Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV 1955 | § 73g Haftungsbescheid

(1) Ist die Steuer nicht ordnungsmäßig einbehalten oder abgeführt, so hat das Bundeszentralamt für Steuern oder das zuständige Finanzamt die Steuer von dem Schuldner, in den Fällen des § 73f von dem dort bezeichneten Rechtsträger, durch Haftungsbescheid oder von dem Steuerschuldner durch Steuerbescheid anzufordern.

(2) Der Zustellung des Haftungsbescheids an den Schuldner bedarf es nicht, wenn der Schuldner die einbehaltene Steuer dem Bundeszentralamt für Steuern oder dem Finanzamt ordnungsmäßig angemeldet hat (§ 73e) oder wenn er vor dem Bundeszentralamt für Steuern oder dem Finanzamt oder einem Prüfungsbeamten des Bundeszentralamts für Steuern oder des Finanzamts seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuer schriftlich anerkannt hat.

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Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV 1955 | § 84 Anwendungsvorschriften


(1) Die vorstehende Fassung dieser Verordnung ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. (1a) § 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV 1955 | § 73e Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 1 und 7 des Gesetzes (§ 50a Abs. 5 des Gesetzes)


1Der Schuldner hat die innerhalb eines Kalendervierteljahrs einbehaltene Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Absatz 1 des Gesetzes unter der Bezeichnung „Steuerabzug von Vergütungen im Sinne des § 50a Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes“ jewei

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Bundesfinanzhof Urteil, 10. Apr. 2013 - I R 22/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2013

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme wegen Verletzung einer Pflicht zum Steuerabzug erfüllt sind (Vergütungen an eine au

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Dez. 2012 - I R 80/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tatbestand 1 A. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Nacherhebung einer Körperschaftsteuer als Abzugsteuer (Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Dez. 2012 - I R 81/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tatbestand 1 A Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Nacherhebung einer Körperschaftsteuer als Abzugsteuer (Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juni 2012 - I R 3/11

bei uns veröffentlicht am 06.06.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist eine Inanspruchnahme für Abzugsteuern nach § 50a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1997) für die Streitjahre 1998 bis 2001 (Körpersch

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Okt. 2011 - XI R 40/09

bei uns veröffentlicht am 19.10.2011

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darum, ob Veranstaltungen der Gruppe "X" in den Jahren 1995 bis 1998 (Streitjahre) gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a des Umsatzsteuerge

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Sept. 2011 - I B 157/10

bei uns veröffentlicht am 07.09.2011

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Aussetzung der Vollziehung (AdV) streitig, ob und in welcher Höhe die Antragstelle

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Juli 2010 - I R 93/09

bei uns veröffentlicht am 28.07.2010

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids. 2

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1Der Schuldner hat die innerhalb eines Kalendervierteljahrs einbehaltene Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Absatz 1 des Gesetzes unter der Bezeichnung „Steuerabzug von Vergütungen im Sinne des § 50a Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes“ jeweils bis zum...
1Der Schuldner hat die innerhalb eines Kalendervierteljahrs einbehaltene Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Absatz 1 des Gesetzes unter der Bezeichnung „Steuerabzug von Vergütungen im Sinne des § 50a Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes“ jeweils bis zum...