteil gering ist.

(4) Die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils kann geschätzt werden. Der abzuführende Geldbetrag ist zahlenmäßig zu bestimmen.

(5) Die Vorteilsabschöpfung kann nur innerhalb einer Frist von bis zu sieben Jahren seit Beendigung der Zuwiderhandlung und längstens für einen Zeitraum von fünf Jahren angeordnet werden. § 33h Absatz 6 gilt entsprechend. Im Falle einer bestandskräftigen Entscheidung im Sinne des § 33b Satz 1 oder einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung im Sinne des § 33b Satz 2 beginnt die Frist nach Satz 1 erneut.

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wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 38 Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung


(1) Für die Ermittlung der Umsatzerlöse gilt § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs. Verwendet ein Unternehmen für seine regelmäßige Rechnungslegung ausschließlich einen anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandard, so ist für die Ermitt

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 60 Einstweilige Anordnungen


Die Kartellbehörde kann bis zur endgültigen Entscheidung über1.eine Verfügung nach § 31b Absatz 3, § 40 Absatz 2, § 41 Absatz 3 oder einen Widerruf oder eine Änderung einer Freigabe nach § 40 Absatz 3a,2.eine Erlaubnis nach § 42 Absatz 1, ihren Wider

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 62 Gebührenpflichtige Handlungen


(1) Im Verfahren vor der Kartellbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Als individuell zurechenbare öffentliche Leistungen sind gebührenpflichtig (gebührenpflichtige Handlungen): 1. Anmeldungen nac

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 66 Aufschiebende Wirkung


(1) Rechtsbehelfe haben aufschiebende Wirkung, soweit durch die angefochtene Verfügung 1. eine Verfügung nach § 26 Absatz 4, § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3, § 32 Absatz 2a Satz 1 oder § 34 Absatz 1 getroffen wird oder2. eine Erlaubnis nach § 42 Absatz
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 33b Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde


Wird wegen eines Verstoßes gegen eine Vorschrift dieses Teils oder gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Schadensersatz gefordert, so ist das Gericht an die Feststellung des Verstoßes gebunden, wie sie

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 33h Verjährung


(1) Ansprüche aus § 33 Absatz 1 und § 33a Absatz 1 verjähren in fünf Jahren. (2) Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist,2. der Anspruchsberechtigte Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrl

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2005 - II ZR 232/04

bei uns veröffentlicht am 20.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 232/04 Verkündet am: 20. Juni 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2005 - III ZR 397/04

bei uns veröffentlicht am 07.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 397/04 Verkündet am: 7. Juli 2005 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VerbrKG a.F. § 1

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2002 - KZR 5/01

bei uns veröffentlicht am 16.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 5/01 Verkündet am: 16. April 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja W

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2002 - X ZR 144/00

bei uns veröffentlicht am 14.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 144/00 Verkündet am: 14. Mai 2002 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja.

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2007 - KZR 16/04

bei uns veröffentlicht am 08.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 16/04 Verkündet am: 8. Mai 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Mai 2

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2007 - KZR 14/04

bei uns veröffentlicht am 08.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 14/04 Verkündet am: 8. Mai 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Kfz-Vertr

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Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 5/03

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 5/03 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 31/02

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 31/02 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 30/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 30/02 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 30/01

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 30/01 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 29/01

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 29/01 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 28/01

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 28/01 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 27/01

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 27/01 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 23/02

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 23/02 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 22/02

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 22/02 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 21/02

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 21/02 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 20/02

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 20/02 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 18/02

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 18/02 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mü

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2001 - KZR 13/00

bei uns veröffentlicht am 11.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 13/00 Verkündet am: 11. Dezember 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2001 - III ZR 284/00

bei uns veröffentlicht am 13.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 284/00 Verkündet am: 13. Dezember 2001 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2003 - X ZR 199/99

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 199/99 Verkündet am: 28. Januar 2003 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes h

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 25/01

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 25/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die münd

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 24/01

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 24/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Verbundnetz I

Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2000 - X ZR 115/98

bei uns veröffentlicht am 14.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 115/98 Verkündet am: 14. März 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2003 - I ZR 225/00

bei uns veröffentlicht am 20.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 225/00 Verkündet am: 20. März 2003 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Mai 2003 - KZR 29/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 29/02 Verkündet am: 20. Mai 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 20. M

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Mai 2003 - KZR 27/02

bei uns veröffentlicht am 20.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 27/02 Verkündet am: 20. Mai 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____________________ Preisbindung durch F

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Mai 2003 - KZR 19/02

bei uns veröffentlicht am 20.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 19/02 Verkündet am: 20. Mai 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Apollo-Optik AGBG § 5; BGB § 3

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juni 2003 - X ZR 215/01

bei uns veröffentlicht am 03.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 215/01 Verkündet am: 3. Juni 2003 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Chirurgische Inst

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2012 - KVR 51/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 51/11 Verkündet am: 15. Mai 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Wa

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Okt. 2000 - I ZR 1/98

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 1/98 Verkündet am: 5. Oktober 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2003 - X ZR 234/00

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 234/00 Verkündet am: 24. September 2003 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja F

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2000 - X ZR 137/99

bei uns veröffentlicht am 14.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 137/99 Verkündet am: 14. November 2000 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Aug. 2016 - VI-3 Kart 100/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 17.06.2014 gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 20.04.2015 (BK9-14/704) wird zurückgewiesen. Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendige

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2016 - KZR 69/14

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 3. Zivilsenat, vom 30. April 2014 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Juni 2016 - V-2 Kart 8/15 (OWi)

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Auf den Antrag der Vollstreckungsschuldnerin wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. März 2014 – B1-200/06-U11-VO – teilweise abgeändert: Von der E. GmbH wird aus dem Bußgeldbescheid vom 29. Januar 2009 der gesetzliche Zinsbetrag n

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Mai 2012 - 6 C 22/11

bei uns veröffentlicht am 23.05.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wehrt sich gegen eine auf die Abführung von Werbeeinnahmen gerichtete rundfunkrechtliche Aufsichtsmaßnahme. Sie betreibt den Fernsehsender ProS

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 09. Juli 2003 - 6 U 65/02

bei uns veröffentlicht am 09.07.2003

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 19. April 2002 - 7 0 184/01 -  wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckb

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