Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1643 Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte

(1) Die Eltern bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen ein Betreuer nach den §§ 1850 bis 1854 der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 5 etwas anderes ergibt.

(2) Nicht genehmigungsbedürftig gemäß § 1850 sind Verfügungen über Grundpfandrechte sowie Verpflichtungen zu einer solchen Verfügung.

(3) Tritt der Anfall einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses an das Kind erst infolge der Ausschlagung eines Elternteils ein, der das Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil vertritt, ist die Genehmigung abweichend von § 1851 Nummer 1 nur dann erforderlich, wenn der Elternteil neben dem Kind berufen war. Ein Auseinandersetzungsvertrag und eine Vereinbarung, mit der das Kind aus einer Erbengemeinschaft ausscheidet, bedarf keiner Genehmigung.

(4) Die Eltern bedürfen abweichend von § 1853 Satz 1 Nummer 1 der Genehmigung zum Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags oder eines anderen Vertrags, durch den das Kind zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, wenn das Vertragsverhältnis länger als ein Jahr nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes fortdauern soll. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn

1.
es sich um einen Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsvertrag handelt,
2.
der Vertrag geringe wirtschaftliche Bedeutung für das Kind hat oder
3.
das Vertragsverhältnis von dem Kind nach Eintritt der Volljährigkeit spätestens zum Ablauf des 19. Lebensjahres ohne eigene Nachteile gekündigt werden kann.
§ 1853 Satz 1 Nummer 2 ist nicht anzuwenden.

(5) § 1854 Nummer 6 bis 8 ist nicht anzuwenden.

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Erbrecht: Keine Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts bei Ausschlagung des Erbes

21.01.2016

Ein Nachlassgericht hat im Falle einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft nicht von sich aus zu erforschen, ob zur Anfechtung berechtigende Tatsachen vorliegen.
Testament

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1850 Genehmigung für Rechtsgeschäfte über Grundstücke und Schiffe


Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts1.zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück, sofern die Genehmigung nicht bereits nach § 1833 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 erforderlich ist,2.zur Verfügung über ein

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2011 - XII ZB 293/11

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Bundesfinanzhof Urteil, 12. Mai 2016 - IV R 27/13

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Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. Juni 2015 - 11 Wx 29/15

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Oberlandesgericht Köln Beschluss, 06. März 2015 - 2 Wx 44/15

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Aug. 2014 - 15 W 94/14

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

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Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 09. Juli 2014 - 3 WF 94/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Gardelegen vom 06.03.2014 (Az.: 5 F 267/12) wird aus den beanstandungsfreien Gründen der angefochtenen Entscheidung, auf die zwecks Verm

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Jan. 2014 - 17 WF 237/13

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor 1. Die Verfahrenswertbeschwerde wirdz u r ü c k g e w i e s e n .2. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe   1 Das Amtsgericht hat durch Beschluss vom

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 17. Jan. 2014 - 13 WF 1135/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 23.01.2013 wird als unzulässig verworfen. 2. Die Kindesmutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wi

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 06. Mai 2013 - 3 WF 260/12

bei uns veröffentlicht am 06.05.2013

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Ergänzungspflegerin werden die Beschlüsse des Amtsgerichts – Familiengerichts – Gardelegen vom 16.11.2011 (Anordnung der Ergänzungspflegschaft) und 14.12.2011 (Auswahl und Bestellung der Ergänzungspflegerin), Akten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2013 - 8 AZR 453/12

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. September 2011 - 5 Sa 19/11 - wird zurückgewiesen.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 14. Juni 2012 - 6 UF 148/11

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, mit der Ausnahme derjenigen, die dem Beteiligten zu 2) entstanden sind. III. Der Verfahrenswert für das Verfahr

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 15. Sept. 2011 - 5 Sa 19/11

bei uns veröffentlicht am 15.09.2011

Tenor 1.Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Rahmen einer Zahlungsklage um die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages, der nur dadurch zu Stande

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 17. Feb. 2011 - 5 W 245/10 - 91

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Saarbrücken vom 25.8.2010 wird aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht – Nachlassgericht – Saarbrücken zurückverwiesen. Gründe

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 13. Sept. 2007 - 7 U 96/06

bei uns veröffentlicht am 13.09.2007

Tenor 1. Auf die Berufung der beklagten Gemeinde wird das am 24.05.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und des Streithelfers in erste

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. Juli 2006 - 16 AR 3/06

bei uns veröffentlicht am 25.07.2006

Tenor Zuständig für gerichtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Mitwirkung der Kinder S. und T. W. an der Verfügung über Gegenstände aus dem Nachlass des am 29.01.2004 verstorbenen P. W. ist das Amtsgericht – Familiengericht – Ravens

Finanzgericht des Saarlandes Urteil, 13. Sept. 2005 - 1 K 235/01

bei uns veröffentlicht am 13.09.2005

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Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. März 2003 - 17 UF 259/02

bei uns veröffentlicht am 17.03.2003

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.10.2002 (15 F 1137/02) wird zurückgewiesen. 2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Auslagen der Beteiligten werden nicht erstat

Oberlandesgericht Köln Urteil, 17. Sept. 1999 - 19 U 10/99

bei uns veröffentlicht am 17.09.1999

1E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e 2Der form- und fristgerecht eingelegte Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 02.07.1999 ist nicht begründet. Seine Berufung kann auch weiterhin keinen Erfolg haben. Er ist verpflichtet, den der

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Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts1.zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück, sofern die Genehmigung nicht bereits nach § 1833 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 erforderlich ist,2.zur Verfügung über eine Forderung...