Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1053 Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Macht der Nießbraucher einen Gebrauch von der Sache, zu dem er nicht befugt ist, und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fort, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
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published on 20.05.2015 00:00
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 05. September 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Olpe - 25 C 331/13 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, den auf dem Grundstück Attendorn, Milstenauer Straße 12 an das vorhandene Holzlager e
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