Betreuungsbehördengesetz - BtBG | § 1
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Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger Inhaltsverzeichnis
Welche Behörde auf örtlicher Ebene in Betreuungsangelegenheiten zuständig ist, bestimmt sich nach Landesrecht. Diese Behörde ist auch in Unterbringungsangelegenheiten im Sinne des § 312 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.
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Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer1.freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,2.freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Ab
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published on 03/12/2014 00:00
Tenor
I.
Sofern die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
Der Bescheid der Beklagten vom 7. Januar 2013 wird in Ziffer 3 Satz 1 insofern aufgehoben, als die Wirkungsdauer der Sperrwirkung der Ausweisungsverf
published on 27/07/2009 00:00
Diese Entscheidung wird zitiert
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Die sofortige weitere Beschwerde wird zugelassen.
Gründe
I.
1
Die Betreuungsrichterin beim Amtsgericht S. hat mit Beschluss vom 08.
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