Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin - ElektronAusbV 2008 | § 2 Ausbildungsdauer

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Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.

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published on 30/01/2018 00:00

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Abschiebung des Antragstellers bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheids vom 20. Oktober 2017 vorläufig auszusetzen. Die Ko
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