Gewerbeordnung - GewO | § 33h Spielbanken, Lotterien, Glücksspiele

Die §§ 33c bis 33g finden keine Anwendung auf

1.
die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken,
2.
die Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen, mit Ausnahme der gewerbsmäßig betriebenen Ausspielungen auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen der Gewinn in geringwertigen Gegenständen besteht,
3.
die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1, die Glücksspiele im Sinne des § 284 des Strafgesetzbuches sind.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Arbeitsrecht: Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz

14.04.2010

Die Ausübung der ua. von § 5 Abs. 2 ArbStättV geschützten unternehmerischen Betätigungsfreiheit wird durch gesetzliche Verbote beschränkt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gewerbeordnung - GewO | § 60a Veranstaltung von Spielen


(1) (weggefallen) (2) Warenspielgeräte dürfen im Reisegewerbe nur aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 33c Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind. Wer im Reisegewerbe ein anderes Spiel im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 veranstalten will, bedarf
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gewerbeordnung - GewO | § 33c Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit


(1) Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis be

Gewerbeordnung - GewO | § 33d Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit


(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

41 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2019 - I ZR 42/19

bei uns veröffentlicht am 07.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 42/19 Verkündet am: 7. November 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Mai 2019 - RO 5 K 18.672

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist eine juristische Per

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2014 - RO 5 K 12.1205

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Di

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2014 - RO 5 K 13.1206

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestan

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2014 - 5 K 13.1221

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Jan. 2014 - 5 K 13.1217

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 07. Feb. 2018 - 4 Bf 217/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 10. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 07. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor 1. Das Verfahren wird abgetrennt, soweit es den Antrag auf Erstreckung der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1630/12 auf § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1, 2 und 3 und §§ 3 bis 8 des Gesetzes zur Umsetzun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen gesetzliche Regelungen des Landes Berlin, die den Betrieb ihrer Spielhallen in der ... Chaussee ... in Berlin negativ betreff

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Wiedererteilung einer Erlaubnis für die von ihr seit 2012 in der D. Straße ... in K. betriebene Spielhalle.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 6/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen gesetzliche Regelungen des Landes Berlin, die den Betrieb ihrer Spielhallen nachteilig betreffen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 8/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Verfügungen des Beklagten zur Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften über die Aufstellung von Spielgeräten in zwei von ihr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 8/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Versagung von Erlaubnissen für acht von ihr geplante Spielhallen im Verbund im Gebäudekomplex K.weg ... in Berlin.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. Feb. 2016 - 14 A 3047/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 709.156,24 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil die ge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Dez. 2015 - 9 BN 5/15

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde ist begründet. Zwar rechtfertigt das Beschwerdevorbringen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssa

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Dez. 2015 - 9 BN 6/15

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde ist begründet. Zwar rechtfertigt das Beschwerdevorbringen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssa

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Okt. 2015 - 14 B 857/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 31.576,43 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der Ant

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 23. Juli 2015 - 5 K 1084/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrag

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Mai 2015 - 14 A 525/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 132.657,95 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil die ge

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 06. Mai 2015 - 14 A 793/15

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 16.425,90 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil die gel

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 19. März 2015 - 2 KN 1/15

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 26. Feb. 2015 - 4 K 1534/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die generelle Verkürzung der Sperrzeit für drei von ihr auf einer Autobahnraststätte betriebene Spielhallen.2 Die Klägerin betrei

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 20. Feb. 2015 - 3 K 9095/13

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Die Klägerin betreibt in dem Gebäude C.---straße 4 in T.        drei Spielhallen. 3Diese wurden vorher von der Firma N.      betrieben. Diese meldete den B

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 13. Feb. 2015 - 25 K 2124/14

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Dez. 2014 - 3 L 1231/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor 1.Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2.Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 21.Der sinngemäß gestellte Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der am 27. Mai 2014 erhobenen K

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 10. Dez. 2014 - 17 K 2429/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 17. Sept. 2014 - 14 A 781/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 59.133,65 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil die gel

Finanzgericht Hamburg Urteil, 27. Aug. 2014 - 2 K 257/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit und die Unionsrechtskonformität der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer. 2 Die Klägerin, eine GmbH, wurde im ... 2007 gegründet und betreibt in Hamburg ab Oktober 2007 Spielhalle

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Aug. 2014 - 14 A 1353/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 20.000 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil die gelten

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 04. März 2014 - 4 Bs 328/13

bei uns veröffentlicht am 04.03.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 12. November 2013 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Be

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Jan. 2014 - 8 C 26/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich mit ihrer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die ordnungsrechtliche Verfügung der Beklagten vom 23. Juni 2010, mit der ihr unter

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Okt. 2013 - 8 C 21/12

bei uns veröffentlicht am 16.10.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Untersagungsverfügung wegen unerlaubten Glücksspiels. 2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Mai 2012 - 6 S 389/11

bei uns veröffentlicht am 23.05.2012

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Oktober 2010 - 3 K 3226/09 - geändert. Die Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12.11.2009 wird aufgehoben. Es wird festgestellt,

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Feb. 2012 - 9 B 78/11

bei uns veröffentlicht am 24.02.2012

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. Der Beschwerdevortrag rechtfertigt eine Zulassung der Revision nicht.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Feb. 2012 - 9 B 90/11

bei uns veröffentlicht am 24.02.2012

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. Der Beschwerdevortrag rechtfertigt eine Zulassung der Revision nicht.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2011 - 9 B 52/11

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. Der Beschwerdevortrag rechtfertigt eine Zulassung der Revision nicht.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 30. Nov. 2010 - 1 BvL 3/07

bei uns veröffentlicht am 30.11.2010

Gründe I. 1 Die Vorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Erla

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Juni 2010 - 9 BN 3/09

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 09. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW

bei uns veröffentlicht am 09.07.2008

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Ziffern 2,3, 5 und 6 der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 11. April 2008 wird angeordnet, jedoch mit folgenden Maßgaben: 1) Die Antragstellerin darf.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 12. Jan. 2005 - 6 S 1288/04

bei uns veröffentlicht am 12.01.2005

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 07. Mai 2004 - 3 K 145/04 - geändert. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid der Antragsgegne

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 12. Jan. 2005 - 6 S 1287/04

bei uns veröffentlicht am 12.01.2005

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Mai 2004 - 11 K 160/04 - teilweise geändert. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Beschei

Referenzen

(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste...
(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste...
(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste...
(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste...
(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste...
(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste...
(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste...