Bundespflegesatzverordnung - BPflV 1994 | § 17 Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene
Bundespflegesatzverordnung - BPflV 1994 | § 17 Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze Inhaltsverzeichnis
Die in dieser Verordnung den Landesverbänden der Krankenkassen zugewiesenen Aufgaben nehmen für die Ersatzkassen die nach § 212 Abs. 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch benannten Bevollmächtigten, für die knappschaftliche Krankenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und für die Krankenversicherung der Landwirte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wahr.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die nach § 212 Abs. 1 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung bestehenden Bundesverbände werden kraft Gesetzes zum 1. Januar 2009 in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts umgewandelt. Gesellschafter der Gesellschaften sind die am 31.
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
23 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 21/07/2015 00:00
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15. Januar 2015 wird zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen.
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Str
published on 23/09/2014 00:00
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.06.2010 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
III.
Der Streitwert
published on 19/06/2018 00:00
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
published on 19/12/2017 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. November 2016 wird zurückgewiesen.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.