Bundesmeldegesetz - BMG | § 20 Begriff der Wohnung
Bundesmeldegesetz - BMG | § 20 Begriff der Wohnung
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Bundesmeldegesetz Inhaltsverzeichnis
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
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published on 02/05/2016 00:00
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Oktober 2015 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
III.
Die Entscheidung ist hinsich
published on 28/03/2018 00:00
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der jeweiligen Klage der Antragstellerinnen gegen den Bescheid des Landratsamts … vom 22.01.2018, Az.: … …, wird wiederhergestellt.
II. Der Antragsgegner hat die Kosten des
published on 29/06/2016 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleist
published on 06/04/2017 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh
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