Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 57 Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren

(1) Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Straf- oder Bußgeldverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, durch das nach § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes über den Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst entschieden worden ist, sind im Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, für das Gericht bindend. Es hat jedoch die erneute Prüfung solcher Feststellungen zu beschließen, die offenkundig unrichtig sind.

(2) Die in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen sind nicht bindend, können aber der Entscheidung ohne erneute Prüfung zugrunde gelegt werden.

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Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst


Bleibt der Beamte, Richter oder Soldat ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fern, so verliert er für die Zeit des Fernbleibens seine Bezüge. Dies gilt auch bei einem Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages. Der Verlust der Bezüge ist festzuste

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68 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 19. Jan. 2017 - RO 10 B DS 16.1490

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor I. Die mit Verfügung der Bundespolizeidirektion München vom 29. April 2016 angeordnete vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von 25% der Dienstbezüge des Antragstellers werden ausgesetzt. II. Die Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2014 - 16b D 11.601

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der 19... geborene Beklagte h

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Juni 2018 - AN 13b D 17.2408

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor 1. Der Beklagte wird in das Amt eines Lehrers (BesGr. A 12) zurückgestuft. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinarklage erstrebt der Kläger die En

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2015 - 16b DZ 12.1868

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf den Zulassungsgrund des § 64 Abs. 2 BDG i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2014 - 16b D 13.633

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 22. Januar 2013 wird die Disziplinarklage abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Revi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2016 - 16b D 14.2351

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. Juli 2010 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird in das Amt eines Polizeimeisters (Besoldungsgruppe A7 BBesO) versetzt. III. Die Kosten des Ve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2017 - 19 CS 16.2466

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Tenor I. Unter entsprechender Abänderung des Ergebnisses des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO (B.d. Verwaltungsgerichts vom 18.8.2015, Az. AN 5 S 15.778; Senatsb.v. 21.3.2016, Az. 19 CS 15.1913) sowie des Beschlusses des Verwaltungsge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 14.1328

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. In Abänderung der Ziff. I des Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2014 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. II. Der Beklagte träg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 13.778

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand I. Der 19... geborene Beklagt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2017 - 16b D 14.2336

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der 1952 geborene Beklagte machte nach bestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - 16b D 15.2416

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der 1962 geborene Beklagte absolvier

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - 16b D 13.993

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. März 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird in das Amt einer Postoberschaffnerin (Besoldungsgruppe A 3 BBesO) versetzt. III. Die Kosten des Verfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2017 - 16b D 15.1182

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. März 2015 wird abgeändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Zollobersekretärs (BesGr A 7 BBesO) versetzt. II. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gege

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Nov. 2018 - 14 LB 2/17

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 13. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 07. Juni 2018 - 17 A 10/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2018 - NotZ (Brfg) 4/17

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Juli 2017 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2018 - 2 C 59/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist die disziplinarrechtliche Ahndung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, der durch ein ausländisches Strafgericht abgeu

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Jan. 2018 - 3 B 4/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Gründe 1 1. Der Rechtsstreit betrifft einen straßenverkehrsrechtlichen Gebührenbescheid. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Dez. 2017 - 2 B 18/17

bei uns veröffentlicht am 27.12.2017

Gründe 1 Die auf sämtliche Gründe gestützte Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbegründet.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Sept. 2017 - 2 B 14/17

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Gründe 1 Die allein auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 41 DiszG BE, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde des Beklagten ist unbegründet.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Aug. 2017 - 2 B 34/17

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Gründe 1 1. Der ... geborene Beklagte steht als Lehrer im Dienst des klagenden Landes. Durch rechtskräftiges Urteil verurteilte ihn das Amtsgericht wegen sexuellen Missb

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Aug. 2017 - 2 B 76/16

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Gründe 1 1. Der 1972 geborene Beklagte ist Polizeiobermeister (Besoldungsgruppe A 8) im Dienst des Klägers.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. März 2017 - 14 LB 3/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 15. Juni 2016 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 09. März 2017 - 14 LB 1/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 6. August 2014 geändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Dez. 2016 - 2 B 126/15

bei uns veröffentlicht am 27.12.2016

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Nov. 2016 - 2 B 27/16, 2 B 27/16 (2 C 59/16)

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Gründe 1 Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur Klärung d

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 14 LB 2/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 07. Sept. 2016 - 3d A 819/14.O

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 P

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juli 2016 - 2 B 40/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Gründe 1 Die auf einen Verfahrensfehler (§ 67 Satz 1 LDG NW und § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde des Beklagten ist unbegründet.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 13. Juni 2016 - DL 13 S 1699/15

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 05. Mai 2015 - DL 8 K 2756/14 - wird abgelehnt.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Gründe   1 Der Antra

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15

bei uns veröffentlicht am 26.05.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 12. August 2015 wird geändert. Die Dienstbezüge des Beklagten werden für die Dauer von drei Jahren um 20 % gekürzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiese

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - 2 C 13/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - 2 C 4/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. März 2016 - 2 B 12/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 9. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. März 2016 - 3d A 2434/13.O

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 %

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Feb. 2016 - 2 B 1/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund des Verfahrensfehlers (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2016 - 2 B 34/14, 2 B 34/14, 2 PKH 1/14

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Gründe 1 1. Der 19.. geborene Beklagte steht seit 19.. als Beamter, zuletzt als Kreisobersekretär (Besoldungsgruppe A 7), im Dienst des klagenden Landkreises. Er war zur

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2015 - DB 13 S 1634/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. März 2013 - DB 8 K 1252/12 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 16 LB 3/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer - vom 15. Februar 2012 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Juni 2015 - 2 C 19/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die disziplinarrechtliche Behandlung des außerdienstlichen Besitzes und der Besitzverschaffung von kinderpornographischen Bilddate

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Mai 2015 - 2 B 32/14

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Gründe 1 Die Beschwerde hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gemäß § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Dez. 2014 - 2 B 75/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Gründe 1 Die allein auf die Behauptung von Verfahrensfehlern gestützte Beschwerde des Beklagten ist unbegründet (§ 69 BDG i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Nov. 2014 - 2 B 45/14

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, mit dem seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bestätigt wurde, bleibt ohne Erfol

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Okt. 2014 - 2 B 60/14

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit nach § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheid

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Sept. 2014 - 2 B 14/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 04. Juli 2014 - 20 K 2072/13.BDG

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt.                             Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1G r ü n d e 2I.                            3Der am         00.00.0000 geborene Beklagte trat am      00.00.0000 in den Dienst der E.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Juni 2014 - 2 B 55/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Januar 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 01. Apr. 2014 - DL 13 S 2383/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Disziplinarkammer - vom 20. Juni 2013 - DL 20 K 4235/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. März 2014 - DB 13 S 2343/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg - Disziplinarkammer - vom 09. Oktober 2013 - DB 8 K 1766/12 - geändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Postobersekretärs zurückgestuft und die weitergehende Kl

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Feb. 2014 - 2 B 37/12

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Gründe 1 Die auf alle gesetzlich vorgesehenen Zulassungsgründe (vgl. § 69 BDG i.V.m. § 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde des Beklagten ist unbegründet.

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Bleibt der Beamte, Richter oder Soldat ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fern, so verliert er für die Zeit des Fernbleibens seine Bezüge. Dies gilt auch bei einem Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages. Der Verlust der Bezüge ist festzustellen...