Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 84a Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 84a Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen
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Bundesbeamtengesetz Inhaltsverzeichnis

Die Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen, die der Dienstherr auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften geleistet hat, richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Zahlung steht es gleich, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass die Empfängerin oder der Empfänger ihn hätte erkennen müssen. Von der Rückforderung kann aus Billigkeitsgründen mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle ganz oder teilweise abgesehen werden.

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(1) Der Soldat hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung, Reise- und Umzugskostenvergütung nach Maßgabe besonderer Gesetze. Zu den Sachbezügen gehört auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die Weiterführung der sozialen Krankenv
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published on 20/12/2018 00:00

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Juli 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 25. September 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist h
published on 20/09/2016 00:00

Tenor Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläger, der als Polizeibeamter im Dienst des Beklagten steht, wendet sich mit seiner Kl
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