Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1680 Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts

(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1626a Absatz 3 oder § 1671 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen wird.

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Sorgerecht: Kindeswille ist bei Vormundschaftsübertragung an Tante zu beachten

19.04.2012

Soweit dies mit dem Kindeswohl zu vereinbaren ist, muss das Gericht in einem Sorgerechtsverfahren den Willen des Kindes berücksichtigen-OLG Köln, II-4 UF 229/11

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 14 Kindschafts- und Adoptionssachen


(1) Von den dem Familiengericht übertragenen Angelegenheiten in Kindschafts- und Adoptionssachen sowie den entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen bleiben dem Richter vorbehalten:1.Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens d
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1696 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche


(1) Eine Entscheidung zum Sorge- oder Umgangsrecht oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist zu ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. Entscheidungen nach § 1626a Absatz 2 können gemäß

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1682 Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen


Hat das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Ehegatten gelebt und will der andere Elternteil, der nach den §§ 1678, 1680, 1681 den Aufenthalt des Kindes nunmehr allein bestimmen kann, das Kind von dem Ehegatten we

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1681 Todeserklärung eines Elternteils


(1) § 1680 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend, wenn die elterliche Sorge eines Elternteils endet, weil er für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt worden ist. (2) Lebt dieser Elternteil noch
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern


(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem An

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen


(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,1.wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),2.wenn sie einander heiraten oder3.so

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2008 - XII ZB 103/08

bei uns veröffentlicht am 26.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 103/08 vom 26. November 2008 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 621 e, 543; FGG § 20; BGB § 1666 a) Einem Vater, der nie zuvor sorgeberechtigt war, steht gegen eine Ents

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2005 - XII ZB 54/03

bei uns veröffentlicht am 13.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 54/03 vom 13. April 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1684 Abs. 1; FGG §§ 20 Abs. 1, 57 Abs. 1 Nr. 9 Pflegeeltern sind nicht berechtigt, Beschwerde gegen eine Ents

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2005 - XII ZB 28/05

bei uns veröffentlicht am 25.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 28/05 vom 25. Mai 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1680 Abs. 2 und 3, 1626 a Abs. 1, 1626 b Abs. 3, 1666 Hat das Familiengericht der nach § 1626 a Abs. 2 BGB all

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Feb. 2009 - XII ZR 156/07

bei uns veröffentlicht am 18.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 156/07 Verkündet am: 18. Februar 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Kindschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2011 - XII ZB 407/10

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 407/10 vom 16. März 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1626 a ff., 1671, 1696; KSÜ Art. 16, 53; FGG §§ 12, 50, 50 b a) Sorgeerklärungen können formwirksam gemäß

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2011 - XII ZB 241/09

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 241/09 vom 2. Februar 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1666, 1680; FGG §§ 20, 57, 59, 64; FamFG § 59 Großeltern, die das minderjährige Kind nach dem Tod der

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2010 - XII ZB 35/10

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 35/10 vom 16. Juni 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1626 a, 1666, 1672, 1680; GG Art. 6; FGG § 20 Wird der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelic

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Nov. 2015 - 12 UF 1302/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 12 UF 1302/15 Beschluss 524 F 13976/15 AG München In der Familiensache B. A., geboren am, M. - Antragsteller und Beschwerdegegner - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsan

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 13. Juli 2017 - 1 BvR 1202/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor 1. Die Beschlüsse des Amtsgerichts Oldenburg vom 20. Februar 2017 - 5 F 1433/16 EASO - und des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 25. April 2017 - 4 UF 39/17 - verletzen den Beschwerdeführer in

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 30. Juni 2017 - 4 UF 64/17

bei uns veröffentlicht am 30.06.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Halberstadt vom 02. Juni 2017, Az.: 8 F 158/17 EAHK, wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00

Amtsgericht Flensburg Beschluss, 19. Apr. 2017 - 90 F 7/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2017

Tenor 1. Die elterliche Sorge für die beteiligten Kinder V. (*xx.xx.2008) und W. (*xx.xx.2011) wird den beteiligten Kindeseltern gemeinsam übertragen. 2. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen, außergerichtliche Kosten trägt je

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2017 - VII ZR 301/13

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 301/13 Verkündet am: 19. Januar 2017 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 26. Jan. 2015 - 26 UF 201/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Die Beschwerde des Kindes vom 08.12.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gummersbach vom 05.11.2014 wird zurückgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Antrag

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 02. Juli 2014 - 2 UF 33/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1) Die Beschwerde der Kindesmutter wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf EUR 3000 festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 2) Der Antrag der Kindesmutter auf

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 04. Mai 2011 - 12 UF 83/11

bei uns veröffentlicht am 04.05.2011

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ahrensburg vom 22. März 2011 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Kindesvater wird zum Verfahren hinzugezogen. Gerichtskosten für

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 07. Sept. 2004 - 9 UF 78/04

bei uns veröffentlicht am 07.09.2004

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 7. April 2004 - 22 F 114/02 So - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22. April 2004 - 22 F 114/02 So - wird zurückgewie

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Apr. 2004 - 18 UF 30/03

bei uns veröffentlicht am 20.04.2004

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tübingen - Familiengericht - vom 19.05.1999 (6 F 60/99) wird zurückgewiesen. 2. Die Anträge des Antragstellers, die Sorgeerklärung der Kindesmutter zu ersetzen,

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 06. Sept. 1999 - 27 UF 185/99

bei uns veröffentlicht am 06.09.1999

Tenor 1) Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 20. Juli 1999 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jülich vom 4. Juni 1999 - 10 F 448/98 - aufgehoben. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten w

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