Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 311c Erstreckung auf Zubehör

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung oder Belastung einer Sache, so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache.

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published on 06/12/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 94/16 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1069 Abs. 1; WEG §§ 35, 42 a) Zu den nach § 1069 Abs. 1 BGB auf die Bestellung eines Nießbrauchs an
published on 30/11/2004 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsrecht Sigmaringen vom 04. März 2004 - 6 K 208/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision zugelassen. Tatbestand   1
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