Gaststättengesetz - GastG | § 12 Gestattung
Gaststättengesetz Inhaltsverzeichnis
Anwälte | § 3a UWG 2004
1 relevante Anwälte
1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Referenzen - Veröffentlichungen | § 3a UWG 2004
Artikel schreiben1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 3a UWG 2004.
1 Artikel zitieren § 3a UWG 2004.
Gesetzliche Unfallversicherung: Unfallversicherung bei schulischer Rockparty
02.12.2015
Für den Versicherungsschutz bei einer von einer Schule veranstalteten Rockparty ist es ausreichend, dass diese zumindest unter der Mitverantwortung der Schulleitung stattfindet.
Referenzen - Gesetze | § 3a UWG 2004
§ 3a UWG 2004 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 3a UWG 2004 wird zitiert von 1 anderen §§ im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Gaststättengesetz - GastG | § 28 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne die nach § 2 Abs. 1 erforderliche Erlaubnis ein Gaststättengewerbe betreibt,2. einer Auflage oder Anordnung nach § 5 oder einer Auflage nach § 12 Abs. 3 nicht, nicht vollständig oder
46 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3a UWG 2004.
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Feb. 2018 - W 6 K 17.394
bei uns veröffentlicht am 21.02.2018
Tenor
I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 10. März 2017 rechtswidrig gewesen ist.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 13. Juni 2016 - AN 4 S 16.00950, AN 4 S 16.00954, AN 4 S 16.00952
bei uns veröffentlicht am 13.06.2016
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 3. Mai 2016, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 GastG der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des Grafflmarktes
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Mai 2016 - W 6 K 15.797
bei uns veröffentlicht am 11.05.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung dur
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 30. Mai 2016 - W 5 E 16.483
bei uns veröffentlicht am 30.05.2016
Tenor
I.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, in dem zu erlassenden „Auflagenbescheid“ nach Art. 19 Abs. 5 Satz 1 LStVG folgende Regelungen zum Lärmschutz aufzunehmen:
1. Der von den Veranstaltungen der ...-Festspie
Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Mai 2016 - M 16 E 16.1607
bei uns veröffentlicht am 02.05.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstelle
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 27. Juni 2014 - AN 4 S 14.01066
bei uns veröffentlicht am 27.06.2014
Tenor
1. Die Anträge werden abgelehnt.
2. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 7 500 EUR festgesetzt.
Gründe
Die Rechtsbehelfe vom 25. Juni 2014, soweit si
Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Jan. 2019 - M 16 K 17.2157
bei uns veröffentlicht am 15.01.2019
Tenor
I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
II. Es wird festgestellt, dass der Bescheid vom 25. April 2017 in der Gestalt des Ergänzungsbescheids vom 30. Mai 2017 rechtswidrig gewesen ist.
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Feb. 2017 - RN 5 K 15.1176
bei uns veröffentlicht am 09.02.2017
Tenor
I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 31. März 2015 (Az. 1/11.2) rechtswidrig gewesen ist.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kost
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Feb. 2016 - M 16 K0 15.1893
bei uns veröffentlicht am 16.02.2016
Tenor
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt mit seinem Schreiben vom 10. Mai 2015 die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klageer
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Juni 2015 - AN 4 S 15.00932, AN 4 S 15.00934, AN 4 S 15.00928 u.a.
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 Gaststättengesetz der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Juni 2015 - AN 4 S 15.00928, AN 4 S 15.00930, AN 4 S 15.00932, AN 4 S 15.00934 u.a
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 Gaststättengesetz der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Juni 2015 - AN 4 S 15.00928, AN 4 S 15.00930, AN 4 S 15.00932 u.a.
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 Gaststättengesetz der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2017 - 22 ZB 16.1280
bei uns veröffentlicht am 17.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2014 - 22 ZB 14.1062
bei uns veröffentlicht am 07.10.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 12. Sept. 2014 - 4 S 14.01456
bei uns veröffentlicht am 12.09.2014
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 1. September 2014 mit dem den Beigeladenen der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft gestattet wird, wird insoweit wieder herg
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Dez. 2015 - M 16 E 15.2911
bei uns veröffentlicht am 16.12.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begeh
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Juli 2017 - RO 5 K 16.1483
bei uns veröffentlicht am 13.07.2017
Tatbestand
Die Klägerin ist Inhaberin einer Reisegewerbekarte und bot auf dem …fest im Gebiet der beklagten Stadt, welches vom 09.09.2016 bis 11.09.2016 stattfand, ungarische Langos zum Verzehr an. Sie wendet sich gegen die Kos
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2014 - 22 CS 14.2013
bei uns veröffentlicht am 17.09.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Der Streitwert wird für das Besc
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 28. Aug. 2015 - W 6 E 15.768
bei uns veröffentlicht am 28.08.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Die Ant
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 11. Juli 2014 - 3 S 14.443
bei uns veröffentlicht am 11.07.2014
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 08.07.2014 wird in Nr. 1 insoweit wiederhergestellt, als diese Regelung die Teilnahme an der Veranstaltung des Antragstellers in ... am 12.07.2014 für Ki
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2015 - 22 BV 13.1686
bei uns veröffentlicht am 25.11.2015
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
22 BV 13.1686
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 25. November 2015
(VG Ansbach, Entscheidung vom 11. Juli 2013, Az.: AN 4 K 13.231 u. a.)
22. Senat
Sachgebietsschlüsse
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Jan. 2015 - W 6 K 14.494
bei uns veröffentlicht am 14.01.2015
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass der gaststättenrechtliche Bescheid der Beklagten vom 28. April 2014 rechtswidrig gewesen ist.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außerg
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 15. Juli 2014 - 6 S 14.637
bei uns veröffentlicht am 15.07.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird unter folgenden verbindlich zu beachtenden Maßgaben abgelehnt:
1. Über die in der gaststättenrechtlichen Gestattung vom 28. April 2014 in Verbindung mit dem Bescheid nach Maßgabe des LStVG vom 28. April 2
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 18. Juli 2014 - 5 S 14.638
bei uns veröffentlicht am 18.07.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 2.500.00 € festgesetzt.
Gründe
I.
1. Mit Bescheid
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Juni 2018 - AN 4 S 18.01058 (1), AN 4 S 18.01121 (1), AN 4 S 18.01133 (2), AN 4 S 18.01135 (2), AN 4 S 18.01137 (2)
bei uns veröffentlicht am 20.06.2018
Tenor
1. Die Anträge werden abgelehnt.
2. Die Antragssteller tragen die Kosten der Verfahren. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
3. Der Streitwert wird für die Verfahren AN 4 S 18.01058 und AN 4 S
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2018 - 22 CS 18.1291
bei uns veröffentlicht am 21.06.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zu 1) zu zwei Fünfteln, dem Antragsteller zu 2) zu drei Fünfteln zu Last. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlich
Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Juli 2017 - M 22 SN 17.2847
bei uns veröffentlicht am 03.07.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2).
III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Juni 2017 - M 16 S 17.2177
bei uns veröffentlicht am 17.06.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 14. Sept. 2015 - AN 4 S 15.01501
bei uns veröffentlicht am 14.09.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 1. September 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 GastG der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des „
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 14. Sept. 2015 - AN 4 S 15.01495, AN 4 S 15.01497, AN 4 S 15.01499, u. a.
bei uns veröffentlicht am 14.09.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 1. September 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 GastG der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des „
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 15. Sept. 2015 - AN 4 S 15.01487, AN 4 S 15.01489, AN 4 S 15.01491, u. a.
bei uns veröffentlicht am 15.09.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 1. September 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 GastG der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des „
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Sept. 2015 - 22 CE 15.1926
bei uns veröffentlicht am 03.09.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
III.
In Abänderung von Nr. III des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerich
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 19. Mai 2017 - AN 4 E 17.00916
bei uns veröffentlicht am 19.05.2017
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt diese selbst.
3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Juni 2015 - AN 4 S 15.00930
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 Gaststättengesetz der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Juni 2015 - AN 4 S 15.00928
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 Gaststättengesetz der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Juni 2015 - AN 4 S 15.00932
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 Gaststättengesetz der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Juni 2015 - AN 4 S 15.00934
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 Gaststättengesetz der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2016 - 22 CS 16.1199
bei uns veröffentlicht am 23.06.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Der Streitwert wird f
Landgericht Flensburg Urteil, 13. Apr. 2018 - 2 O 227/17
bei uns veröffentlicht am 13.04.2018
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist für den Beklagten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % de
Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 18. Juli 2016 - 8 K 3533/15
bei uns veröffentlicht am 18.07.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
1 Tatbestand:
2Die Klägerin wendet sich gegen eine gastronomisch-musikalische Freiluftveranstaltung, die an vier zusammenhängenden Tagen jeweils im August auf dem Marktp
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 25. Mai 2016 - 4 B 581/16
bei uns veröffentlicht am 25.05.2016
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 23.5.2016 geändert:
Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 2431/16 erhobenen Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 13.5.2
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 09. Mai 2016 - 4 K 1107/15.NW
bei uns veröffentlicht am 09.05.2016
weitere Fundstellen ...
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 4. August 2015 rechtswidrig war, soweit darin dem Beigeladenen die Betriebszeit der Außenbewirtschaftung über 24 Uhr hinaus erlaubt worden ist. Im Übrige
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 27. Jan. 2015 - 19 K 4431/14
bei uns veröffentlicht am 27.01.2015
Tenor
Es wird festgestellt, dass die vorläufigen Gestattungen der Beklagten nach § 12 des Gaststättengesetzes vom 5. September 2014 und 12. September 2014 in der Fassung des Bescheides vom 2. Oktober 2014 sowie die Genehmigungen der Beklagten vom 5.
Verwaltungsgericht Halle Urteil, 23. Apr. 2010 - 4 A 6/10
bei uns veröffentlicht am 23.04.2010
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen gaststättenrechtliche Gestattungen der Beklagten für die Beigeladene.
2
Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks A-Straße in A-Stadt.
3
Die Beigeladene betreibt auf dem benachbarten Grun
Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 11. Dez. 2009 - 4 K 4577/09
bei uns veröffentlicht am 11.12.2009
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Gründe
1
Der Antrag, mit dem die Antragstellerin im Wege der einstweiligen Anordnung
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 12. Juni 2009 - 4 L 511/09.NW
bei uns veröffentlicht am 12.06.2009
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.100 € festgesetzt.
Gründe
I.
1
Der Antragsteller begehrt von der Antragsgegnerin Zulassung zur Asselheimer Weinkerwe.
2
In Assel