Bundespflegesatzverordnung - BPflV 1994 | § 13 Schiedsstelle

(1) Kommt eine Vereinbarung nach § 11 ganz oder teilweise nicht zustande, entscheidet die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf Antrag einer der in § 11 genannten Vertragsparteien. Sie ist dabei an die für die Vertragsparteien geltenden Rechtsvorschriften gebunden.

(2) Die Schiedsstelle entscheidet innerhalb von sechs Wochen über die Gegenstände, über die keine Einigung erreicht werden konnte.

(3) Kommt eine Vereinbarung nach § 11 für Vereinbarungszeiträume ab dem Vereinbarungszeitraum 2026 nicht bis zum 31. Juli des Jahres, für das die Vereinbarung gelten soll, zustande, legt die Schiedsstelle nach § 18a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes den Inhalt der Vereinbarung abweichend von Absatz 1 ohne Antrag einer Vertragspartei innerhalb von sechs Wochen ab dem 1. August des Jahres fest. Die Fristen nach Satz 1 verlängern sich jeweils um sechs Wochen, wenn die Vertragsparteien nach § 18 Absatz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vor Ablauf der Frist nach Satz 1 gegenüber der Schiedsstelle gemeinsam schriftlich oder elektronisch anzeigen, dass sie innerhalb der solchermaßen verlängerten Frist eine Vereinbarung nach § 11 abschließen werden. Die im Schiedsverfahren zu berücksichtigenden Daten, Unterlagen und Auskünfte des Krankenhausträgers oder der anderen Vertragsparteien nach § 18 Absatz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind innerhalb der in § 11 Absatz 4 Satz 1 und 4 genannten Fristen zu übermitteln, vorzulegen oder zu erteilen; nach Ablauf dieser Fristen übermittelte, vorgelegte oder erteilte Daten, Unterlagen und Auskünfte dürfen von der Schiedsstelle nicht berücksichtigt oder im Falle von Klagen gegen die Genehmigung des Beschlusses der Schiedsstelle von dem Gericht nicht zugelassen werden, wenn die Zulassung nach der freien Überzeugung der Schiedsstelle oder des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und die Nichteinhaltung der Fristen auf von dem Krankenhausträger oder von einer der anderen Vertragsparteien nach § 18 Absatz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu vertretenden Gründen beruht.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 137e Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden


(1) Gelangt der Gemeinsame Bundesausschuss bei der Prüfung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 135 oder § 137c zu der Feststellung, dass eine Methode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, ihr Nutzen aber noch

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 137h Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse


(1) Wird hinsichtlich einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, erstmalig eine Anfrage nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Krankenhausentgel
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bundespflegesatzverordnung - BPflV 1994 | § 11 Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus


(1) Nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 und unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses nach § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 sowie unter Beachtung der Prüfergebnisse nach § 275d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch regeln die Vertragsparteien nach § 1

Bundespflegesatzverordnung - BPflV 1994 | § 14 Genehmigung


(1) Die Genehmigung des vereinbarten oder von der Schiedsstelle nach § 13 festgesetzten krankenhausindividuellen Basisentgeltwerts, des Erlösbudgets, der Erlössumme, der sonstigen Entgelte und der krankenhausindividuell ermittelten Zu- und Abschläge

Bundespflegesatzverordnung - BPflV 1994 | § 12 Vorläufige Vereinbarung


Können sich die Vertragsparteien insbesondere über die Höhe des Gesamtbetrags, des Erlösbudgets, des krankenhausindividuellen Basisentgeltwerts oder über die Höhe sonstiger Entgelte nicht einigen und soll deswegen die Schiedsstelle nach § 13 angerufe
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 18 Pflegesatzverfahren


(1) Die nach Maßgabe dieses Gesetzes für das einzelne Krankenhaus zu verhandelnden Pflegesätze werden zwischen dem Krankenhausträger und den Sozialleistungsträgern nach Absatz 2 vereinbart. Die Landeskrankenhausgesellschaft, die Landesverbände der Kr

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 18a Schiedsstelle, Verordnungsermächtigung


(1) Die Landeskrankenhausgesellschaften und die Landesverbände der Krankenkassen bilden für jedes Land oder jeweils für Teile des Landes eine Schiedsstelle. Ist für ein Land mehr als eine Schiedsstelle gebildet worden, bestimmen die Beteiligten nach
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundespflegesatzverordnung - BPflV 1994 | § 11 Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus


(1) Nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 und unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses nach § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 sowie unter Beachtung der Prüfergebnisse nach § 275d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch regeln die Vertragsparteien nach § 1

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Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2002 - III ZR 60/02

bei uns veröffentlicht am 31.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 60/02 vom 31. Oktober 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BPflV § 22 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz Die Wahlleistungsentgeltregelung eines Krankenhausträgers, wonach bei U

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2003 - IV ZR 278/01

bei uns veröffentlicht am 12.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 278/01 Verkündet am: 12. März 2003 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja __________

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Aug. 2000 - III ZR 158/99

bei uns veröffentlicht am 04.08.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 158/99 Verkündet am: 4. August 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ------------

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Feb. 2016 - 3 B 10/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Gründe 1 Der Kläger wendet sich gegen die von der Beklagten festgesetzte Höhe des Entgelts für die Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst nach § 6 Abs. 3 des baden-

Finanzgericht Münster Urteil, 02. Aug. 2015 - 15 K 718/12 U

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob sich die eine Augenklinik betreibende Klägerin für einen Teil ihrer in den Streitjah

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 24. Feb. 2015 - 5 U 156/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 27. August 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des  Landgerichts Bonn – 9 O 233/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuwe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2014 - 5 C 37/13

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2014 - 5 C 36/13

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Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um weitere Beihilfeleistungen zu Aufwendungen, die im Rahmen einer stationären Behandlung in einem privaten Krankenhaus entstanden

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Mai 2014 - 3 C 15/13

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Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung, nach der der Klägerin für das Jahr 2006 ein Zuschlag nach § 5 Abs. 3 des Kra

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Mai 2014 - 3 C 12/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung, nach der der Beigeladenen für das Jahr 2006 ein Zuschlag nach § 5 Abs. 3 des

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Mai 2014 - 3 C 13/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung, nach der der Beigeladenen für das Jahr 2006 ein Zuschlag nach § 5 Abs. 3 des

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Mai 2014 - 3 C 9/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung, nach der der Klägerin für das Jahr 2006 ein Zuschlag nach § 5 Abs. 3 des Kra

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Mai 2014 - 3 C 8/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung, nach der der Beigeladenen zu 1 für das Jahr 2006 ein Zuschlag nach § 5 Abs.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Apr. 2011 - 3 K 526/08

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20b

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Aug. 2010 - V R 5/08

bei uns veröffentlicht am 26.08.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1993/1999 (UStG) Organträger zweier GmbHs, die in den Streitja

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2007 - 9 S 1006/06

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Tenor Auf die Berufung der Beklagten zu 2. und zu 3. wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 09. Februar 2006 - 4 K 3853/05 - geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Sept. 2006 - 9 S 612/04

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Tenor Nach Rücknahme der Berufung durch den Beigeladenen zu 1 wird das Berufungsverfahren insoweit eingestellt. Die Berufung der Beigeladenen zu 2 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Januar 2004 - 12 K 3453/02 - wird verwo

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 09. Feb. 2006 - 4 K 3968/05

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Tenor Die Beklagten werden verurteilt, mit dem Kläger für den Budgetzeitraum 2003 über eine Veränderung der Fallzahlen auf der Basis von 744,5 Fällen zu verhandeln und eine Vereinbarung zu schließen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den

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(1) Die Landeskrankenhausgesellschaften und die Landesverbände der Krankenkassen bilden für jedes Land oder jeweils für Teile des Landes eine Schiedsstelle. Ist für ein Land mehr als eine Schiedsstelle gebildet worden, bestimmen die Beteiligten nach Satz 1 die...