Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 83 Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

(1) Gegen den Beschluss, durch den der Geschäftswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 79), ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist auch statthaft, wenn sie das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zulässt. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb der in § 79 Absatz 2 Satz 2 bestimmten Frist eingelegt wird; ist der Geschäftswert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, kann sie noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Im Fall der formlosen Mitteilung gilt der Beschluss mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht. § 81 Absatz 3 bis 5 Satz 1 und 4 und Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Die weitere Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung des Beschwerdegerichts einzulegen.

(2) War der Beschwerdeführer ohne sein Verschulden verhindert, die Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag von dem Gericht, das über die Beschwerde zu entscheiden hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er die Beschwerde binnen zwei Wochen nach der Beseitigung des Hindernisses einlegt und die Tatsachen, welche die Wiedereinsetzung begründen, glaubhaft macht. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist. Nach Ablauf eines Jahres, von dem Ende der versäumten Frist an gerechnet, kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt werden. Gegen die Entscheidung über den Antrag findet die Beschwerde statt. Sie ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen eingelegt wird. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. § 81 Absatz 3 Satz 1 bis 3, Absatz 5 Satz 1, 2 und 4 sowie Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Die Verfahren sind gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 81 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde


(1) Über Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz einschließlich der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 11) entscheidet das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. War das Verfahren im ersten Rechtszug bei

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 79 Festsetzung des Geschäftswerts


(1) Soweit eine Entscheidung nach § 78 nicht ergeht oder nicht bindet, setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Verfahrensgegenstand ergeht oder sich das Verfahren ande

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54 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Mai 2019 - 31 Wx 56/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2019

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Aichach - Nachlassgericht - vom 15.11.2016 wird aufgehoben. 2. Der Antrag des Beteiligten zu 29 auf Festsetzung des Geschäftswerts zum Zwecke der Nachforderung der angefallenen Nachlasspfle

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Apr. 2019 - 31 Wx 221/19 Kost

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Nachlassgericht - vom 4.3.2019 wird samt Nichtabhilfebeschluss vom 5.4.2019 aufgehoben. 2. Die Akten werden dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen - Nachlassgericht

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Okt. 2018 - 34 Wx 448/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 11. Dezember 2017 dahin abgeändert, dass der Geschäftswert für das Vorkaufsrecht am Erbbaurecht auf 2.032.524 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Juni 2016 - 34 Wx 84/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altötting - Grundbuchamt - vom 16. Dezember 2015 wird verworfen. Gründe I. Gemäß Urkunde vom 28.11.2014 übertrug der 1949 geborene Beteil

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Dez. 2016 - 34 Wx 414/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor Die Sache wird unter Aufhebung des Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses vom 20. Oktober 2016 an das Amtsgericht Aichach - Grundbuchamt - zurückgegeben. Gründe I. Auf Antrag vom 8.6.2016 trug das Grundbuch

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Sept. 2018 - 34 Wx 283/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck -Grundbuchamt - vom 31. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Gründe Gemäß Überlassungsvertrag vom 22.11.2017 übertrug de

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Feb. 2019 - 34 Wx 431/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 7. November 2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Zugunsten der Beteiligten zu 1 wurde gemäß Urkun

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Okt. 2017 - 34 Wx 238/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 8. Mai 2017 dahingehend abgeändert, dass der Geschäftswert für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit festgesetzt w

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Mai 2016 - 34 Wx 7/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die Geschäftswertfestsetzung des Amtsgerichts Günzburg - Grundbuchamt - vom 18. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Gründe Gründe: I. Gemäß notariellem Vertrag vom 6.8.20

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 17. Aug. 2018 - 15 W 86/18

bei uns veröffentlicht am 17.08.2018

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuch - Cham vom 17.11.2017, Gz. WM-6042-14, wird aufgehoben. 2. Der Geschäftswert für die mit Eintragung vom 14.03.2017 im Grundbuch des Amtsgerichts Cham von Waldmünchen auf Blatt &

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Feb. 2016 - 34 Wx 385/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 385/15 Kost Beschluss vom 25.2.2016 AG Passau - Grundbuchamt 34. Zivilsenat In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) S.M - Beschwerdeführer - 2) B.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Dez. 2015 - 15 W 2277/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 15 W 2277/15 Beschluss vom 14.12.2015 BB 8...-1... AG Neumarkt i.d. OPf. 15. Zivilsenat LEITSATZ In Sachen Gemarkung: B., Blatt 8... AG Neumarkt i.d. OPf. Be

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Nov. 2015 - 34 Wx 259/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 259/15 Kost Beschluss 12.11.2015 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) ... Antragstellerin und Beschwerdeführerin Verfahr

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Feb. 2018 - 31 Wx 222/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts München - Registergericht - vom 4.5.2017 wird in Bezug auf die Festsetzung des Geschäftswerts mit der Maßgabe abgeändert, dass dieser 100.000 € beträgt. 2. Im Übrigen wird die Beschw

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Feb. 2017 - 3 W 47/15

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts -Grundbuchamt - Bayreuth vom 24.03.2015 abgeändert. II. Der Geschäftswert für die am 02.09.2014 erfolgte Eintragung der Aufhebung des Ausschlus

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Juni 2015 - 34 Wx 61/15

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 61/15 Beschluss vom 17.6.2015 34. Zivilsenat AG Traunstein - Grundbuchamt Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) R. 2) B. Verfahrensb

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Juni 2015 - 34 Wx 182/15

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 182/15 Beschluss vom 26.6.2015 AG Erding - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: ... wegen Geschäftswert

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Juni 2015 - 34 Wx 172/15

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 172/15 Beschluss vom 12.6.2015 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... wegen Festsetzung des Geschäftswerts erlässt das Oberlandesgericht Münc

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Aug. 2016 - 34 Wx 209/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu ... und ... gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg -Grundbuchamt - vom 11. Mai 2016 (Geschäftswertfestsetzung) werden zurückgewiesen. Gründe I. Im Zeitraum von J

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Sept. 2016 - 34 Wx 64/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 5 wird der Beschluss des Amtsgerichts Dachau - Grundbuchamt - vom 19. Januar 2016 in Ziff. 1. aufgehoben. II. Der Geschäftswert für die in Vollziehung der Urkunde des Notars B., D.,

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Sept. 2016 - 34 Wx 237/16 Kost

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt vom 15. Februar 2016 (Geschäftswertfestsetzung) wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 erwarb mit not

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2014 - 34 Wx 364/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 364/14 Kost AG München - Grundbuchamt In der Grundbuchsache Beteiligte: ... wegen Geschäftswertfestsetzung bei Eigentumsumschreibung erlässt das Oberlandesgericht Mün

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2017 - 31 Wx 413/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Nachlassgericht - vom 19.10.2017 samt Nichtabhilfeentscheidung und Vorlageverfügung vom 21.11.2017 aufgehoben. 2. Die Sache w

Amtsgericht Bayreuth Beschluss, 24. März 2015 - BL-3723-4

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1. Der Geschäftswert für die am 02.09.2014 erfolgte Eintragung der Aufhebung des Ausschlusses der Brieferteilung in das Grundbuch von … Blatt … bei der Grundschuld Abt. III Nr. 4 zu 115.000 Euro wird festgesetzt au

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 13. Dez. 2018 - 1 W 99/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor 1) Die Beschwerde des Beteiligten ... gegen Ziffer 3. des Beschlusses des Amtsgerichts Bamberg vom 15.06.2018 (Az.: 53 VI 2289/17) wird zurückgewiesen. 2) Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. März 2016 - 34 Wx 400/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 12. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Der im Beschluss des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - am 12. Novembe

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Nov. 2014 - 34 Wx 221/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg ... vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Der Geschäftswert für die Eigentumsumschreibung, die Katasterfortführungsgebühr und die Lösc

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Nov. 2014 - 34 Wx 217/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg Grundbuchamt - vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die gegenständlichen Ge

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Nov. 2014 - 34 Wx 215/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg ... vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die gegenständlichen Geschäftswerte an das

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Sept. 2014 - 34 Wx 358/14

bei uns veröffentlicht am 01.09.2014

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 10. Juni 2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Geschäftswert für die am 31. Januar 2014 vorgenommene Eigentumsumschrei

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 07. Jan. 2015 - 1 W 44/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Aschaffenburg wird der Beschluss des Amtsgerichts ... vom 14.11.2014, Az. ..., dahin abgeändert, dass der Geschäftswert für die Auflassungsvormerkung gemäß notari

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Dez. 2017 - 8 W 115/17, 8 W 116/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor I. Die Beschwerdeverfahren 8 W 115/17 und 8 W 116/17 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Schweinfurt vom 17.05.2017

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Nov. 2014 - 34 Wx 216/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg -Grundbuchamt - vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die festgesetzten Gesc

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Apr. 2017 - 34 Wx 72/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 bis 4 gegen die Geschäftswertfestsetzung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 20. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. II. Der im Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbucha

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. März 2014 - 34 Wx 383/13

bei uns veröffentlicht am 28.03.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Grundbuchamt - vom 7. August 2013 aufgehoben. II. Unter Zurückweisung des weitergehenden Beschwerdeantrags wird d

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2018 - 34 Wx 222/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 16.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Deggendorf vom 2. Mai 2018 abgeändert. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 160.000 &#x

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2018 - 34 Wx 115/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 14. März 2018 dahingehend abgeändert, dass der Geschäftswert festgesetzt wird auf: 400.000 € für die Eintr

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Feb. 2017 - 12 Wx 51/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Grundbuchamts des Amtsgerichts Wittenberg vom 17. März 2016 wird zurückgewiesen. Der Beschwerdewert beträgt 32,00 €. Gründe I. 1 Der Beteiligte zu 1

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Nov. 2016 - 10 W 150/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 3. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Beckum vom 03.09.2015 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Aug. 2016 - 10 W 23/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors vom 18.01.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Borken vom 11.01.2016 teilweise abgeändert. Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerich

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Aug. 2016 - 10 W 14/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2I. 3Der Beteiligte zu 1. war Eigentümer des im Grundbuch von W Blatt ###, Amtsgericht Ahlen, eingetra

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Juni 2016 - 11 Wx 103/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Gegenvorstellung der Beteiligten zu 2 gibt zu einer Abänderung der Geschäftswertfestsetzung in Ziffer 3 des Senatsbeschlusses vom 2. Februar 2016 keinen Anlass. Gründe   I. 1 Die Beteiligten haben im Erbscheinsverfahren darüb

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. März 2016 - 15 W 357/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Das Beschwerdeverfahren betreffend die Festsetzung des Geschäftswerts wird vom Einzelrichter auf den Senat übertragen. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 14.000,00 € festgesetzt. Die R

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 10. März 2016 - 15 W 98/16

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen. Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der Geschäftswert für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung in Abä

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 03. März 2016 - 6 W 21/16

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 25. 1. 2016 – 203 O 74/15 – wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Der Beteiligte zu 2) hat gegen einen Beschluss des Landgeri

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Jan. 2016 - 11 Wx 108/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Geschäftswertbeschluss des Notariats 1 Rastatt - Nachlassgericht - vom 15. September 2015 - 1 NG 178/2014 - wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; A

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 02. Nov. 2015 - 23 WLw 5/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Gummersbach vom 21.09.2015 – 44 Lw 5/15 – teilweise abgeändert und der Geschäftswert auf 44.174, -- € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwe

Amtsgericht Beckum Beschluss, 03. Sept. 2015 - 100 Lw 47/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor 1.       Von der Festsetzung eines Geschäftswertes wird abgesehen. 2.       Die Beschwerde gegen den Beschluss wird zugelassen. 1 Gründe: 21. 3Die Antragstellerin ist durch Erbschaft Eigentümerin des im Grundbuch von … eingetragenen Hofes gew

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 06. Juli 2015 - 2 Wx 152/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor Auf die Beschwerde vom 21.05.2015 wird in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Grundbuchamts - Köln vom 23.04.2015 (RO-2xxx2-6) der Geschäftswert für die Eintragung der Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) in den o.g. Wohnungsgrund

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 29. Okt. 2014 - 2 Wx 298/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 19.09.2014 wird der am 26.08.2014 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Grundbuchamtes - Bonn vom 25.08.2014 – M2-XXX-XX – abgeändert. Der Geschäftswert für den im Grundbuch von

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(1) Soweit eine Entscheidung nach § 78 nicht ergeht oder nicht bindet, setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Verfahrensgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig...
(1) Über Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz einschließlich der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 11) entscheidet das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. War das Verfahren im ersten Rechtszug bei mehreren...