Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 224 Entscheidung über den Versorgungsausgleich

(1) Endentscheidungen, die den Versorgungsausgleich betreffen, werden erst mit Rechtskraft wirksam.

(2) Die Endentscheidung ist zu begründen.

(3) Soweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nach § 3 Abs. 3, den §§ 6, 18 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes nicht stattfindet, stellt das Gericht dies in der Beschlussformel fest.

(4) Verbleiben nach dem Wertausgleich bei der Scheidung noch Anrechte für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung, benennt das Gericht diese Anrechte in der Begründung.

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Familienrecht: Zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

19.01.2017

Werden beim Versorgungsausgleich einzelne Anrechte zu Unrecht nicht beachtet, so kann der Ausgleich nachgeholt werden.
Ehescheidung

Ehescheidung: Zur Verzinsung des Ausgleichswerts aus einer betrieblichen Altersversorgung

23.09.2013

Der als Kapitalbetrag nach § 14 IV VersAusglG zu zahlende Ausgleichswert aus einer fondsgebundenen betrieblichen Altersversorgung ist nicht zu verzinsen.
Ehescheidung

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 18 Geringfügigkeit


(1) Das Familiengericht soll beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. (2) Einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert soll das Familiengericht nicht ausgleichen. (3) Ein Wer

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 27 Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs


Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 6 Regelungsbefugnisse der Ehegatten


(1) Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen. Sie können ihn insbesondere ganz oder teilweise 1. in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen,2. ausschließen sowie3. Ausgleichsansprüchen nach der
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 3 Verweisung bei Unzuständigkeit


(1) Ist das angerufene Gericht örtlich oder sachlich unzuständig, hat es sich, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, durch Beschluss für unzuständig zu erklären und die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen. Vor der Verweisung si

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52 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2011 - XII ZB 546/10

bei uns veröffentlicht am 07.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 546/10 vom 7. September 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 2 und 3, 14, 47; FamFG § 222 Abs. 3 Der zum Vollzug der externen Teilung

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Aug. 2013 - XII ZB 552/12

bei uns veröffentlicht am 07.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 552/12 vom 7. August 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 5 Abs. 2, §§ 14, 45; BetrAVG § 4 Abs. 5 Der als Kapitalbetrag im Rahmen der externen Teilung n

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2013 - XII ZB 137/13

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 137/13 vom 21. November 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FGG-RG Art. 111 Abs. 3; VersAusglG §§ 10, 11, 45, 48 Abs. 2 Nr. 2 a) Der Versorgungsausgleich kann nur

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Jan. 2018 - 16 UF 613/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – München vom 02.05.2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24.08.2017, Az. 513 F 3798/16, wird in Ziff. 2 Abs. 5 abgeändert und neu gefasst wie folg

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Okt. 2014 - 26 UF 1225/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2014

Gründe I. Die am ... 1978 geschlossene Ehe der Parteien wurde durch Endurteil des Amtsgerichts München, Az.: 553 F 9242/02, am 22.04.2004, rechtskräftig seit ... 2004, geschieden. Das Verfahren über den Versorgungsausgleich wurde

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 15. Apr. 2014 - 7 UF 1115/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Gründe I. Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich. Auf den am 27.01.2012 zugestellten Antrag hat das Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg die am 26.08.1994 geschlossene Ehe der beteiligten Eheleute rechtsk

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 18. Okt. 2017 - 6 UF 80/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 4. wird der Beschluss des Amtsgerichts Rockenhausen - Familiengericht - vom 08.08.2017 in Ziff. 2, dritter Absatz, wie folgt geändert bzw. ergänzt: Hinsichtl

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 14. Juli 2017 - 13 UF 326/17

bei uns veröffentlicht am 14.07.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 24.05.2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Verfahrenswert wird für das Beschwe

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2017 - XII ZB 697/13

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 697/13 vom 8. März 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1; VersAusglG §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 11 Abs. 1, 47 Abs. 4; FamFG § 59;

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2016 - XII ZB 167/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 167/15 vom 30. November 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 20 Behandelt eine Entscheidung zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich bei der Sche

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 07. Nov. 2016 - 11 UF 180/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bingen am Rhein vom 24.02.2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Beschwerdewert: 1.980,00

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 02. Nov. 2016 - 11 Sa 67/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.10.2015 – 20 Ca 3458/15 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten darüber, o

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Sept. 2016 - 7 A 180/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Der Bescheid vom 01.09.2014 und vom 12.11.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.09.2015 wird aufgehoben, soweit darin der Bescheid vom 19.07.2013 teilweise (über den Betrag von 8.669,76 € Rentenleistungen für die Zeit vom 01

Landgericht Münster Beschluss, 25. Aug. 2016 - 5 T 458/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.147,50 € festgesetzt. 1G r ü n d e 2I. 3Am 07.01.2015 wu

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2016 - XII ZB 514/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 514/15 vom 22. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 19 Abs. 1 Nr. 4, § 23 Zur Abfindung eines bei einem ausländischen Versorgungsträger bestehenden

Sozialgericht Münster Gerichtsbescheid, 01. März 2016 - S 17 R 342/13

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ab welchem Zeitpunkt der Klägerin eine höhere Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines durchgeführten Versorgung

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 11. Feb. 2016 - 10 UF 77/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 12.05.2014 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich unter Aufrechterhaltung des Tenors im Übrigen hinsichtlich der Versorgunge

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Nov. 2015 - 3 AZR 813/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Juni 2014 - 4 Sa 413/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2015 - XII ZB 166/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 166/13 vom 16. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 51, 52; FamFG § 48 Abs. 2, 226 Abs. 2; ZPO §§ 256, 580 Nr. 7 b a) Zur Abänderung eines na

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Sept. 2015 - XII ZB 33/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 33/13 vom 2. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 18 Zur Ausübung richterlichen Ermessens im Rahmen von § 18 Abs. 2 VersAusglG, wenn d

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 01. Sept. 2015 - 18 UF 117/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Reutlingen - Familiengericht - vom 17.06.2015, Az.: 2 F 1310/13, wird verworfen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Aug. 2015 - 11 UF 13/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Esslingen vom 16.12.2014 (2 F 226/14) unter Aufrechterhaltung im Übrigen unter Ziffer 2 Absatz 4 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Im

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Mai 2015 - 4 S 1198/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18. April 2013 - 7 K 1848/12 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die

Bundessozialgericht Urteil, 11. Feb. 2015 - B 13 R 9/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. September 2013 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vo

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Jan. 2015 - 11 WF 6/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigsburg vom 24.07.2014 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert für Ehescheidung und Versorgungsausgleich auf 90.200,00

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Jan. 2015 - 5 UF 167/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der weiteren Beteiligten Ziffer 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Säckingen vom 24.07.2014 wird zurückgewiesen. 2. Antragsteller und Antragsgegnerin tragen jeweils hälftig die Gerichtskos

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Nov. 2014 - XII ZB 235/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 3. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 28. März 2014 aufge

Amtsgericht Brühl Beschluss, 23. Juli 2014 - 32 F 465/07 VA

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Es wird festgestellt, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Von der Erhebung von Gerichtskosten für die 1. Instanz wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Verfahrenswert wird auf 5.400,00

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2014 - XII ZB 410/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 410/12 vom 25. Juni 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 9 a) Auch nach Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes zum 1. September 2009 ist der Ve

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Feb. 2014 - 16 UF 217/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor 1. Es ist beabsichtigt, die Beschwerde des Antragstellers vom 25.07.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tettnang vom 26.06.2013, Az. 7 F 67/13, ohne erneute mündliche Verhandlung und ohne erneute persönliche Anhörung

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 18. Feb. 2014 - 13 WF 157/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 23.01.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe 1 Die nach §

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 05. Sept. 2013 - 13 UF 352/13

bei uns veröffentlicht am 05.09.2013

1. Auf die Beschwerden der weiteren Beteiligten zu 2) und zu 3) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Linz am Rhein vom 26.03.2013 in Ziff. 1 a) hinsichtlich des Anrechts des Antragsgegners bei der ...[B] GmbH (Personal-/Mitg

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Mai 2013 - 17 UF 308/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2013

Tenor 1. Auf die Beschwerden der Allianz Lebensversicherungs-AG vom 10.12.2012 und die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 10.12.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oberndorf am Neckar vom 16.11.2012 (5 F 193/08) in Ziffer 2

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Jan. 2013 - 2 UF 270/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Tenor 1. Auf die Beschwerde der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 11.09.2012 (Az.: 3 F 349/11) unter Ziffer 2 wie folgt ergänzt: Hinsichtlich des A

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 23. Nov. 2012 - 6 UF 60/12

bei uns veröffentlicht am 23.11.2012

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird in Ziffer 1. teilweise geändert und insgesamt neu gefasst. a) Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnumm

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. Aug. 2012 - 8 UF 177/12

bei uns veröffentlicht am 17.08.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schönebeck vom 20. Juni 2012 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antrag

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Aug. 2012 - 18 UF 347/11

bei uns veröffentlicht am 16.08.2012

Tenor 1. Die Beschwerde der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (Beteiligte Ziffer 1) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Emmendingen vom 21.11.2011 (

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. Juli 2012 - 8 UF 139/12

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

Tenor I. Auf die Beschwerden der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland vom 22.05.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schönebeck vom 20.04.2012 (Az.: 5 F 336/11) abgeändert: 1. Im Wege der internen Teilung w

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 31. Mai 2012 - 16 UF 108/12

bei uns veröffentlicht am 31.05.2012

Tenor 1.Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten Ziffer 1 Deutsche-Telekom Pensionsfonds a. G. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Biberach vom 13.03.2012 (4 F 833/11) in Ziffer 5 der Beschlussformelabgeändertund insoweit wie

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 24. Apr. 2012 - 6 WF 33/12

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Ingbert vom 30. September 2011- 4 F 118/10 S

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 18. Aug. 2011 - 6 UF 62/11

bei uns veröffentlicht am 18.08.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners werden die Absätze 2 bis 5 des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – in Ottweiler vom 17. Februar 2011 – 13 F 200/10 S – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Im W

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 22. Juni 2011 - 9 UF 90/10

bei uns veröffentlicht am 22.06.2011

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen Ziffer II des am 2. Juni 2010 verkündeten Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – in St. Wendel in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Juni 2010 – 16a F 25/09 S – wird kostenpf

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 17. Mai 2011 - 6 UF 60/11

bei uns veröffentlicht am 17.05.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in St. Ingbert vom 2. März 2011 – 4 F 52/10 VA – aufgehoben und zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die außergerichtlichen Koste

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 21. Apr. 2011 - 6 UF 8/11

bei uns veröffentlicht am 21.04.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Homburg vom 11. November 2010 – 9 F 286/09 VA – unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde in den Ziffern 1. und 2. abgeändert und wie f

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 11. Apr. 2011 - 13 UF 205/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Mayen vom 28. Januar 2011 in seiner Ziffer 2 (Versorgungsausgleich) teilweise abgeändert. a. Der Ausgleich des Anrechts des Antragstelleri

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 08. Apr. 2011 - 6 UF 14/11

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Lebach vom 27. Dezember 2010 – 2 F 273/10 VA – in Ziffer 1. c) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Ein Wertausgleich des Anrecht

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 05. Apr. 2011 - 9 UF 138/10

bei uns veröffentlicht am 05.04.2011

Tenor Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 4) gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich in dem am 28. September 2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Völklingen – 8 F 455/09 S – wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Dez. 2010 - 5 WF 234/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Emmendingen vom 04.03.2010 (4 F 387/09) betreffend Verfahrenswert der Folgesache Versorgungsausgleic

Amtsgericht Stuttgart Beschluss, 03. Dez. 2010 - 28 F 496/09

bei uns veröffentlicht am 03.12.2010

Tenor 1. Die am ... vor dem Standesbeamten des Standesamtes Stuttgart geschlossene Ehe der Ehegatten wird geschieden. 2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund V

Amtsgericht Ludwigslust Urteil, 29. Sept. 2010 - 5 F 169/09

bei uns veröffentlicht am 29.09.2010

Tenor I. Die in 1983 vor dem Standesbeamten in G. zur Heiratsregisternummer xxx geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. II. Der Wertausgleich bei der Scheidung findet nicht statt. III. Die Kosten des Verfahrens tragen die Parteien jew

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(1) Ist das angerufene Gericht örtlich oder sachlich unzuständig, hat es sich, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, durch Beschluss für unzuständig zu erklären und die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen. Vor der Verweisung sind die...
(1) Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen. Sie können ihn insbesondere ganz oder teilweise 1. in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen,2. ausschließen sowie3. Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung...
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Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.