Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1715 Beendigung der Beistandschaft

(1) Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt. § 1712 Abs. 2 und § 1714 gelten entsprechend.

(2) Die Beistandschaft endet auch, sobald der Antragsteller keine der in § 1713 genannten Voraussetzungen mehr erfüllt.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1712 Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben


(1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:1.die Feststellung der Vaterschaft,2.die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche; ist das Kind bei ei

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1713 Antragsberechtigte


(1) Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsa

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1714 Eintritt der Beistandschaft


Die Beistandschaft tritt ein, sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht. Dies gilt auch, wenn der Antrag vor der Geburt des Kindes gestellt wird.

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2004 - XII ZR 3/03

bei uns veröffentlicht am 01.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 3/03 Verkündet am: 1. Dezember 2004 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2004 - XII ZR 183/02

bei uns veröffentlicht am 17.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 183/02 Verkündet am: 17. November 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 20. Dez. 2016 - 2 WF 254/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Kulmbach vom 06.10.2016 (54 FH 39/16) aufgehoben. 2. Der Antrag des Antragstellers zu 2) vom 28.07.2016 auf Festsetzung von Unt

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 27. Jan. 2014 - 2 WF 52/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Gründe 1. Der Antragsteller ist das am ... 2000 geborene nichteheliche Kind des Antragsgegners und der Kindsmutter H. Der Antragsteller wohnte bis Ende Januar 2012 beim Antragsgegner und zog zum 1.2.2012 zur Kindsmutter. Seit 8.6.2012

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. März 2013 - 8 UF 180/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 13. Juni 2012 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Merseburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 11. Apr. 2005 - 16 WF 15/05

bei uns veröffentlicht am 11.04.2005

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der ihm Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mosbach vom 13. Januar 2005 insoweit aufgehoben, als dem Kläger Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehr

Referenzen

(1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:1.die Feststellung der Vaterschaft,2.die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche; ist das Kind bei einem Dritten...
Die Beistandschaft tritt ein, sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht. Dies gilt auch, wenn der Antrag vor der Geburt des Kindes gestellt wird.
(1) Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der...