Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1626e Unwirksamkeit
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen.
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 04/11/2014 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. August 2014 - 1 K 1465/14 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Beschwerdeverfah
published on 07/11/2007 00:00
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tettnang vom 8.8.2007 wird dahingehend
abgeändert,
dass sich die Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Antragstellerin auch auf den Hauptantrag vom 4.6.2007 erstrec
published on 20/04/2004 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tübingen - Familiengericht - vom 19.05.1999 (6 F 60/99) wird zurückgewiesen.
2. Die Anträge des Antragstellers, die Sorgeerklärung der Kindesmutter zu ersetzen,
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