Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 108 Ausschließliche Zuständigkeit
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Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung Inhaltsverzeichnis
Die Zuständigkeit der nach diesem Gesetz zur Entscheidung berufenen Gerichte ist ausschließlich.
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 18/02/2015 00:00
Tenor
Sachlich und örtlich zuständig ist das Amtsgericht Regensburg.
Gründe
Mit ihrer Klage vom 16.12.2013 zum Amtsgericht Eggenfelden (1 C 881/13) begehrt die im Amtsgerichtsbezirk Passau wohnhafte Klägerin von der
published on 19/03/2015 00:00
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Klägerin Rechnung zu legen über
1. die Strommenge in kWh, die jeweils in den Kalenderjahren
2012 und 2013 insgesamt aus dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Marienheide
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