Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV 2017 | § 13 Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft

(1) Die Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft nach § 56 Absatz 6 Satz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bedarf der Schriftform. Sie muss die in § 11 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 und 3 festgelegten Inhalte entsprechend regeln.

(2) In der Satzung oder sonstigen Regelung können weitergehende oder ergänzende Regelungen getroffen werden, soweit diese den Anforderungen des § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und dieser Verordnung nicht widersprechen.

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Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben


(1) Entsorgungsfachbetriebe wirken an der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen nach Maßgabe der hierfür geltenden Rechtsvorschriften mit. (2

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Apr. 2010 - 7 B 43/09

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

Gründe I. 1 Die Klägerin, ein auf dem Gebiet der Abfallentsorgung europaweit tätiges Un

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Apr. 2010 - 7 B 42/09

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

Gründe I. 1 Die Klägerin, eine technische Überwachungsorganisation mit Sitz in C., Nord

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(1) Entsorgungsfachbetriebe wirken an der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen nach Maßgabe der hierfür geltenden Rechtsvorschriften mit. (2)...