Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde

(1) Die Ermahnung des Inhabers einer Fahrerlaubnis nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes, seine Verwarnung nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und der jeweils gleichzeitige Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen schriftlich unter Angabe der begangenen Verkehrszuwiderhandlungen.

(2) Die Anordnung eines Verkehrsunterrichts nach § 48 der Straßenverkehrs-Ordnung bleibt unberührt.

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Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem


(1) Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 18. Mai 2015 - Au 7 S 15.523

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 9. April 2015 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 28. Juli 2015 - 5 E 3509/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.750,-- € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutze

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 04. Juni 2012 - 3 L 356/12.NW

bei uns veröffentlicht am 04.06.2012

weitere Fundstellen ... Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 6 250,- € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die Ano

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Jan. 2007 - 10 S 1386/06

bei uns veröffentlicht am 09.01.2007

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. März 2006 - 10 K 712/05 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Die Revision wird nic

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 18. Aug. 2005 - 4 VAs 12/2005; 4 VAs 12/05

bei uns veröffentlicht am 18.08.2005

Tenor 1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Ulm vom 23. Februar 2005 in Verbindung mit dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 29. Juni 2005 wird als unzulässig

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(1) Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach Landesrecht...