Einkommensteuergesetz - EStG | § 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

(1)1Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen an einem eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i vorliegen.2Dies gilt nur, soweit er das Gebäude in dem jeweiligen Kalenderjahr zu eigenen Wohnzwecken nutzt und die Aufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 10e oder dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen hat.3Für Zeiträume, für die der Steuerpflichtige erhöhte Absetzungen von Aufwendungen nach § 7h oder § 7i abgezogen hat, kann er für diese Aufwendungen keine Abzugsbeträge nach Satz 1 in Anspruch nehmen.4Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden.

(2)1Der Steuerpflichtige kann Erhaltungsaufwand, der an einem eigenen Gebäude entsteht und nicht zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehört, im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 11a Absatz 1 in Verbindung mit § 7h Absatz 2 oder des § 11b Satz 1 oder 2 in Verbindung mit § 7i Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 vorliegen.2Dies gilt nur, soweit der Steuerpflichtige das Gebäude in dem jeweiligen Kalenderjahr zu eigenen Wohnzwecken nutzt und diese Aufwendungen nicht nach § 10e Absatz 6 oder § 10i abgezogen hat.3Soweit der Steuerpflichtige das Gebäude während des Verteilungszeitraums zur Einkunftserzielung nutzt, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr des Übergangs zur Einkunftserzielung wie Sonderausgaben abzuziehen.4Absatz 1 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden.

(3)1Die Abzugsbeträge nach den Absätzen 1 und 2 kann der Steuerpflichtige nur bei einem Gebäude in Anspruch nehmen.2Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 vorliegen, können die Abzugsbeträge nach den Absätzen 1 und 2 bei insgesamt zwei Gebäuden abziehen.3Gebäuden im Sinne der Absätze 1 und 2 stehen Gebäude gleich, für die Abzugsbeträge nach § 52 Absatz 21 Satz 6 in Verbindung mit § 51 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe x oder Buchstabe y des Einkommensteuergesetzes 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1987 (BGBl. I S. 657) in Anspruch genommen worden sind; Entsprechendes gilt für Abzugsbeträge nach § 52 Absatz 21 Satz 7.

(4)1Sind mehrere Steuerpflichtige Eigentümer eines Gebäudes, so ist Absatz 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Anteil des Steuerpflichtigen an einem solchen Gebäude dem Gebäude gleichsteht.2Erwirbt ein Miteigentümer, der für seinen Anteil bereits Abzugsbeträge nach Absatz 1 oder Absatz 2 abgezogen hat, einen Anteil an demselben Gebäude hinzu, kann er für danach von ihm durchgeführte Maßnahmen im Sinne der Absätze 1 oder 2 auch die Abzugsbeträge nach den Absätzen 1 und 2 in Anspruch nehmen, die auf den hinzuerworbenen Anteil entfallen.3§ 10e Absatz 5 Satz 2 und 3 sowie Absatz 7 ist sinngemäß anzuwenden.

(5) Die Absätze 1 bis 4 sind auf Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, und auf Eigentumswohnungen entsprechend anzuwenden.

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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Investitionszulagengesetz 1999 - InvZulG 1999 | § 4 Modernisierungsmaßnahmen an einer eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung im eigenen Haus


(1) Begünstigt sind Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus oder an einer eigenen Eigentumswohnung, wenn 1. das Haus oder die Eigentumswohnung vor dem 1. Januar 1991 fertiggestellt worden ist,2. der Anspruchsberechtigte
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag


(1)1Auf Antrag des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ermittelt das Finanzamt die Höhe eines vom Arbeitslohn insgesamt abzuziehenden Freibetrags aus der Summe der folgenden Beträge:1.Werbungskosten, die bei den Einkünften aus nicht

Einkommensteuergesetz - EStG | § 10g Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden


(1) 1Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern im Inland, soweit sie öffentliche oder private Zuwendungen oder etwaige aus diesen Kulturgütern erzielte Einnahmen übersteige
zitiert 9 andere §§ aus dem .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 52 Anwendungsvorschriften


(1)1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden.2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den

Einkommensteuergesetz - EStG | § 26 Veranlagung von Ehegatten


(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen


(1) 1Bei einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis

Einkommensteuergesetz - EStG | § 10e Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus


(1) 1Der Steuerpflichtige kann von den Herstellungskosten einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Bod

Einkommensteuergesetz - EStG | § 7h Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen


(1) 1Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren

Einkommensteuergesetz - EStG | § 51 Ermächtigungen


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates1.zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen, soweit dies zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefäll

Einkommensteuergesetz - EStG | § 11b Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen


1Der Steuerpflichtige kann durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für ein im Inland belegenes Gebäude oder Gebäudeteil, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, auf zwei bis fünf Ja

Einkommensteuergesetz - EStG | § 11a Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen


(1) 1Der Steuerpflichtige kann durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für Maßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegte

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Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2013 - V ZR 279/11

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Jan. 2019 - 2 BV 17.198

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Juli 2018 - AN 17 K 16.01925

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Dez. 2016 - AN 3 K 15.00799

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger ist Eigentümer des Anwesens ... in ..., FlNr. ... Das Anwesen besteht aus einem Vorder- und einem Rü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2017 - 2 B 17.142

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Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. März 2015 wird abgeändert. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin über bereits bescheinigte Aufwendungen in Höhe von 1.074.770,66 Euro hinaus weitergehende Aufwendungen

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Jan. 2015 - M 9 K 14.1124

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Finanzgericht Nürnberg Zwischenurteil, 07. Dez. 2016 - 5 K 526/15

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Tatbestand Streitig ist, ob die Kläger ihren Wohnsitz in 1 zum 31.12.2008 aufgegeben haben. Der Kläger, geboren am 10.11.1921, und die Klägerin, geboren am 10.10.1946, sind verheiratet und beide deutsche Staatsangehörige. Der Kläger is

Finanzgericht München Beschluss, 08. Apr. 2014 - 5 V 3539/13

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Tenor 1. Die Vollziehung der Änderungsbescheide vom 30. August 2013 über Einkommensteuer für 2001 bis 2011 wird in Höhe von 2011

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2018 - 15 B 17.2006

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Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in H

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Nov. 2016 - B 2 K 16.580

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. 4. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Die klagend

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Okt. 2017 - X R 6/16

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Februar 2016  5 K 11194/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Okt. 2017 - X R 1/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2016  12 K 15162/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2016 - IX R 17/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 2. Juli 2014 2 K 445/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Okt. 2016 - IX B 81/16

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Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2016  6 K 277/10 aufgehoben. Tatbestand

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 27. Juli 2016 - 7 K 4374/14

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Finanzgericht Köln Urteil, 25. Feb. 2016 - 11 K 1423/14

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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 15. Jan. 2016 - I-22 U 92/15

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Tenor  Die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 02.07.2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten des Streithelfers des Klägers im Berufungsv

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Nov. 2015 - IX B 82/15

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Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 20. Mai 2015  1 K 2351/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Juni 2015 - IX R 51/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 29. Oktober 2014  2 K 1/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Okt. 2014 - X R 15/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tatbestand 1 I. Die in den Streitjahren zusammen veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben mit notariellem Kaufvertrag vom 25. Juni 2003 von der Stadt M (

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Sept. 2014 - X R 29/12

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Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb am 18. Juli 2002 von der GmbH (GmbH) einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück, verbunden mit dem Sonde

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Mai 2014 - X R 7/12

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Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erwarben mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 18. Jul

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Feb. 2014 - X R 4/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tatbestand 1 I. Die in den Streitjahren 2005 und 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehren den Sonderausgabenabzug nach

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Feb. 2014 - IX R 24/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten um die Anerkennung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Finanzgericht Köln Urteil, 06. Feb. 2014 - 10 K 2733/10

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 17.11.2009 in Form der Einspruchsentscheidung vom 26.7.2010 wird gemäß Hilfsantrag des Klägers dahin geändert, dass das zu versteuernde Einkommen um 2.735 € verringert wird. Im Übrigen wird die Klage ab

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 27. Feb. 2013 - 3 K 1620/09

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger für eine von ihm erworbene Eigentumswohnung erhöhte Absetz

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Feb. 2013 - IX R 32/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) gaben gegenüber dem Bauträger am 10. Juli 2003 ein notariell beurkundetes Vertragsangebot zum Abschluss eines Bau

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Aug. 2012 - X R 5/12

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) erwarben eine unsanierte Eigentumswohnung in X, die sie im September 2010 bezogen. Sie reichten am 21. Septemb

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Juli 2012 - X S 19/12

bei uns veröffentlicht am 18.07.2012

Tatbestand 1 I. Die Antragsteller erwarben mit notariellem Kaufvertrag vom 18. Juli 2007 zwei unsanierte Eigentumswohnungen in der A-Straße in B, welche im Rahmen der Sa

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Aug. 2011 - X R 2/11

bei uns veröffentlicht am 23.08.2011

Tatbestand 1 I. Zwischen dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) und dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) ist streitig, ob der Kläger die Steuerbegüns

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Jan. 2011 - X R 13/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die im Streitjahr 2004 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Festsetzung der Einkomm

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Juli 2010 - X B 70/10

bei uns veröffentlicht am 20.07.2010

Tatbestand 1 I. Die Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) beantragten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für 2008 die Gewährung der Steuerbegünstigung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Juni 2010 - 3 S 2856/08

bei uns veröffentlicht am 25.06.2010

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Juni 2007 - 4 K 374/06 - wird zurückgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldneri

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - 1 K 114/09

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Steuerbegünstigung nach § 10 f Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden kann, wenn die in Rede stehende Wohnung insgesamt unentgeltlich an einen Angehörigen üb

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. März 2010 - 10 K 2706/08

bei uns veröffentlicht am 08.03.2010

Tatbestand   1  Streitig ist, ob die Klägerin die Steuerermäßigung nach § 10f  Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - in Anspruch nehmen kann. 2  Die Klägerin ist alleinige Kommanditist

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(1) 1Der Steuerpflichtige kann durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für Maßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten...