Flaggenrechtsgesetz - FlaggRG | § 20

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(Aufhebung anderer Vorschriften)

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published on 06/12/2012 00:00

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand 1 I. Der Antragsteller wendet sich im Rahmen eines Eilverfahrens gegen die Feststellung eines Unterschi
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