Bewachungsverordnung - BewachV 2019 | § 9 Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung

Bewachungsverordnung - BewachV 2019 | § 9 Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung
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Verordnung über das Bewachungsgewerbe Inhaltsverzeichnis

(1) Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die dort genannten Personen die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben haben.

(2) Gegenstand der Sachkundeprüfung sind die in § 7 in Verbindung mit Anlage 2 aufgeführten Sachgebiete; die Prüfung soll sich auf jedes der dort aufgeführten Gebiete erstrecken.

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(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggebe
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

Die Unterrichtung umfasst nach näherer Bestimmung der Anlage 2 für alle Arten des Bewachungsgewerbes die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete: 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerber
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 10/01/2019 00:00

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Gründe I.
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published on 27/03/2017 00:00

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 22.02.2017 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 27.01.2017 wird wiederhergestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.50
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Die Unterrichtung umfasst nach näherer Bestimmung der Anlage 2 für alle Arten des Bewachungsgewerbes die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete: 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,2...