Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 74

(1) Die Strafkammern sind als erkennende Gerichte des ersten Rechtszuges zuständig für alle Verbrechen, die nicht zur Zuständigkeit des Amtsgerichts oder des Oberlandesgerichts gehören. Sie sind auch zuständig für alle Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, allein oder neben einer Strafe, oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder bei denen die Staatsanwaltschaft in den Fällen des § 24 Abs. 1 Nr. 3 Anklage beim Landgericht erhebt.

(2) Für die Verbrechen

1.
des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge (§ 176d des Strafgesetzbuches),
2.
des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 des Strafgesetzbuches),
3.
des Mordes (§ 211 des Strafgesetzbuches),
4.
des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches),
5.
(weggefallen)
6.
der Aussetzung mit Todesfolge (§ 221 Abs. 3 des Strafgesetzbuches),
7.
der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 des Strafgesetzbuches),
8.
der Entziehung Minderjähriger mit Todesfolge (§ 235 Abs. 5 des Strafgesetzbuches),
8a.
der Nachstellung mit Todesfolge (§ 238 Absatz 3 des Strafgesetzbuches),
9.
der Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 239 Abs. 4 des Strafgesetzbuches),
10.
des erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge (§ 239a Absatz 3 des Strafgesetzbuches),
11.
der Geiselnahme mit Todesfolge (§ 239b Abs. 2 in Verbindung mit § 239a Absatz 3 des Strafgesetzbuches),
12.
des Raubes mit Todesfolge (§ 251 des Strafgesetzbuches),
13.
des räuberischen Diebstahls mit Todesfolge (§ 252 in Verbindung mit § 251 des Strafgesetzbuches),
14.
der räuberischen Erpressung mit Todesfolge (§ 255 in Verbindung mit § 251 des Strafgesetzbuches),
15.
der Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c des Strafgesetzbuches),
16.
des Herbeiführens einer Explosion durch Kernenergie (§ 307 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches),
17.
des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge (§ 308 Abs. 3 des Strafgesetzbuches),
18.
des Mißbrauchs ionisierender Strahlen gegenüber einer unübersehbaren Zahl von Menschen (§ 309 Abs. 2 und 4 des Strafgesetzbuches),
19.
der fehlerhaften Herstellung einer kerntechnischen Anlage mit Todesfolge (§ 312 Abs. 4 des Strafgesetzbuches),
20.
des Herbeiführens einer Überschwemmung mit Todesfolge (§ 313 in Verbindung mit § 308 Abs. 3 des Strafgesetzbuches),
21.
der gemeingefährlichen Vergiftung mit Todesfolge (§ 314 in Verbindung mit § 308 Abs. 3 des Strafgesetzbuches),
22.
des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer mit Todesfolge (§ 316a Abs. 3 des Strafgesetzbuches),
23.
des Angriffs auf den Luft- und Seeverkehr mit Todesfolge (§ 316c Abs. 3 des Strafgesetzbuches),
24.
der Beschädigung wichtiger Anlagen mit Todesfolge (§ 318 Abs. 4 des Strafgesetzbuches),
25.
einer vorsätzlichen Umweltstraftat mit Todesfolge (§ 330 Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches),
26.
der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften mit Todesfolge (§ 330a Absatz 2 des Strafgesetzbuches),
27.
der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge (§ 340 Absatz 3 in Verbindung mit § 227 des Strafgesetzbuches),
28.
des Abgebens, Verabreichens oder Überlassens von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch mit Todesfolge (§ 30 Absatz 1 Nummer 3 des Betäubungsmittelgesetzes),
29.
des Einschleusens mit Todesfolge (§ 97 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes)
ist eine Strafkammer als Schwurgericht zuständig. § 120 bleibt unberührt.

(3) Die Strafkammern sind außerdem zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts.

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 6a Zuständigkeit besonderer Strafkammern


Die Zuständigkeit besonderer Strafkammern nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 74 Abs. 2, §§ 74a, 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes) prüft das Gericht bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen. Danach darf es seine Un
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 24


(1) In Strafsachen sind die Amtsgerichte zuständig, wenn nicht 1. die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 74 Abs. 2 oder § 74 a oder des Oberlandesgerichts nach den §§ 120 oder 120b begründet ist,2. im Einzelfall eine höhere Strafe als vier Jahre F

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 74c


(1) Für Straftaten1.nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Halbleiterschutzgesetz, dem Sortenschutzgesetz, dem Markengesetz, dem Designgesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Gesetz zum Schutz v

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 74e


Unter verschiedenen nach den Vorschriften der §§ 74 bis 74 d zuständigen Strafkammern kommt 1. in erster Linie dem Schwurgericht (§ 74 Abs. 2, § 74 d),2. in zweiter Linie der Wirtschaftsstrafkammer (§ 74 c),3. in dritter Linie der Strafkammer nach §

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 74b


In Jugendschutzsachen (§ 26 Abs. 1 Satz 1) ist neben der für allgemeine Strafsachen zuständigen Strafkammer auch die Jugendkammer als erkennendes Gericht des ersten Rechtszuges zuständig. § 26 Abs. 2 und §§ 73 und 74 gelten entsprechend.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 30 Straftaten


(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung s
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 120


(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des S

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 24


(1) In Strafsachen sind die Amtsgerichte zuständig, wenn nicht 1. die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 74 Abs. 2 oder § 74 a oder des Oberlandesgerichts nach den §§ 120 oder 120b begründet ist,2. im Einzelfall eine höhere Strafe als vier Jahre F

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 178


(1) Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintaus

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2011 - 4 StR 401/11

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Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2019 - 5 StR 589/19

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - II ZB 21/18

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Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2002 - 4 StR 103/02

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2012 - 2 StR 346/11

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Aug. 2005 - 5 StR 255/05

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5 StR 255/05 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 25. August 2005 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen versuchten Totschlags u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 25. August 2005, an der teilgenommen h

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2005 - 5 StR 394/05

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2011 - 5 StR 581/10

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Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 30, § 31 Abs. 1 Internetchat und Verbrechensverabredung. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 – 5 StR 581/10 LG Kiel – BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 16. März 2011 in der St

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Sept. 2002 - 5 StR 210/02

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Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Das Zusammenwirken des Täters einer Körperverletzung mit einem Gehilfen kann zur Erfüllung des Qualifikationstatbestandes der "mit einem anderen Beteiligten gemeinsch

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 124/16 vom 16. Juni 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:160616U3STR124.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in d

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2014 - 5 StR 613/13

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Bundesgerichtshof Urteil, 23. März 2001 - 2 StR 498/00

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Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StPO §§ 413, 416; StGB §§ 71, 63 Ergibt sich im Laufe einer Hauptverhandlung die dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten, ist das Verfahren einzustellen. Ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2001 - 4 StR 56/01

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2001 - 3 StR 534/00

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 534/00 vom 11. April 2001 in der Strafsache gegen wegen versuchter Anstiftung zum Mord u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. April 2001, an der teilgenommen habe

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2006 - 4 StR 67/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 67/06 vom 13. Juni 2006 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 13. Juni 2006 gemäß § 3

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2013 - 5 StR 395/12

bei uns veröffentlicht am 09.01.2013

5 StR 395/12 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 9. Januar 2013 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 9. Januar 2013, an der teilgenommen haben: Vo

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2010 - 5 StR 18/10

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2008 - 4 StR 376/08

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 376/08 vom 11. Dezember 2008 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer Brandstiftung Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. Dezember 2008, an der teilgenommen

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Aug. 2000 - 5 StR 275/00

bei uns veröffentlicht am 15.08.2000

5 StR 275/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. August 2000 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. August 2000 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten B wird das

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Aug. 2010 - 3 StR 301/10

bei uns veröffentlicht am 19.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 301/10 vom 19. August 2010 in der Strafsache gegen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2012 - 5 StR 536/11

bei uns veröffentlicht am 20.06.2012

Nachschlagewerk: nein BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 227 StPO § 81a Vorhersehbarkeit der Todesfolge nach Brechmitteleinsatz (im Anschluss an BGHSt 55, 121). BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 – 5 StR 536/11 LG Bremen – (alt:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2005 - 1 StR 43/05

bei uns veröffentlicht am 16.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 43/05 vom 16. März 2005 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. März 2005 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2003 - 4 StR 329/03

bei uns veröffentlicht am 07.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 329/03 vom 7. Oktober 2003 in der Strafsache gegen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwa

Landgericht Hof Endurteil, 26. Apr. 2016 - 15 O 5/12

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.957,45 Euro nebst Verzugszinsen hieraus jährlich in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 17.12.2011 zu zahlen. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. I

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 11. Dez. 2017 - 16 Kls 412 Js 64048/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tenor 1. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 07.11.2017 (Aktenzeichen: 412 Js 64048/17) wird mit der Maßgabe zur Hauptverhandlung zugelassen, dass die Tat vom 01.09.2017 (Ziffer 4 der Anklage) rechtlich als räuberisc

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2018 - 2 ARs 63/18

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 63/18 2 AR 55/18 vom 3. Mai 2018 in der Strafsache gegen wegen Vergehen gemäß §§ 186 Abs. 1, 194 Abs. 1 Satz 1 StGB, §§ 106 Abs. 1, 109 UrHG, § 25 Abs. 2 StGB Vertreten durch: Rechtsanwalt Az.: 3 Cs 140 Js 23469/

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2017 - 5 StR 483/16

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 226 Abs. 1 Nr. 2 Für die Dauerhaftigkeit des Verlustes der Gebrauchsfähigkeit eines Körperglieds kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob das Opfer eine ihm mögliche medizinische Behand

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2016 - 2 StR 481/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 481/14 vom 3. Februar 2016 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung ECLI:DE:BGH:2016:030216U2STR481.14.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 3. Fe

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 26. Feb. 2015 - 2 RVs 4/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Bezeichnung des Rechtsmittels als Revision und zu deren Begründung wird als unzulässig verworfen. Das Oberlandesgericht Hamm erklärt sich z

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. Okt. 2014 - 3 RVs 79/14

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor 1. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Revisionsverfahren, an das Schifffahrtsobergericht bei dem Oberlandesgericht Hamm verwie

Amtsgericht Pirmasens Beschluss, 31. März 2014 - 1 Ls 4329 Js 8997/13 jug

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Sache wird gemäß § 270 Abs. 1 S. 1 StPO an das Landgericht Zweibrücken verwiesen. 2. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Zweibrücken vom 05.09.2013 (Gs 980/13) wird aus den nach wie vor fortgeltenden

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Sept. 2011 - 2 Ws 33/11

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird der Beschluss des Landgerichts - 5. Große Strafkammer - Stuttgart vom 31. Januar 2011a u f g e h o b e n .Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 20. September 2010 wi

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 12. Apr. 2011 - 5 Ws 6/11

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Nebenklägerin wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 22. Dezember 2010 im Punkt Ziffer 2 (Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens wegen des unter Ziffer 2 der Anklageschrift der Staatsanwaltschaf

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 01. März 2011 - 2 BvR 1/11

bei uns veröffentlicht am 01.03.2011

Gründe 1 Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Vereinbarkeit von § 153f Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 StPO mi

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 12. Okt. 2010 - 2 Ws 450/10

bei uns veröffentlicht am 12.10.2010

Tenor Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss der 3. Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 16. August 2010 aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens an die 3. Strafkammer zurückve

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 16. Feb. 2009 - 1 Ws 17 - 20/09, 1 Ws 17/09, 1 Ws 18/09, 1 Ws 19/09, 1 Ws 20/09

bei uns veröffentlicht am 16.02.2009

Tenor Die Beschwerden der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen den Beschluss der 4. Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 22. Dezember 2008 werden auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen der Angeklagten in diesem

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. Okt. 2007 - 4 - 3 StE 1/07

bei uns veröffentlicht am 30.10.2007

Tenor [Anmerkung der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor wurde vom Gericht nicht mitgeteilt.] Gründe   I. 1 1. Am 11. November 2004 erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen ... Haftbefehl wegen Vers

Landgericht Freiburg Urteil, 16. März 2005 - 7 Ns 300 Js 130/04 AK 71/04

bei uns veröffentlicht am 16.03.2005

Tenor Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Schöffengerichts Emmendingen vom 18.05.2004 mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben, soweit es das Tatgeschehen vom 02.01.2004 betrifft. Insoweit wird die Sache an d

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Jan. 2005 - 3 Ws 108/04

bei uns veröffentlicht am 20.01.2005

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Landgerichts M. vom 15. April 2004 aufgehoben, soweit die Anklage der Staatsanwaltschaft M. vom 04. August 2003 hinsichtlich der Anklagevorwürfe I, V und VI sowie hi

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Juli 2004 - 3 Ws 10/04

bei uns veröffentlicht am 29.07.2004

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Landgerichts B vom 08. Dezember 2003 aufgehoben. Das Hauptverfahren wird eröffnet. Die Anklage der Staatsanwaltschaft O vom 04. September 2003 wird mit der Maßgabe,

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