Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten - ErzUrlSoldV | § 7

Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten - ErzUrlSoldV | § 7
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Die Vorschriften dieser Verordnung sind nur in den Fällen anzuwenden, in denen das Kind nach Inkrafttreten dieser Verordnung geboren wird.

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published on 27/04/2010 00:00

Tatbestand Der Antragsteller, ein Berufssoldat, wendet sich gegen eine Entscheidung der Stammdienststelle der Bundeswehr, mit der die Übertragung restlicher Elternzeit auf einen Zeitraum nach Volle
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