Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 75

(1) Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer bei

1.
Einstellung,
2.
Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit, Höher- oder Rückgruppierung, Eingruppierung,
3.
Versetzung zu einer anderen Dienststelle,Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist (das Einzugsgebiet im Sinne des Umzugskostenrechts gehört zum Dienstort),
4.
Abordnung für eine Dauer von mehr als drei Monaten,
4a.
Zuweisung entsprechend § 29 des Bundesbeamtengesetzes für eine Dauer von mehr als drei Monaten,
5.
Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
6.
Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschränken,
7.
Versagung oder Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit.

(2) Der Personalrat hat mitzubestimmen in sozialen Angelegenheiten bei

1.
Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen und entsprechenden sozialen Zuwendungen,
2.
Zuweisung und Kündigung von Wohnungen, über die die Dienststelle verfügt, sowie der allgemeinen Festsetzung der Nutzungsbedingungen,
3.
Zuweisung von Dienst- und Pachtland und Festsetzung der Nutzungsbedingungen.
Hat ein Beschäftigter eine Leistung nach Nummer 1 beantragt, wird der Personalrat nur auf seinen Antrag beteiligt; auf Verlangen des Antragstellers bestimmt nur der Vorstand des Personalrates mit. Die Dienststelle hat dem Personalrat nach Abschluß jedes Kalendervierteljahres einen Überblick über die Unterstützungen und entsprechenden sozialen Zuwendungen zu geben. Dabei sind die Anträge und die Leistungen gegenüberzustellen. Auskunft über die von den Antragstellern angeführten Gründe wird hierbei nicht erteilt.

(3) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gegebenenfalls durch Abschluß von Dienstvereinbarungen mitzubestimmen über

1.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage,
2.
Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Dienstbezüge und Arbeitsentgelte,
3.
Aufstellung des Urlaubsplanes, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen dem Dienststellenleiter und den beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird,
4.
Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden und deren Änderung sowie die Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren,
5.
Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform,
6.
Durchführung der Berufsausbildung bei Arbeitnehmern,
7.
Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für Arbeitnehmer,
8.
Inhalt von Personalfragebogen für Arbeitnehmer,
9.
Beurteilungsrichtlinien für Arbeitnehmer,
10.
Bestellung von Vertrauens- oder Betriebsärzten als Arbeitnehmer,
11.
Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen,
12.
Grundsätze über die Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens,
13.
Aufstellung von Sozialplänen einschließlich Plänen für Umschulungen zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Beschäftigten infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entstehen,
14.
Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten, die besetzt werden sollen,
15.
Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten,
16.
Gestaltung der Arbeitsplätze,
17.
Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.

(4) Muß für Gruppen von Beschäftigten die tägliche Arbeitszeit (Absatz 3 Nr. 1) nach Erfordernissen, die die Dienststelle nicht voraussehen kann, unregelmäßig und kurzfristig festgesetzt werden, so beschränkt sich die Mitbestimmung auf die Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne, insbesondere für die Anordnung von Dienstbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden.

(5) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Dienstvereinbarung (Absatz 3) sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluß ergänzender Dienstvereinbarungen ausdrücklich zuläßt.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz - SBG 2016 | § 23 Mitbestimmung, Schlichtungsausschuss


(1) Unterliegt eine Maßnahme der Mitbestimmung der Vertrauensperson, ist sie rechtzeitig durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten, die oder der für die Maßnahme zuständig ist, zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Diese is

Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV 2014 | § 5 Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme


(1) Die Vergütungssysteme sind angemessen ausgestaltet, wenn 1. Anreize für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen, vermieden werden;2. die Vergütungssysteme nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheite
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 77


(1) In Personalangelegenheiten der in § 14 Abs. 3 bezeichneten Beschäftigten, der Beamten auf Zeit, der Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit bestimmt der Personalrat nach § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 nur mit, wen

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 70


(1) Beantragt der Personalrat eine Maßnahme, die nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 und 11 bis 17 seiner Mitbestimmung unterliegt, so hat er sie schriftlich dem Leiter der Dienststelle vorzuschlagen. Entspricht dieser dem Antrag nicht, so bestimmt sich das
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 29 Zuweisung


(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder2. bei einer

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Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 14. Feb. 2017 - AN 7 PE 17.00152

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor 1. Die Beteiligte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich der Verlängerung der Zuweisung/Abordnung der in der Anlage AS6 zum Antrag im Hauptsacheverfahren AN 7 P 17.00164 g

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2016 - 17 P 15.1211

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2015 wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 1 das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei den Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung von Herrn H. zu

Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern Urteil, 16. Jan. 2017 - 2 MV 13/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, vor der In-Kraft-Setzung eines Dienstplans in den Bereichen Wohngruppe, Hauswirtschaft, Landwirtschaft, Gärtnerei, Haustechnik, Pforte sowie in den Lebensmittelmärkten ABC Märkte B und C, "Kohlra

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Aug. 2017 - AN 7 P 17.01180, 7 PE 17.01411

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor 1. Der Feststellungsantrag wird abgewiesen. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage der Mitbestimmungsbedürftigk

Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern Urteil, 13. Juni 2016 - 2 MV 19/15

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die notwendigen Auslagen der Klägerin. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand In dem Rechtsstreit geht es um die Beteiligung der Mi

Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern Urteil, 13. Juni 2016 - 2 MV 20/15

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die notwendigen Auslagen der Klägerin. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand In dem Rechtsstreit geht es um die Beteiligung der Mi

Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern Urteil, 13. Juni 2016 - 2 MV 18/15

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die notwendigen Auslagen der Klägerin. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand In dem Rechtsstreit geht es um die Beteiligung der Mi

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Aug. 2016 - AN 7 P 16.00303

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass die Anordnung von Schichtarbeit außerhalb der Rahmenarbeitszeit von Montag bis Freitag 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr rechtswidrig ist, solange die DV-Zeit oder eine abzuschließende Zusatzvereinbarung zur DV-Zeit ke

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Aug. 2016 - AN 7 P 16.00296

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die zu den Terminen 1. Februar 2016, 8. Februar 2016 und 15. Februar 2016 aufgrund von Einstellungsvorschlägen des Arbeitgeber-Services (AG-S) der Bundesagentur für Arbeit erfolgten Einstellungen ohne vor

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 16. Mai 2018 - 6 Sa 40/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. Februar 2017 – Az. 22 Ca 295/16 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger verlangt die Zahlung v

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 16. Mai 2018 - 6 Sa 45/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. März 2017 – Az. 24 Ca 194/16 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin verlangt die Zahlung von

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 13. Juli 2017 - 7 Sa 37/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. März 2017 (28 Ca 351/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Frage, ob di

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 04. Mai 2017 - 2 TaBV 12/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

weitere Fundstellen ... Tenor I. Auf die Beschwerde der zu 1) beteiligten Betriebsvertretung wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 31. März 2016 - 2 BV 34/15 - in Ziff. 2 und 3 des Tenors wie folgt abgeändert: Es wird

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Jan. 2017 - 2 AZR 61/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Dezember 2015 - 3 Sa 1243/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 2 AZR 867/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Oktober 2015 - 19 Sa 24/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Okt. 2016 - 13 Sa 460/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 03.11.2015 - 2 Ca 524/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D : 2Die Klägerin verlangt von der Beklagten di

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Okt. 2016 - 5 P 7/15

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Gründe I 1 Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechts

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 24. Mai 2016 - 12 Sa 677/13

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor 1.              Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27. September 2012 - 3 Ca 1081/12 - wird zurückgewiesen 2.              Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3.              Die Revision wi

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Apr. 2016 - 1 WB 29/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tatbestand 1 Der Antragsteller, der Personalrat beim Bundesministerium der Verteidigung am 2. Dienstsitz Berlin, macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte nach dem

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 04. März 2016 - PL 15 S 408/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. Januar 2015 - PL 11 K 1782/14 - geändert. Der Antrag wird abgelehnt.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe   I.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. März 2016 - 20 A 2364/14.PVL

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt gefasst wird: Es wird festgestellt, dass die Abstimmung des Beteiligten mit der C. B. .E. . Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstech

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 24. März 2015 - 20 A 97/14.PVL

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der angegriffene Beschluss geändert. Der neu gefasste erstinstanzliche Antrag wird im vollen Umfang abgelehnt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugel

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 08. Okt. 2014 - 1 K 1152/13

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor Der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 10.04.2013 wird aufgehoben.Die Beklagte wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung vom 07.11.2012 aufzuheben und die Klägerin für den Beurteilungszeitraum 15.08.2010 bis 14.03.2012 unter Beachtung d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. Sept. 2014 - 20 A 281/13.PVB

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1Gründe 2I. 3Am 2. November 2007 schlossen das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Dachve

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 17. Juli 2014 - 4 A 492/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. November 2013 – 8 K 985/13 – wird abgeändert.Es wird festgestellt, dass der Beteiligte verpflichtet ist, neu gewählte Personalratsmitglieder, die das „PR 1 - Seminar“ des Bildungsträ

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. März 2014 - 6 P 1/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Gründe I. 1 In der Agentur für Arbeit Duisburg findet elektronische Arbeitszeiterfassun

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 10 AZR 270/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. September 2011 - 8 Sa 355/11 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Sept. 2013 - 6 Sa 237/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - 1 Ca 2214/11 - vom 24. April 2013 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der..

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Aug. 2013 - 20 A 1399/12.PVB

bei uns veröffentlicht am 29.08.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen 1Gründe2I.3Seit dem 1. Januar 2011 sind zahlreichen in einem Beschäftigungsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehenden Arbeitskräfte aus dem Bereich des Beteiligten

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Aug. 2013 - 20 A 2189/12.PVB

bei uns veröffentlicht am 29.08.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen 1Gründe2I.3Seit dem 1. Januar 2011 sind zahlreichen in einem Beschäftigungsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehenden Arbeitskräften aus dem Bereich des Beteiligte

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2013 - 6 AZR 800/11

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. September 2011 - 5 Sa 268/10 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 12. Okt. 2012 - 6 TaBV 2/12

bei uns veröffentlicht am 12.10.2012

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 8.12.2011, AZ: 3 BV 11/11, wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nich

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 12. Sept. 2012 - PB 15 S 3324/11

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

Tenor Nach Zurücknahme des Feststellungsantrags wird das Verfahren insoweit eingestellt und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. November 2011 - PB 21 K 3324/11 - insoweit für unwirksam erklärt.Im Übrigen wird die Beschwerde des w

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 09. Aug. 2012 - 2 Sa 239/12

bei uns veröffentlicht am 09.08.2012

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 27.03.2012 - 2 Ca 1527/11 - abgeändert. Die Klage der Klägerin wird in ihren Hauptanträgen abgewiesen. Die Beklagte wird auf den Hilfsantrag veru

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2012 - 3 AZR 279/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Januar 2011 - 7 Sa 524/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurt

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2012 - 3 AZR 469/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. März 2011 - 3 Sa 817/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurtei

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2012 - 3 AZR 129/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Dezember 2010 - 9 Sa 485/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte veru

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2012 - 3 AZR 281/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Dezember 2010 - 4 Sa 652/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte veru

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2012 - 3 AZR 511/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Februar 2011 - 5 Sa 928/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verur

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2012 - 3 AZR 508/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Februar 2011 - 5 Sa 931/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verur

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Februar 2011 - 8 Sa 877/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verur

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2012 - 3 AZR 509/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. März 2011 - 5 Sa 930/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurtei

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2012 - 3 AZR 128/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Dezember 2010 - 9 Sa 484/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte veru

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2012 - 6 P 25/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Gründe I. 1 Unter dem 2. Oktober 2001 entschied die Beteiligte, die Deutsche Post AG, i

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Sept. 2011 - PB 15 S 1026/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor Die Beschwerden der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 02. März 2011 - PB 21 K 4633/10 - werden zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe   I. 1 Die Antragstellerin, en

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Juli 2011 - 2 Sa 36/11

bei uns veröffentlicht am 07.07.2011

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 22.12.2010 - 4 Ca 260/10 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin aufer

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Juli 2011 - 2 Sa 37/11

bei uns veröffentlicht am 07.07.2011

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 22.12.2010 - 4 Ca 191/10 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Die Revision wird zugelassen..

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