Mindestkontrollsatz
Bei flächenbezogenen Direktzahlungen hat sich die Kontrolle nach diesem Unterabschnitt zu erstrecken auf mindestens 1. drei Prozent aller Betriebsinhaber, die die Umverteilungseinkommensstützung beantragt haben, 2. drei Prozent aller Betriebsinhaber, die die Junglandwirte-Einkommensstützung beantragt haben, 3. 15 Prozent der für den Hanfanbau angemeldeten Flächen, 4. drei Prozent der für den Hopfenanbau angemeldeten Flächen, 5. je drei Prozent aller Betriebsinhaber, die Zahlungen für eine oder mehrere Öko-Regelungen beantragt haben, für jede Öko-Regelung.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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