Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 13 Gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung
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Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge Inhaltsverzeichnis
Die Rechtsstellung der Spätaussiedler in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach dem Fremdrentengesetz.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 28/05/2015 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen die Rücknahme und Rückforderung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG.
published on 28/05/2015 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme und Rückforderung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG.
published on 24/05/2012 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme der ihm erteilten Bescheinigung, Ehegatte einer Spätaussiedlerin zu sein.
published on 24/05/2012 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme der ihm erteilten Spätaussiedlerbescheinigung.
2
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