Ergotherapeutengesetz - BeArbThG | § 9

(1) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilte Erlaubnis als "Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut" oder als "Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin" gilt als Erlaubnis nach § 1.

(2) Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Ausbildung zum "Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten" oder zur "Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin" begonnen haben, erhalten nach Abschluß ihrer Ausbildung eine Erlaubnis nach § 1, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

(3) Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, die eine Erlaubnis nach dem Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz besitzen, dürfen die Berufsbezeichnung weiterführen. Außer im Falle des Satzes 1 darf die Berufsbezeichnung "Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut" oder "Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin" nicht geführt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Ergotherapeutengesetz - BeArbThG | § 7


(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. ohne Erlaubnis nach § 1 die Berufsbezeichnung "Ergotherapeutin" oder "Ergotherapeut",2. ohne Erlaubnis nach § 8 Abs. 2 Satz 1 die Berufsbezeichnung "Beschäftigungstherapeut", "Beschäftigungstherapeutin", "Beschäftig
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Ergotherapeutengesetz - BeArbThG | § 1


(1) Wer eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Ergotherapeutin" oder "Ergotherapeut" ausüben will, bedarf der Erlaubnis. (2) Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, die Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes s

Ergotherapeutengesetz - BeArbThG | § 2


(1) Eine Erlaubnis nach § 1 wird erteilt, wenn der Antragsteller 1. nach einer dreijährigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Ergotherapeuten bestanden hat,2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zu

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 06. Juli 2016 - 4 AZR 91/14

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Kammern Mannheim) vom 11. Oktober 2013 - 12 Sa 33/13 - aufgehoben.

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(1) Eine Erlaubnis nach § 1 wird erteilt, wenn der Antragsteller 1. nach einer dreijährigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Ergotherapeuten bestanden hat,2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des...