Einkommensteuergesetz - EStG | § 38a Höhe der Lohnsteuer

(1)1Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn).2Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet; in den Fällen des § 39b Absatz 5 Satz 1 tritt der Lohnabrechnungszeitraum an die Stelle des Lohnzahlungszeitraums.3Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (sonstige Bezüge), wird in dem Kalenderjahr bezogen, in dem er dem Arbeitnehmer zufließt.

(2) Die Jahreslohnsteuer wird nach dem Jahresarbeitslohn so bemessen, dass sie der Einkommensteuer entspricht, die der Arbeitnehmer schuldet, wenn er ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt.

(3)1Vom laufenden Arbeitslohn wird die Lohnsteuer jeweils mit dem auf den Lohnzahlungszeitraum fallenden Teilbetrag der Jahreslohnsteuer erhoben, die sich bei Umrechnung des laufenden Arbeitslohns auf einen Jahresarbeitslohn ergibt.2Von sonstigen Bezügen wird die Lohnsteuer mit dem Betrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn des Kalenderjahres und für etwa im Kalenderjahr bereits gezahlte sonstige Bezüge die voraussichtliche Jahreslohnsteuer ergibt.

(4) Bei der Ermittlung der Lohnsteuer werden die Besteuerungsgrundlagen des Einzelfalls durch die Einreihung der Arbeitnehmer in Steuerklassen (§ 38b), Feststellung von Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen (§ 39a) sowie Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e) oder Ausstellung von entsprechenden Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 und § 39e Absatz 7 und 8) berücksichtigt.

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Altersteilzeitzuschlagsverordnung - ATZV | § 2 Höhe und Berechnung


(1) Der Zuschlag wird gewährt in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Nettobesoldung, die sich aus dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung ergibt, und 83 vom Hundert der Nettobesoldung, die nach der bisherigen Arbeitszeit, die für die Bemessung de

Graduiertenförderungsverordnung - GFDV | § 5 Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten


(1) Das Einkommen des Stipendiaten wird auf das Stipendium angerechnet. Das Einkommen seines Ehegatten wird zu zwei Dritteln des Betrages angerechnet, um den es 12.000 Deutsche Mark im Jahr übersteigt. (2) Ist der Stipendiat oder sein Ehegatte ni
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 11


(1) 1Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. 2Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu

Einkommensteuergesetz - EStG | § 40 Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen


(1) 1Das Betriebsstättenfinanzamt (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) kann auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass die Lohnsteuer mit einem unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermittelnden Pauschsteuersatz erhoben wird, soweit 1. von

Einkommensteuergesetz - EStG | § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer


(1) Bei unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 durchzuführen. (2)1Für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn hat der Arbeitg
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer


(1) Bei unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 durchzuführen. (2)1Für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn hat der Arbeitg

Einkommensteuergesetz - EStG | § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale


(1)1Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden auf Veranlassung des Arbeitnehmers Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet (§ 39a Absatz 1 und 4, § 39e Absatz 1 in Verbindung mit § 39e Absatz 4 Satz 1 und nach § 39e Absatz 8).2Soweit Lohnsteuerabzugsm

Einkommensteuergesetz - EStG | § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag


(1)1Auf Antrag des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ermittelt das Finanzamt die Höhe eines vom Arbeitslohn insgesamt abzuziehenden Freibetrags aus der Summe der folgenden Beträge:1.Werbungskosten, die bei den Einkünften aus nicht

Einkommensteuergesetz - EStG | § 39e Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale


(1)1Das Bundeszentralamt für Steuern bildet für jeden Arbeitnehmer grundsätzlich automatisiert die Steuerklasse und für die bei den Steuerklassen I bis IV zu berücksichtigenden Kinder die Zahl der Kinderfreibeträge nach § 38b Absatz 2 Satz 1 als Lohn

Einkommensteuergesetz - EStG | § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge


(1) 1Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. 2Dabei gilt Folgendes: 1. In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die a) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und aa) ledig sind,bb) verheiratet, ver

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62 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2011 - 1 StR 651/10

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 651/10 vom 8. Februar 2011 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja _________________________ AO § 370 Abs. 1 EStG § 41a StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Treffen Arbeitgeber und Arbei

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2019 - L 9 EG 40/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20. September 2018 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 16. Mai 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Juni 2

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2014 - 14 ZB 12.122

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 18.700 € festgesetzt.

Sozialgericht München Endurteil, 17. Aug. 2017 - S 46 EG 89/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 18. Mai 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2. Juli 2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin b

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2019 - L 9 EG 36/18

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. Oktober 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2019 - L 9 EG 44/18

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. Oktober 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. März 2018 - L 9 EG 66/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 18. November 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - L 9 EG 68/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 18. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. III. Die Revision wird nicht zugela

Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. Nov. 2015 - S 5 EG 24/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 7. Mai 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Juli 2015 verurteilt, dem Kläger Elterngeld unter Berücksichtigung der "Mehrarbeit EZ" in den Gehaltsbescheinig

Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. Nov. 2015 - S 5 EG 22/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 16. Juni 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. Juli 2015 verurteilt, der Klägerin Elterngeld unter Berücksichtigung der Einkünfte aus der Lohnart 231 in den

Sozialgericht München Urteil, 18. Mai 2015 - S 8 EG 1/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.12.2013 verurteilt, dem Kläger für seinen am 03.07.2012 geborenen Sohn B. im zehnten und elften Lebensmonat (=

Sozialgericht München Urteil, 20. Okt. 2015 - S 44 EG 20/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 01.08.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.01.2015 verurteilt, der Klägerin für ihren am 02.05.2014 geborenen Sohn L. höheres Elterngeld unter Berücksichtigun

Sozialgericht Landshut Gerichtsbescheid, 06. Juli 2018 - S 9 EG 1/17

bei uns veröffentlicht am 06.07.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 03.11.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.12.2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2018 - L 9 EG 36/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Nov. 2017 - L 9 EG 10/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21.Oktober wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Nov. 2017 - L 9 EG 27/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 12. Sept. 2018 - 2 K 108/18

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die steuerrechtlich zutreffende Zuordnung von Zahlungen des ehemaligen Arbeitgebers an den Kläger. 2 Dem Kläger war zum 31. Dezember 2011 von seinem ehemaligen Arbeitgeber gekündigt worden. Vor dem..

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juni 2018 - VI R 32/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. April 2016  10 K 2128/14 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2018 - B 10 EG 8/16 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Feb. 2018 - VI R 17/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. April 2016  1 K 1191/12 aufgehoben.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Jan. 2018 - 6 K 1203/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 vom 18. Mai 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Februar 2015 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger A

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 10 EG 7/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. März 2017 und des Sozialgerichts Mannheim vom 24. März 2016 aufgehoben und die Klage abgew

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 10 EG 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2016 und des Sozialgerichts Mannheim vom 24. März 2016 aufgehoben und die Klage a

Bundessozialgericht Beschluss, 16. Nov. 2017 - B 10 EG 10/17 B

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 18. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Sept. 2017 - B 13 R 33/16 R

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016 und des Sozialgerichts Münster vom 3. März 2015 aufgehoben. Der Bescheid der Bek

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Aug. 2017 - VI R 58/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. September 2015  15 K 3676/13 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - B 10 EG 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2016 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgeric

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 28. März 2017 - 3 Sa 475/14

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 2.12.2014 - 6 Ca 80/14 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen.

Bundessozialgericht Beschluss, 24. Jan. 2017 - B 10 EG 10/16 B

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Aug. 2016 - VI R 46/13

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. April 2013  9 K 2247/10 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Aug. 2016 - VI R 18/13

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2012  7 K 609/12 E aufgehoben.

Finanzgericht Köln Urteil, 24. Sept. 2015 - 15 K 3676/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Der Bescheid über Lohnsteuerhaftung und Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung vom 13. Juni 2013, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. November 2013 wird mit der Maßgabe geändert, dass der Haftungsbetrag auf 266 € Lohnsteuern zzgl.

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Sept. 2015 - VI R 1/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. Dezember 2013  13 K 2184/12 E aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - B 12 KR 19/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2012 aufgehoben, soweit Gesamtsozialversicherungsbeiträge von mehr als 854 057,07 Euro nacherhobe

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - B 12 KR 20/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2012 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 14/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. August 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 12/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Juli 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 7/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. März 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2014 - L 11 EG 3536/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 12.07.2012 wird zurückgewiesen.Die Beklagte erstattet die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Tatbestand   1 Die Beteiligten

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 07. Mai 2013 - 10 AZB 8/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. Februar 2013 - 3 Ta 31/13 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Jan. 2013 - L 11 EG 2693/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23.05.2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtlich Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Im Streit steht die Höhe des Elterngeldes für

Bundessozialgericht Urteil, 31. Okt. 2012 - B 12 R 15/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 20. April 2011 und des Sozialgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2008 aufgehoben.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 30. Aug. 2012 - L 2 EG 1/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Im Streit steht die Höhe des der Klägerin bewilligten Bundeselterngeldes in der Zeit vom 4. Dezember 2008 bis zum

Bundessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2012 - B 10 EG 15/11 R

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 14. Februar 2011 aufgehoben und der Beklagte unter Änderung seines Bescheides vom 28. August 2007 in der G

Bundessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2012 - B 10 EG 20/11 R

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. Juni 2011 aufgehoben. D

Bundessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2012 - B 10 EG 8/11 R

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2010 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2012 - L 11 EG 3591/10

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 20.04.2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Im Streit steht d

Bundessozialgericht Urteil, 05. Apr. 2012 - B 10 EG 3/11 R

bei uns veröffentlicht am 05.04.2012

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. November 2010 und des Sozialgerichts Marburg vom 14. Mai 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen

Bundessozialgericht Urteil, 05. Apr. 2012 - B 10 EG 17/11 R

bei uns veröffentlicht am 05.04.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. September 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - B 10 EG 13/10 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2010 und des Sozialgerichts Duisburg vom 14. Januar 2010 aufgehoben, soweit sie die

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(1) 1Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. 2Dabei gilt Folgendes: 1. In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die a) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und aa) ledig sind,bb) verheiratet, verwitwet oder...