Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 114a Wirkungen des Vertretungsverbots und Zuwiderhandlungen

(1) Der Rechtsanwalt, gegen den ein Vertretungsverbot (§ 114 Abs. 1 Nr. 4) verhängt ist, darf auf dem ihm untersagten Rechtsgebiet nicht als Vertreter oder Beistand vor einem Gericht, vor Behörden, vor einem Schiedsgericht oder gegenüber anderen Personen tätig werden oder Vollmachten oder Untervollmachten erteilen. Er darf jedoch die Angelegenheiten seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner minderjährigen Kinder wahrnehmen, soweit nicht eine Vertretung durch Anwälte geboten ist.

(2) Die Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Rechtsanwalts wird durch das Vertretungsverbot nicht berührt. Das gleiche gilt für Rechtshandlungen, die ihm gegenüber vorgenommen werden.

(3) Der Rechtsanwalt, der einem gegen ihn ergangenen Vertretungsverbot wissentlich zuwiderhandelt, wird aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen, sofern nicht wegen besonderer Umstände eine mildere anwaltsgerichtliche Maßnahme ausreichend erscheint. Gerichte oder Behörden haben einen Rechtsanwalt, der entgegen einem Vertretungsverbot vor ihnen auftritt, zurückzuweisen.

(4) Absatz 1 Satz 1 sowie die Absätze 2 und 3 sind auf Berufsausübungsgesellschaften entsprechend anzuwenden. An die Stelle der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft tritt die Aberkennung der Rechtsdienstleistungsbefugnis.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 114 Anwaltsgerichtliche Maßnahmen


(1) Anwaltsgerichtliche Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Rechtsanwälte 1. Warnung,2. Verweis,3. Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro,4. Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter oder Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 01. Dez. 2014 - BayAGH II-2/10/14

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Betroffenen wird das Urteil des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg vom 07.04.2014 im Rechtsfolgenausspruch in Ziffer 2. wie folgt abgeändert: Rechtsanwalt ... wird verboten, auf

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 02. Sept. 2008 - 5 Sa 49/08

bei uns veröffentlicht am 02.09.2008

Tenor 1. Die klägerische Berufung hinsichtlich der vom Arbeitsgericht abgewiesenen Klage wird zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Rahmen des im Berufungsrechtszug anhängigen arbeits

Referenzen

(1) Anwaltsgerichtliche Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Rechtsanwälte 1. Warnung,2. Verweis,3. Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro,4. Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter oder Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu...