Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2b Bemessungszeitraum

(1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person

1.
im Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 5 Satz 3 Nummer 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat,
2.
während der Schutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes nicht beschäftigt werden durfte oder Mutterschaftsgeld nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat,
3.
eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war, oder
4.
Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Mai 2011 geltenden Fassung oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes oder Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz geleistet hat
und in den Fällen der Nummern 3 und 4 dadurch ein geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte. Abweichend von Satz 2 sind Kalendermonate im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 bis 4 auf Antrag der berechtigten Person zu berücksichtigen. Abweichend von Satz 2 bleiben auf Antrag bei der Ermittlung des Einkommens für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum Ablauf des 23. September 2022 auch solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person aufgrund der COVID-19-Pandemie ein geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte und dies glaubhaft machen kann. Satz 2 Nummer 1 gilt in den Fällen des § 27 Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass auf Antrag auch Kalendermonate mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind nach Vollendung von dessen 14. Lebensmonat unberücksichtigt bleiben, soweit der Elterngeldbezug von der Zeit vor Vollendung des 14. Lebensmonats auf danach verschoben wurde.

(2) Für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2d vor der Geburt sind die jeweiligen steuerlichen Gewinnermittlungszeiträume maßgeblich, die dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zugrunde liegen. Haben in einem Gewinnermittlungszeitraum die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 oder Satz 3 vorgelegen, sind auf Antrag die Gewinnermittlungszeiträume maßgeblich, die dem diesen Ereignissen vorangegangenen abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum zugrunde liegen.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt maßgeblich, wenn die berechtigte Person in den Zeiträumen nach Absatz 1 oder Absatz 2 Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hatte. Haben im Bemessungszeitraum nach Satz 1 die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 oder Satz 3 vorgelegen, ist Absatz 2 Satz 2 mit der zusätzlichen Maßgabe anzuwenden, dass für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich ist.

(4) Abweichend von Absatz 3 ist auf Antrag der berechtigten Person für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit allein der Bemessungszeitraum nach Absatz 1 maßgeblich, wenn die zu berücksichtigende Summe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes

1.
in den jeweiligen steuerlichen Gewinnermittlungszeiträumen, die dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zugrunde liegen, durchschnittlich weniger als 35 Euro im Kalendermonat betrug und
2.
in den jeweiligen steuerlichen Gewinnermittlungszeiträumen, die dem steuerlichen Veranlagungszeitraum der Geburt des Kindes zugrunde liegen, bis einschließlich zum Kalendermonat vor der Geburt des Kindes durchschnittlich weniger als 35 Euro im Kalendermonat betrug.
Abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 ist für die Berechnung des Elterngeldes im Fall des Satzes 1 allein das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit maßgeblich. Die für die Entscheidung über den Antrag notwendige Ermittlung der Höhe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit erfolgt für die Zeiträume nach Satz 1 Nummer 1 entsprechend § 2d Absatz 2; in Fällen, in denen zum Zeitpunkt der Entscheidung kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, und für den Zeitraum nach Satz 1 Nummer 2 erfolgt die Ermittlung der Höhe der Einkünfte entsprechend § 2d Absatz 3. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt abschließend auf der Grundlage der Höhe der Einkünfte, wie sie sich aus den gemäß Satz 3 vorgelegten Nachweisen ergibt.

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Referenzen - Gesetze | § 27 GAD

§ 27 GAD zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

§ 27 GAD wird zitiert von 2 anderen §§ im Gesetz über den Auswärtigen Dienst.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2 Höhe des Elterngeldes


(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Lebensmonate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkomme

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2e Abzüge für Steuern


(1) Als Abzüge für Steuern sind Beträge für die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und, wenn die berechtigte Person kirchensteuerpflichtig ist, die Kirchensteuer zu berücksichtigen. Die Abzüge für Steuern werden einheitlich für Einkommen aus n
§ 27 GAD zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen


(1) 1Der Einkommensteuer unterliegen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,6. Einkünfte aus Vermiet

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung


(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt. Sie kann die Erklärung nach Satz
§ 27 GAD zitiert 5 andere §§ aus dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2 Höhe des Elterngeldes


(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Lebensmonate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkomme

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang


(1) Elterngeld wird als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Es kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Basiselterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung de

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit


(1) Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Geld oder Geldeswert über ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, vermindert um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben nach den

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie


(1) Übt ein Elternteil eine systemrelevante Tätigkeit aus, so kann sein Bezug von Elterngeld auf Antrag für die Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 aufgeschoben werden. Der Bezug der verschobenen Lebensmonate ist spätestens bis zum 30. Juni 2

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit


(1) Die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte), vermindert um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben nach den §§ 2e un

Referenzen - Urteile | § 27 GAD

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48 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 27 GAD.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2019 - L 9 EG 40/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20. September 2018 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 16. Mai 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Juni 2

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Juli 2017 - L 9 EG 38/15

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. III. Die Revision wird zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Dez. 2016 - L 12 EG 70/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 18. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Revi

Sozialgericht München Endurteil, 17. Aug. 2017 - S 46 EG 89/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 18. Mai 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2. Juli 2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin b

Sozialgericht München Endurteil, 10. Mai 2016 - S 37 EG 90/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 22.06.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.07.2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2019 - L 9 EG 36/18

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. Oktober 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2019 - L 9 EG 44/18

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. Oktober 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht München Urteil, 17. Aug. 2017 - S 46 EG 93/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 16. Februar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Juli 2015 verurteilt, der Klägerin dem Grunde nach höheres Elterngeld unter Berücksichtigung eines weiteren Bru

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juli 2015 - L 12 EG 25/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 23.06.2014 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, der Klägerin unter Abänderung des Bescheides vom 09.07.2013 in Gestalt des Widerspruch

Sozialgericht München Urteil, 16. Sept. 2015 - S 33 EG 38/15

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 20.11.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 06.03.2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. März 2018 - L 9 EG 66/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 18. November 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht München Beschluss, 08. Jan. 2015 - S 33 EG 17/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 16.10.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 06.02.2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht München Endurteil, 14. Jan. 2015 - S 33 EG 30/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 24.07.2013 in Gestalt des Bescheids vom 28.11.2013 sowie in Gestalt des Widerspruchbescheids vom 19.02.2014 verurteilt, der Klägerin für ihren am XX.XX.2013 geboren Sohn C. höher

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - L 9 EG 68/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 18. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. III. Die Revision wird nicht zugela

Sozialgericht München Endurteil, 23. März 2018 - S 46 EG 43/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 9. September 2015 und unter Abänderung des Bescheids vom 8. März 2016 beide in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. März 2016 verurteilt, dem Kläger auch für den 13. Le

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - L 9 EG 46/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. Januar 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht München Urteil, 20. Okt. 2015 - S 44 EG 20/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 01.08.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.01.2015 verurteilt, der Klägerin für ihren am 02.05.2014 geborenen Sohn L. höheres Elterngeld unter Berücksichtigun

Sozialgericht Landshut Gerichtsbescheid, 06. Juli 2018 - S 9 EG 1/17

bei uns veröffentlicht am 06.07.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 03.11.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.12.2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2018 - L 9 EG 12/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. März 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2018 - L 9 EG 36/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Nov. 2017 - L 9 EG 10/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21.Oktober wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Sept. 2018 - L 9 EG 29/17

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 25. August 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Nov. 2017 - L 9 EG 27/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen.

Sozialgericht München Urteil, 30. März 2017 - S 46 EG 213/14

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 27. August 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Oktober 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläg

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 22. Juli 2014 - S 17 EG 3/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor I. Der Bescheid vom 30.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2013 wird abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für den 1. bis 12. Lebensmonat ihres Kindes B. höheres Elterngeld unter Berücksic

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 10 EG 7/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. März 2017 und des Sozialgerichts Mannheim vom 24. März 2016 aufgehoben und die Klage abgew

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 10 EG 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2016 und des Sozialgerichts Mannheim vom 24. März 2016 aufgehoben und die Klage a

Bundessozialgericht Beschluss, 30. Okt. 2017 - B 10 EG 9/17 B

bei uns veröffentlicht am 30.10.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - B 10 EG 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 14. Juli 2015 aufgehoben. Die Sa

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - B 10 EG 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2016 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgeric

Bundessozialgericht Beschluss, 16. Juni 2017 - B 10 EG 11/16 B

bei uns veröffentlicht am 16.06.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. März 2016 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2017 - B 10 EG 9/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 27. Okt. 2016 - B 10 EG 5/15 R

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 23. April 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozia

Bundessozialgericht Urteil, 27. Okt. 2016 - B 10 EG 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Februar 2015 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozia

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Okt. 2016 - 3 K 887/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.               Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte zu Recht einen weiteren Lohnsteuerklassenwechsel der Klägerin im Jahr 2015 abgelehnt hat. 3Die

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 24. Okt. 2016 - S 36 EG 40/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt die Gewährung höheren Elterngeldes unter Berücksichtigung der Steuerklasse III. 3Die 1983 geborene Kläge

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 10. Okt. 2016 - S 5 EG 2749/16

bei uns veröffentlicht am 10.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Streitig ist die Höhe eines Anspruchs auf Elterngeld.2 Die Klägerin war bis zum 30.4.2016 Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg. Das Land

Sozialgericht Stralsund Beschluss, 20. Sept. 2016 - S 7 EG 8/16 ER

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 01. April 2016 wird abgelehnt. Kosten werden nicht erstattet. Gründe 1 I.Die Antragstellerin wendet sic

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2016 - B 10 EG 8/15 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Juni 2015 und des Sozialgerichts Hildesheim vom 28. November 2014 aufgehoben und die Kl

Bundessozialgericht Beschluss, 02. Okt. 2015 - B 10 EG 9/15 B

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. Mai 2015 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 29. Sept. 2015 - S 13 EG 1/15

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 08.01.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 19.05.2015 verurteilt, der Klägerin für den ersten bis zwölften Lebensmonat des Kindes N. weitere 512,84 EUR Elternge

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Juli 2015 - B 10 EG 3/15 B

bei uns veröffentlicht am 27.07.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Februar 2015 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2014 - L 11 EG 3121/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts K. vom 11.06.2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten über die Berücksi

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 14. Apr. 2014 - S 11 EG 3159/13

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit des Abzugs von Sozialabgaben von dem vorgeburtlichen Einkommen der Klägerin (Kl.) aus selbstständiger Tä

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 14/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. August 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 12/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Juli 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 EG 7/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. März 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juni 2013 - B 10 EG 10/12 R

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

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(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt. Sie kann die Erklärung nach Satz 1 jederzeit...