Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 9 Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen

(1) Liegen der zuständigen Behörde Anhaltspunkte dafür vor, daß eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, so soll sie zur Ermittlung des Sachverhalts die geeigneten Maßnahmen ergreifen. Werden die in einer Rechtsverordnung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 festgesetzten Prüfwerte überschritten, soll die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen treffen, um festzustellen, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt. Im Rahmen der Untersuchung und Bewertung sind insbesondere Art und Konzentration der Schadstoffe, die Möglichkeit ihrer Ausbreitung in die Umwelt und ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen sowie die Nutzung des Grundstücks nach § 4 Abs. 4 zu berücksichtigen. Der Grundstückseigentümer und, wenn dieser bekannt ist, auch der Inhaber der tatsächlichen Gewalt sind über die getroffenen Feststellungen und über die Ergebnisse der Bewertung auf Antrag schriftlich zu unterrichten.

(2) Besteht auf Grund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast, kann die zuständige Behörde anordnen, daß die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 genannten Personen die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen haben. Die zuständige Behörde kann verlangen, daß Untersuchungen von Sachverständigen oder Untersuchungsstellen nach § 18 durchgeführt werden. Sonstige Pflichten zur Mitwirkung der in § 4 Abs. 3, 5 und 6 genannten Personen sowie Duldungspflichten der nach § 12 Betroffenen bestimmen sich nach Landesrecht.

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV | § 3 Untersuchung


(1) Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast bestehen bei einem Altstandort insbesondere, wenn auf Grundstücken über einen längeren Zeitraum oder in erheblicher Menge mit Schadstoffen umgegangen wurde und die jeweilige Betriebs-, Bewirtschaftung

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV | § 12 Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden


(1) Zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht dürfen in und auf Böden nur Bodenmaterial sowie Baggergut nach DIN 19731 (Ausgabe 5/98) und Gemische von Bodenmaterial mit solchen Abfällen, die die stofflichen Qualitätsanforderungen der nach §

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV | § 2 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Bodenmaterial: Material aus Böden im Sinne des § 2 Abs. 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und deren Ausgangssubstraten einschließlich Mutterboden, das im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder anderen Veränderungen der E

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV | § 1 Anwendungsbereich


Diese Verordnung gilt für 1. die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie für die Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung nach § 8 Abs.
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 24 Kosten


(1) Die Kosten der nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, §§ 12, 13, 14 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 angeordneten Maßnahmen tragen die zur Durchführung Verpflichteten. Bestätigen im Fall des § 9 Abs. 2 Satz 1 die Untersuchungen den Verdacht nicht

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 12 Information der Betroffenen


Die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 zur Untersuchung der Altlast und die nach § 4 Abs. 3, 5 und 6 zur Sanierung der Altlast Verpflichteten haben die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die sonstigen betroffenen Nutzungsberechtigten und die betroffene Nach
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr


(1) Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, daß schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. (2) Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zu

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 8 Werte und Anforderungen


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 20) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Erfüllung der sich aus § 4 ergebenden boden- und altlastenbezogenen Pflichten sowie die U

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen


Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, müssen die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Die Länder kö

Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG | § 12 Information der Betroffenen


Die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 zur Untersuchung der Altlast und die nach § 4 Abs. 3, 5 und 6 zur Sanierung der Altlast Verpflichteten haben die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die sonstigen betroffenen Nutzungsberechtigten und die betroffene Nach

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44 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2012 - III ZR 312/11

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 312/11 Verkündet am: 18. Oktober 2012 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BBodSchG § 24

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Okt. 2008 - XII ZR 52/07

bei uns veröffentlicht am 01.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 52/07 Verkündet am: 1. Oktober 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Okt. 2018 - AN 9 K 17.02143

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung für eine ehe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Sept. 2018 - Au 3 K 16.1089

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 13.6.2016 wird in Nr. 1 - 4.3 und Nr. 6 aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Sept. 2018 - Au 3 K 16.1061

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 13.6.2016 wird in Nr. 1 - 4.3 und Nr. 6 aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2017 - 22 ZB 16.593

bei uns veröffentlicht am 17.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Klägerinnen haben die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 109.948 Euro f

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Apr. 2016 - AN 9 K 15.02552

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe vo

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Apr. 2015 - Au 3 K 14.133

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 14.133 Im Namen des Volkes Urteil 3. Kammer vom 28. April 2015 ..., als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr. 1030

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Jan. 2018 - 22 B 16.2099

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. September 2015 und der Bescheid des Landratsamts Landshut vom 13. März 2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 24. Februar 2017 werden aufgehoben.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Sept. 2014 - 22 ZB 14.1756

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 15. Feb. 2018 - AN 9 S 17.2279

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Beteiligten streiten um die Re

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Jan. 2019 - AN 9 K 18.00612

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor 1. Der Bescheid des Landratsamtes … vom … in der Fassung des Änderungsbescheids vom … wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist in Ziffer 2 vorläufig volls

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2015 - 20 B 14.1297

bei uns veröffentlicht am 02.02.2015

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. Dezember 2013 wird geändert und der Bescheid des Beklagten vom 6. Februar 2013 mit Ausnahme der dortigen Nr. 4 aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kost

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2015 - 22 ZB 15.1770

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 20.000 € festgesetzt. G

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2018 - 22 CS 18.566

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Juli 2015 - M 2 K 14.4198

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 14. Sept. 2015 - RN 8 K 15.574

bei uns veröffentlicht am 14.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 12. Dez. 2018 - AN 9 S 18.00927

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 05. Dez. 2018 - 20 A 499/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

Tenor Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstr

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Sept. 2018 - 2 M 78/18

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Gründe I. 1 Der Antragsteller ist Nutzer des Grundstücks Gemarkung A-Stadt, Flur A, Flurstück 80. Eigentümerin des Grundstücks ist die BVVG Boderverwertungs- und –verwaltungs GmbH. Auf diesem Grundstück befindet sich u.a. ein ehemaliges Güllebe

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - 2 Bf 1/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 25. November 2015 teilweise geändert: Die Duldungsanordnung der Beklagten vom 14. Juni 2012 in der Gestalt des Widerspru

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Okt. 2017 - 9 A 14/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tatbestand 1 Der Kläger, eine in Nordrhein-Westfalen anerkannte Vereinigung gemäß § 3 Abs. 1 UmwRG, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Okt. 2017 - 9 A 17/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tatbestand 1 Der Kläger betreibt gemeinsam mit seinem Vater einen linksrheinisch gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb. Er wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschl

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 11. Apr. 2017 - 6 K 7812/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe   1 Die Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Unterlassung bestimmter Äußerungen durch einen Mitarbeiter des Landratsamts

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 27. Feb. 2017 - 2 M 2/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2017

Gründe I. 1 Der Antragsteller ist Eigentümer der Flurstücke 89 und 90, Flur A, der Gemarkung G.. Ferner ist er auf Grund einer mit der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) in einem Bodenordnungsverfahren nach den §§ 53 ff. LwAnpG getr

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 17/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Der Kläger betreibt den Kiessandtagebau (W.-T.). Mit Bescheid vom 17.07.1996 ließ das Bergamt Staßfurt den Sonderbetriebsplan "Verkippung nichtkont

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Sept. 2016 - I ZR 11/15

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 11/15 Verkündet am: 29. September 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 100 Abs

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 30. Aug. 2016 - 9 K 1850/12

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund de

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 25. Nov. 2015 - 17 K 687/15

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. Aug. 2015 - 10 S 980/15

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. April 2015 - 6 K 2584/14 - wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert des Beschwerdeverfahre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. Aug. 2015 - 10 S 1131/15

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Mai 2015 - 6 K 3498/14 - wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 10. Apr. 2015 - 6 K 2584/14

bei uns veröffentlicht am 10.04.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Gründe  1 1. Der - sachdienlich gefasste - Antrag der Antragstellerin,2 die aufschiebende Wirkung des g

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. Dez. 2014 - 3 K 3006/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung eines bodenschutzrechtlichen Wertausgleichs. 2 Die Klägerin ist seit 1977 Eigentümerin eine

Oberlandesgericht Köln Urteil, 09. Okt. 2014 - 7 U 27/14

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Aachen vom 21.01.2014 – 7 O 298/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die Beklagte z

Landgericht Düsseldorf Urteil, 18. Sept. 2014 - 18a O 8/14

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar 1TATBESTAND 2Die Klägerin nimmt die Beklagte

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. März 2014 - 10 S 2210/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. April 2012 - 6 K 3427/11 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Beteil

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Aug. 2013 - 7 B 9/13

bei uns veröffentlicht am 07.08.2013

Gründe I. 1 Der Kläger wendet sich gegen die bodenschutzrechtliche Anordnung des Beklag

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 28. Juli 2010 - 3 K 174/07

bei uns veröffentlicht am 28.07.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen eine bodenschutzrechtliche Sanierungsverfügung, die das Grundstück T.-Str. 32 in A.-E betrifft. 2 Die Kläge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Dez. 2007 - 10 S 2351/06

bei uns veröffentlicht am 18.12.2007

Tenor Soweit der Rechtsstreit für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 31. Oktober 2003 - 18 K 724/01 - ist insoweit unwirksam. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Ve

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. Mai 2007 - 5 S 810/07

bei uns veröffentlicht am 03.05.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. März 2007 - 8 K 1067/07 - wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Nov. 2005 - 10 S 758/05

bei uns veröffentlicht am 29.11.2005

Tatbestand   1  Die Klägerin, eine Gemeinde, ist Eigentümerin des Grundstücks Flst.Nr. 9220. Dieses wurde von 1942 bis 1964 durch ein Unternehmen mit den Produktionsbereichen Etalagenfabrik, Etuifabrik, Kartonagenfabrik und Prägeanst

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Feb. 2005 - 2 S 2488/03

bei uns veröffentlicht am 10.02.2005

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24. September 2003 - 2 K 2217/02 - teilweise geändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit mit ihr der Gebührenbescheid des Landratsamts Ortenaukreis vom 10. Dez

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Sept. 2004 - 6 K 1947/04

bei uns veröffentlicht am 07.09.2004

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 3.000,-- EUR festgesetzt. Gründe   I.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Apr. 2004 - 10 S 1199/03

bei uns veröffentlicht am 06.04.2004

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 09. April 2003 - 10 K 87/01 - geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.521,04 EUR zuzüglich Zinsen in gesetzlicher Höhe seit 30.06.2000 zu bezahl

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Die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 zur Untersuchung der Altlast und die nach § 4 Abs. 3, 5 und 6 zur Sanierung der Altlast Verpflichteten haben die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die sonstigen betroffenen Nutzungsberechtigten und die betroffene Nachbarschaft...