Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit - FELEG | § 20 Befristung der Regelung

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Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit Inhaltsverzeichnis

Vom 1. Januar 1997 an ist dieses Gesetz nur noch anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.

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published on 24.06.2010 00:00

Tatbestand 1 Streitig ist die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung eines Flächenzuschlages nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwer
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