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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Anwendungsbereich

Zeitreise: 12.08.2026

Diese Verordnung dient der Durchführung 1. der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, soweit es nicht anzuwenden ist auf die Interventionskategorien nach Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115 2. der Verordnung (EU) 2021/2115 und der im Rahmen dieses Rechtsakts und zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich der Beihilfezahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor, 3. des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes, 4. des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und der GAP-Direktzahlungen-Verordnung hinsichtlich der Direktzahlungen für a) die Einkommensgrundstützung, b) die Umverteilungseinkommensstützung, c) die Junglandwirte-Einkommensstützung, d) alle Öko-Regelungen, e) alle gekoppelten Einkommensstützungen, 5. des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung.

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