Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 101 Konzessionsgeber

(1) Konzessionsgeber sind

1.
öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 bis 3, die eine Konzession vergeben,
2.
Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Absatz 1 Nummer 1, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 Absatz 2 bis 6 ausüben und eine Konzession zum Zweck der Ausübung dieser Tätigkeit vergeben,
3.
Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Absatz 1 Nummer 2, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 Absatz 2 bis 6 ausüben und eine Konzession zum Zweck der Ausübung dieser Tätigkeit vergeben.

(2) § 100 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 98 Auftraggeber


Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des § 101.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit


(1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die von einem öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 an eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts vergeben werden, wenn 1. der öf

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 159 Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern


(1) Die Vergabekammer des Bundes ist zuständig für die Nachprüfung der Vergabeverfahren 1. des Bundes;2. von öffentlichen Auftraggebern im Sinne des § 99 Nummer 2, von Sektorenauftraggebern im Sinne des § 100 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 99

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 112 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen


(1) Umfasst ein öffentlicher Auftrag mehrere Tätigkeiten, von denen eine Tätigkeit eine Sektorentätigkeit im Sinne des § 102 darstellt, dürfen getrennte Aufträge für die Zwecke jeder einzelnen Tätigkeit oder darf ein Gesamtauftrag vergeben werden.
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 99 Öffentliche Auftraggeber


Öffentliche Auftraggeber sind 1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewe

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 100 Sektorenauftraggeber


(1) Sektorenauftraggeber sind 1. öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 bis 3, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 ausüben,2. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 ausüben, wenn a) d

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 102 Sektorentätigkeiten


(1) Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind 1. die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Fortleitung und der Abgabe von Trinkwasser,2. die Einspeisung von Trinkwasser

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24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - X ZB 8/09

bei uns veröffentlicht am 10.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 8/09 vom 10. November 2009 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Endoskopiesystem GWB §§ 107 Abs. 2 Satz 2, 117 Abs. 1; VOL/A 2006 § 3 a Nr. 1 Abs. 5 lit. b a) D

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Feb. 2008 - V ZR 56/07

bei uns veröffentlicht am 22.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 56/07 Verkündet am: 22. Februar 2008 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2012 - X ZB 5/11

bei uns veröffentlicht am 23.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 5/11 vom 23. Januar 2012 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Rettungsdienstleistungen III GWB § 99 Abs. 4 aF; GVG § 17a Abs. 2 a) Auf Dienstleistungskonzess

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2011 - X ZB 4/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/10 Verkündet am: 8. Februar 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 31. März 2016 - 21 VK-3194/02/16

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt. Der Vergabestelle wird aufgegeben, die Wertung der Angebote unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergab

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Juni 2016 - Verg 15/15

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 27.10.2015 AZ: Z3-3-3194-1-46-08/15 aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass der zwischen der Antragsgegnerin und

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 08. Apr. 2016 - Z3-3/3194/1/57/11/15

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Tenor 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 89/665/EWG in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG von der Vergabekammer Südbayern folgende Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrages über die

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. Feb. 2016 - Au 3 K 15.1070

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Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 3 K 15.1070 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 23. Februar 2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 411 ... als stellvertretendeUrkundsbeamtin der

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 14. Feb. 2017 - Z3-3/3194/1/54/12/16

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Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, im vorliegenden Vergabeverfahren einen Zuschlag auf die Lose 1 (Stellplatz G.) und 2 (Stellplatz L.) zu erteilen. 2. Das Vergabeverfahren wird aufgehoben. 3. Der Antragsgegner und die Be

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 16. März 2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16

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Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, im vorliegenden Vergabeverfahren einen Zuschlag auf die Lose 1 (Stellplatz G.) und 2 (Stellplatz L.) zu erteilen. 2. Das Vergabeverfahren wird aufgehoben. 3. Der Antragsgegner und d

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 01. Nov. 2017 - 1 Verg 2/17

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Tenor Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 31. Juli 2017, Az. Vgk FB 3/17, aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 27. März 2017 - 17 Verg 1/17

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Tenor Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 27.01.2017 gegen den Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.2017 - 1 VK 4/16 - wird nicht verlängert. Damit ist der Beschluss des Senats vom

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 16. Dez. 2016 - 7 Verg 6/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor Das Nachprüfungsverfahren und damit auch die gegen den Beschluss der zweiten Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. September 2016 gerichtete sofortige Beschwerde der Antragstellerin haben sich durch Erteilung des Zuschlags erledig

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 07. Sept. 2016 - 9 K 3118/12

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juni 2016 - VII-Verg 49/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, vom 10.09.2015, VK VOL 15/2014, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Antragsgegner untersagt wird, im Vergabeverfahren bet

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Juni 2016 - VII-Verg 6/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 21. Januar 2016 – VK 2 – 36/15 – aufgehoben. II. Dem Antragsgegner wird im Vergabeverfahren „Hilfstätigkeit

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. März 2015 - 3 L 151/12

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 05. Nov. 2014 - VII-Verg 21/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13. Juni 2014, VK 1 – 34/14 mit der Maßgabe aufgehoben, dass der Antragsgegnerin untersagt wird, der Beigeladenen im Vergabeverfahren „S

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Sept. 2014 - VII-Verg 17/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 2. April 2014 (VK 1 – 14/14) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs.

Landgericht Magdeburg Urteil, 10. Okt. 2012 - 36 O 63/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

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Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 24. Juni 2010 - 1 Verg 4/10

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 1.2.2010 (1 VK LvwA 63/09) aufgehoben. Der Antragsgegner wird verpflichtet, das bisherige Vergabeverfa

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Juni 2008 - 15 Verg 3/08

bei uns veröffentlicht am 13.06.2008

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe vom 07. März 2008 - 1 VK 1/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kost

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 06. Feb. 2007 - 17 Verg 7/06

bei uns veröffentlicht am 06.02.2007

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe vom 19. September 2006 - 1 VK 54/06 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kost

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 20. Sept. 2006 - 1 Verg 3/06

bei uns veröffentlicht am 20.09.2006

Tenor 1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Saarlandes vom 19. Mai 2006 – 3 VK 03/2006 – werden zurückgewiesen. 2. Der Antrag der Antragsgegnerin, die Erledigung des A

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