Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1011 Ansprüche aus dem Miteigentum
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Jeder Miteigentümer kann die Ansprüche aus dem Eigentum Dritten gegenüber in Ansehung der ganzen Sache geltend machen, den Anspruch auf Herausgabe jedoch nur in Gemäßheit des § 432.
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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20/02/2015 12:48
Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung.
SubjectsImmobilienrecht
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Haben mehrere eine unteilbare Leistung zu fordern, so kann, sofern sie nicht Gesamtgläubiger sind, der Schuldner nur an alle gemeinschaftlich leisten und jeder Gläubiger nur die Leistung an alle fordern. Jeder Gläubiger kann verlangen, dass der S
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37 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 10/05/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL LwZR 4/18 Verkündet am: 10. Mai 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Vero
published on 05/07/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 149/18 Verkündet am: 5. Juli 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
published on 05/05/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 305/09 Verkündet am: 5. Mai 2011 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichts
published on 28/09/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 276/06 Verkündet am: 28. September 2007 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
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(1) Haben mehrere eine unteilbare Leistung zu fordern, so kann, sofern sie nicht Gesamtgläubiger sind, der Schuldner nur an alle gemeinschaftlich leisten und jeder Gläubiger nur die Leistung an alle fordern. Jeder Gläubiger kann verlangen, dass der Schuldner die...