Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

(1) Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu berücksichtigen.

(2) Bei der landwirtschaftlichen Nutzung sind neben den Anforderungen, die sich aus den für die Landwirtschaft geltenden Vorschriften und aus § 17 Absatz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes ergeben, insbesondere die folgenden Grundsätze der guten fachlichen Praxis zu beachten:

1.
die Bewirtschaftung muss standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Flächen muss gewährleistet werden;
2.
die natürliche Ausstattung der Nutzfläche (Boden, Wasser, Flora, Fauna) darf nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt werden;
3.
die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente sind zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren;
4.
die Tierhaltung hat in einem ausgewogenen Verhältnis zum Pflanzenbau zu stehen und schädliche Umweltauswirkungen sind zu vermeiden;
5.
auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ist ein Grünlandumbruch zu unterlassen;
6.
die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln hat nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechtes zu erfolgen; es sind eine Dokumentation über die Anwendung von Düngemitteln nach Maßgabe des § 10 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305) in der jeweils geltenden Fassung sowie eine Dokumentation über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach Maßgabe des Artikels 67 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1) zu führen.

(3) Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist einzuhalten.

(4) Bei der fischereiwirtschaftlichen Nutzung der oberirdischen Gewässer sind diese einschließlich ihrer Uferzonen als Lebensstätten und Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu fördern. Der Besatz dieser Gewässer mit nichtheimischen Tierarten ist grundsätzlich zu unterlassen. Bei Fischzuchten und Teichwirtschaften der Binnenfischerei sind Beeinträchtigungen der heimischen Tier- und Pflanzenarten auf das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß zu beschränken.

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Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten


(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,2. wild lebende Tiere der

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft


(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funkt

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 26 Landschaftsschutzgebiete


(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaush

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne


(1) Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Geme
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft


(1) Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird die Vorsorgepflicht nach § 7 durch die gute fachliche Praxis erfüllt. Die nach Landesrecht zuständigen landwirtschaftlichen Beratungsstellen sollen bei ihrer Beratungstätigkeit die Grundsätze der gut

Düngeverordnung - DüV 2017 | § 10 Aufzeichnungen


(1) Betriebsinhaber haben vor dem jeweiligen Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln aufzuzeichnen: 1. den nach § 3 Absatz 2 oder 3 Satz 4 ermittelten Düngebedarf eins

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Okt. 2018 - W 8 K 18.91

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 08. Apr. 2014 - RO 4 K 13.1557

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor I. 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte hinsichtlich der Umwandlung des landwirtschaftlichen Grundstücks Fl.Nr. 1486 Gemarkung ... von Grünland in Ackerland bis zum 31.12.2019 nicht zu Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 2 BayNatSc

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Dez. 2016 - Au 2 K 16.644

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2019 - 8 CS 18.2411

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 22. Oktober 2018 fü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2016 - 15 CS 15.1576

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. III. Der Streitwert wird für das Beschwe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - 8 ZB 19.296

bei uns veröffentlicht am 09.07.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Mai 2014 - 3 K 13.1642

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor I. Satz 1 der Auflage Nr. 2.1 im Bescheid des Landratsamtes ... vom 1. Oktober 2013 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2016 - 14 ZB 15.147

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gr

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 18. Dez. 2014 - B 2 K 14.238

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 v. H. des zu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Dez. 2015 - AN 11 K 14.01575

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Tenor I. Der Antrag wird abgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich g

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Tatbestand 1 Der Kläger ist seit dem 01.04.1999 Eigentümer des 23.780 m² großen Grundstücks der Gemarkung (N.), Flur A, Flurstück 43/22, und wendet sich gegen eine naturschutzrechtliche Verfügung, mit der ihm die Einstellung der Ackernutzung und d

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 09. März 2017 - 9 A 122/14

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Erschließungsbe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Sept. 2016 - 4 C 4/15

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Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Versagung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG sowie die Rechtmäßigkeit verschiedener natursch

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 11. Feb. 2016 - 6 K 2574/14

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Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Versagung einer nachträglichen Ausnahmegenehmigung für die bereits durchgeführte Umwand

Bundesverfassungsgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - 1 BvL 21/12

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Tenor 1. Mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sind seit dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes zum 1. Januar 2009 unvereinbar § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

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Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 22. Nov. 2013 - 4 K 4308/12

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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 30. Jan. 2013 - 1 A 17/12

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Apr. 2011 - 1 A 11088/10

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Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 24. März 2009 - 1 L 136/09.NW

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Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. Gründe 1 Der nach § 80 Abs. 5 VwGO zulässige Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 18. Februar

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(1) Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird die Vorsorgepflicht nach § 7 durch die gute fachliche Praxis erfüllt. Die nach Landesrecht zuständigen landwirtschaftlichen Beratungsstellen sollen bei ihrer Beratungstätigkeit die Grundsätze der guten fachlichen...
(1) Betriebsinhaber haben vor dem jeweiligen Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln aufzuzeichnen: 1. den nach § 3 Absatz 2 oder 3 Satz 4 ermittelten Düngebedarf einschließlich der...