(1) Für die Feststellung der nach diesem Gesetz erheblichen Tatsachen genügt es, wenn sie glaubhaft gemacht sind. Eine Tatsache ist glaubhaft gemacht, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche erreichbaren Beweismittel erstrecken sollen, überwiegend wahrscheinlich ist.

(2) Absatz 1 gilt auch für außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingetretene Tatsachen, die nach den allgemeinen Vorschriften erheblich sind.

(3) Als Mittel der Glaubhaftmachung können auch eidesstattliche Versicherungen zugelassen werden. Der mit der Durchführung des Verfahrens befaßte Versicherungsträger ist für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuchs.

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Strafgesetzbuch - StGB | § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt


Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe be

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24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Feb. 2017 - L 6 R 332/14

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 16. Januar 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - L 13 R 148/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Gründe Leitsatz: In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Klägerin und Berufungsklägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwältin B., B-Straße, B-Stadt gegen ... Rentenversicherung ..., vertreten durch den Geschäftsführ

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Mai 2018 - L 19 R 464/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. März 2014 - L 20 R 760/11

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 07.06.2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juli 2018 - L 19 R 36/17

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.12.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Würzburg Urteil, 04. Aug. 2016 - S 3 R 1138/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, soweit sie über das angenommene Teilanerkenntnis vom 04.08.2016 hinausgeht. II. Die Beklagte trägt 2/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Tatbestand Zwischen den

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - L 13 R 900/13

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - L 13 R 899/13

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2014 - L 6 R 1048/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. August 2012 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 20.12.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.02.2012 abgewiesen. II

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - L 13 R 1206/13

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. November 2013 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 23. Mai 2013 abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits

Bundessozialgericht Urteil, 04. Apr. 2017 - B 11 AL 19/16 R

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Nov. 2016 - L 7 R 2582/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor Die Klage gegen den Bescheid vom 3. Juli 2014 wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf höhere Regelaltersrente unter ungek

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Okt. 2016 - L 10 R 4174/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18.08.2015 aufgehoben.Die Klage wird abgewiesen.Die Beklagte hat dem Kläger außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Juni 2015 - L 9 R 4225/11

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. Juli 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt höhere Altersrente f

Landessozialgericht NRW Urteil, 23. März 2015 - L 3 R 623/12

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.06.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestan

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 20. März 2014 - S 13 R 2571/13

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte die vom Kläger in Polen zurückgelegten Beschäftigungszeiten als Tankwart von Juli 1976 bis Januar 1978 s

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Feb. 2014 - L 10 R 1393/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 23.02.2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Streitig ist die Gewährung höherer Altersren

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 1116/12

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.12.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist der Beginn e

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Feb. 2013 - L 9 R 5008/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Der aus Ungarn stammende Klä

Bundessozialgericht Urteil, 16. Feb. 2012 - B 9 SB 1/11 R

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. März 2011 insoweit aufgehoben, als es die Feststellung eines Grades der Behinderung für die Zei

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2012 - L 13 R 5065/09

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kl

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 04. Aug. 2006 - L 7 RJ 42/04

bei uns veröffentlicht am 04.08.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 27.04.2004 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 14. Okt. 2005 - L 7 RJ 98/03

bei uns veröffentlicht am 14.10.2005

Tenor Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 28.01.1999 abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen, als die Zeiten vom 05.08.1972 bis 30.09.1977 und vom 01.07.1978 bis 22.11.1984 hiervon betroffen

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 13. Feb. 2004 - L 7 RJ 145/03

bei uns veröffentlicht am 13.02.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 08.10.2002 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...