Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin - ElektronAusbV 2008 | § 2 Ausbildungsdauer
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin Inhaltsverzeichnis
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
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published on 30/01/2018 00:00
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Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Abschiebung des Antragstellers bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheids vom 20. Oktober 2017 vorläufig auszusetzen.
Die Ko
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