Flaggenrechtsgesetz - FlaggRG | § 20

(Aufhebung anderer Vorschriften)

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 06. Dez. 2012 - 2 V 176/12

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand 1 I. Der Antragsteller wendet sich im Rahmen eines Eilverfahrens gegen die Feststellung eines Unterschi