Den Krankenkassen werden Aufwendungen für Leistungen erstattet, die sie nach § 18c erbracht haben. Aufwendungen für ihre Mitglieder werden ihnen nur erstattet, soweit diese Aufwendungen durch Behandlung anerkannter Schädigungsfolgen entstanden sind.

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Referenzen - Gesetze | § 19 BVG

§ 19 BVG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 19 BVG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Infektionsschutzgesetz - IfSG | § 63 Konkurrenz von Ansprüchen, Anwendung der Vorschriften nach dem Bundesversorgungsgesetz, Übergangsregelungen zum Erstattungsverfahren an die Krankenkassen


(1) Treffen Ansprüche aus § 60 mit Ansprüchen aus § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder aus anderen Gesetzen zusammen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, ist unter Berücksichtigung des durch die gesamten Schädig
§ 19 BVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Bundesversorgungsgesetz.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 20


(1) Die Erstattungsansprüche der Krankenkassen nach § 19 werden pauschal abgegolten. Grundlage für die Festsetzung des Pauschalbetrages eines Kalenderjahres ist die Erstattung des Vorjahres. Sie wird um den Vom-Hundert-Satz verändert, um den sich die
§ 19 BVG zitiert 1 andere §§ aus dem Bundesversorgungsgesetz.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 18c


(1) Die §§ 10 bis 24a werden von der Verwaltungsbehörde durchgeführt. Im Rahmen dieser Zuständigkeit erbringen die Verwaltungsbehörden Zahnersatz, Versorgung mit Hilfsmitteln, Bewegungstherapie, Sprachtherapie, Beschäftigungstherapie, Belastungserpro

Referenzen - Urteile | § 19 BVG

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 19 BVG.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2005 - VI ZR 50/04

bei uns veröffentlicht am 12.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 50/04 Verkündet am: 12. April 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundessozialgericht Beschluss, 12. Jan. 2017 - B 9 V 58/16 B

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2016 Prozesskostenhilfe zu gewä

Bundessozialgericht Beschluss, 25. Okt. 2012 - B 9 VJ 5/10 B

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Juli 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Beschluss, 25. Okt. 2012 - B 9 V 14/10 B

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Feb. 2012 - B 9 VG 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Okt. 2011 - B 9 V 3/10 R

bei uns veröffentlicht am 06.10.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 6. Oktober 2009, der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 25. Februar 2009 und der Bescheid der

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 23. Dez. 2008 - 4 U 2/06 - 1

bei uns veröffentlicht am 23.12.2008

Tenor 1. Die Berufungen des Beklagten gegen die am 23.11.2005 und 24.1.2007 verkündeten Urteile des Landgerichts Saarbrücken - Az. 4 O 260 / 03 – werden zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Berufungsverfahren fallen dem Beklagten zur Last . 3.

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 19. Dez. 2006 - L 5b VG 9/99

bei uns veröffentlicht am 19.12.2006

Tenor 1. Die Berufung des Beigeladenen zu 1. gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 20. Mai 1999 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Bescheid des Beklagten vom 17. Februar 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

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(1) Die §§ 10 bis 24a werden von der Verwaltungsbehörde durchgeführt. Im Rahmen dieser Zuständigkeit erbringen die Verwaltungsbehörden Zahnersatz, Versorgung mit Hilfsmitteln, Bewegungstherapie, Sprachtherapie, Beschäftigungstherapie, Belastungserprobung...