(1) Ist ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.

(2) Die Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner haben keinen Anspruch, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft erst nach der Schädigung geschlossen worden ist und nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat oder der Begründung der Lebenspartnerschaft war, der Witwe oder dem hinterbliebenen Lebenspartner eine Versorgung zu verschaffen.

(3) Ein hinterbliebener Lebenspartner hat keinen Anspruch auf Versorgung, wenn eine Witwe, die im Zeitpunkt des Todes mit dem Beschädigten verheiratet war, Anspruch auf eine Witwenversorgung hat.

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Referenzen - Gesetze | § 38 BVG

§ 38 BVG zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 38 BVG wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Opferentschädigungsgesetz - OEG | § 10a Härteregelung


(1) Personen, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 15. Mai 1976 geschädigt worden sind, erhalten auf Antrag Versorgung, solange sie 1. allein infolge dieser Schädigung schwerbeschädigt sind und2. bedürftig sind und3. im Geltungsbereich dieses Gesetze

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 81e Versorgung bei rechtswidrigen tätlichen Angriffen im Ausland


(1) Erleidet ein dienstlich im Ausland verwendeter Soldat, ein Familienangehöriger oder eine andere zur häuslichen Gemeinschaft gehörende Person in dem Land, in dem der Soldat verwendet wird, oder auf einem Weg nach oder von diesem Land infolge eines

Opferentschädigungsgesetz - OEG | § 3a Leistungen bei Gewalttaten im Ausland


(1) Erleiden Deutsche oder Ausländer nach § 1 Absatz 4 im Ausland infolge einer Gewalttat nach § 1 Absatz 1 oder 2 eine gesundheitliche Schädigung im Sinne von § 1 Absatz 1, erhalten sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antr
§ 38 BVG wird zitiert von 3 anderen §§ im Bundesversorgungsgesetz.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 10


(1) Heilbehandlung wird Beschädigten für Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind, gewährt, um die Gesundheitsstörungen oder die durch sie bewirkte Beeinträchtig

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 16


(1) Versorgungskrankengeld nach Maßgabe der folgenden Vorschriften wird gewährt a) Beschädigten, wenn sie wegen einer Gesundheitsstörung, die als Folge einer Schädigung anerkannt ist oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht ist, arbeits

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 9


(1) Die Versorgung umfaßt 1. Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a),2. Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27l),3. Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34) und Pflegezulage (§ 35),4. Bestattungsgeld (§ 36) und

Referenzen - Urteile | § 38 BVG

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 38 BVG.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Jan. 2017 - L 15 VK 14/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 8. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Klägerin hat Verschuldenskosten in Hö

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2015 - L 15 VS 19/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 8. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Die Klage auf Versorgung ab Erkrankung des Ehemanns der Klägerin wird abgewiesen. II. Außergerichtliche K

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 10. Sept. 2014 - Vf 105-VI/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 1.000 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen - zwei Bescheide des Ze

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Feb. 2015 - L 15 VK 5/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 2. Juli 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - L 13 R 1037/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Witwenrente. Die im Juni 1962 geborene Klägerin ehelichte am 12. März 2010 den im April 1951 geborenen Versicherten. Der Versicherte ist am 11. Mai 2010 verstorben. Mi

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Aug. 2015 - L 18 KN 104/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 23.7.2014 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig

Landessozialgericht NRW Urteil, 03. Dez. 2013 - L 18 KN 29/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 8.2.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist (große) Witwenre

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 27. Juni 2013 - S 14 VE 24/11

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 17. August 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Oktober 2011 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Tatbestand 1 Die Beteiligten s

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 12. Juni 2012 - 5 A 230/10

bei uns veröffentlicht am 12.06.2012

Tatbestand 1 Die Kläger begehren von der Beklagten die restliche Zahlung einer einmaligen Entschädigung, nachdem der Ehemann der Klägerin, der als Berufssoldat im Dienste der Beklagten stand, am 15.04.2010 bei einem Einsatz in Afghanistan infolge

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Apr. 2011 - L 13 R 203/11

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch in der Berufungsinstanz nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten i

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Nov. 2010 - L 11 R 3292/09

bei uns veröffentlicht am 16.11.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 6. Juli 2009 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Witwenrente

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Nov. 2006 - L 6 VG 2519/05

bei uns veröffentlicht am 09.11.2006

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18. Mai 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Ulm Urteil, 18. Juli 2005 - S 2 RJ 1130/04

bei uns veröffentlicht am 18.07.2005

Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Witwenrente. 2  Die 1930 geborene Klägerin war seit 1955 mit dem 1928 geborenen und 1968 verstorbenen B. verheiratet. Nach dem Ableben des B. erhielt