§ 1Amtlich · § 5 UrhG
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Zeitreise: 19.05.1999
Der Ausbildungsberuf Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin wird staatlich anerkannt.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.