Beschäftigungsverordnung - BeschV 2013 | § 25 Kultur und Unterhaltung

Beschäftigungsverordnung - BeschV 2013 | § 25 Kultur und Unterhaltung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern Inhaltsverzeichnis

Die Zustimmung kann mit Vorrangprüfung für Personen erteilt werden, die

1.
eine künstlerische oder artistische Beschäftigung oder eine Beschäftigung als Hilfspersonal, das für die Darbietung erforderlich ist, ausüben oder
2.
zu einer länger als 90 Tage dauernden Beschäftigung im Rahmen von Gastspielen oder ausländischen Film- oder Fernsehproduktionen entsandt werden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 09/04/2014 00:00

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehr
published on 13/04/2010 00:00

Gründe 1 1. Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin hat Erfolg. Die von ihr vorgebrachten Gründe führen zu einer Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung. Das Verwaltungsgericht hat zu Unrecht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs d
published on 15/09/2005 00:00

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt. Gründe   1 Der Antrag des 28-jährigen Antragstellers, eines Staatsangehörigen Serbiens und Montenegros,
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.