Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 91 Mitbestimmungsrecht

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Betriebsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis

Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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05/09/2017 09:24

Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine geeignete Maßnahme zum Schutz vor einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung.
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published on 09/12/2015 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 27.02.2014, Az.: 10 BV 28/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird für den Antragsteller zugelassen. Gründe
published on 26/07/2017 00:00

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Antragstellerin betreibt als Spezialklinik für Wirbelsäulen und Gelenke neben einer Abteilung für Innere Medizin/Rheumatologie und einer Abteilung für Anästhesie/Intensivmediz
published on 28/03/2017 00:00

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. März 2015 - 23 TaBV 1448/14 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurück
published on 09/03/2010 00:00

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 18.03.2009 – 7 BV 149/08 – wird zurückgewiesen. Für den Beteiligten zu 2 wird die Rechtsbeschwerde zugelassen. Im Übrigen wird die Rech
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