Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 78 Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.

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Referenzen - Gesetze | § 31 TKG 2021

§ 31 TKG 2021 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

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Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke


(1) Aufwendungen für ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke sind beihilfefähig, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohend

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch


Soweit sich Inhalt und Ausgestaltung von Leistungen, zu denen Beihilfe gewährt wird, an Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch anlehnen, setzt die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen voraus, dass für die Leistungen einschließlich der Arzneim

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen


(1) Aufwendungen für Leistungen zur ärztlichen Früherkennung und Vorsorge im ärztlichen Bereich sind beihilfefähig. Die §§ 20i, 25, 25a und 26 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend. Daneben sind die in Anlage 13 aufgeführten Früherk

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 47 Abweichender Bemessungssatz


(1) Die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Behörde kann im Hinblick auf die Fürsorgepflicht nach § 78 des Bundesbeamtengesetzes den Bemessungssatz für Aufwendungen anlässlich einer Dienstbeschädigung angemessen erhöhen, soweit nicht be

Referenzen - Urteile | § 31 TKG 2021

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138 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 31 TKG 2021.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2009 - III ZR 200/08

bei uns veröffentlicht am 09.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 200/08 vom 9. April 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 13; BRRG § 46 Abs. 1, § 126 Abs. 2; BeamtStG §§ 48, 54 Abs.1 Die Vorschriften über die Schadensersatzansprüche

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Okt. 2004 - III ZR 169/04

bei uns veröffentlicht am 14.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 169/04 Verkündet am: 14. Oktober 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 34

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2000 - II ZR 215/98

bei uns veröffentlicht am 14.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 215/98 Verkündet am: 14. Februar 2000 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2000 - 2 StR 43/00

bei uns veröffentlicht am 12.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 43/00 vom 12. Juli 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Bestechung, Bestechlichkeit u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Juli 2000, an der teilgenomm

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2017 - AN 1 K 16.01411

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2017 - 14 B 15.2489

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2015 - 6 ZB 14.2776

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. November 2014 - M 21 K 12.5576 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu t

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2015 - 6 ZB 14.2773

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. November 2014 - M 21 K 12.2751 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu t

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. März 2019 - 3 ZB 16.1749

bei uns veröffentlicht am 29.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 75.364,80 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Sept. 2018 - AN 1 K 17.00831

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. März 2017 - M 21 K 15.3808

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger dar

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2014 - 6 ZB 14.1549

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25. Februar 2014 - B 5 K 13.679 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu t

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2014 - 6 ZB 14.1550

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25. Februar 2014 - B 5 K 11.938 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu trag

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Jan. 2019 - M 21 M 17.3201

bei uns veröffentlicht am 03.01.2019

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtsgebührenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Der Kläger stand im hier interessierenden Zeitraum als

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2017 - 6 ZB 17.1836

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. August 2017 – RO 1 K 16.269 – wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 04. Nov. 2014 - RN 9 K 14.488

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 2. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Beklagten vom 14. Februar 2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Zugang zu den dienstlichen Telefon

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Apr. 2016 - W 1 K 15.222

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2018 - 6 ZB 18.1642

bei uns veröffentlicht am 28.09.2018

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Juli 2018 - Au 2 K 18.938 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Dez. 2014 - M 21 K 12.3138

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger steht als Hauptwe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Okt. 2014 - 5 K 12.943

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Bewilligung von Teilzeitbeschäftig

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 31. März 2016 - Au 2 K 15.1778

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter insoweiter Aufhebung des Bescheides der Bundesfinanzdirektion ..., Service-Center ..., Beihilfestelle vom 26. Juni 2015 und des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom 5. November 2015 verpflichte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2016 - 6 CE 16.2250

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 7. Oktober 2016 - W 1 E 16

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 08. Aug. 2017 - B 5 K 16.380

bei uns veröffentlicht am 08.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt mit seiner Klage eine Zeitgutsch

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Okt. 2014 - 5 K 12 684

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen seine Versetzung in den Ruhe

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. Mai 2018 - RN 1 S 18.155

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 11.1.2018 gegen die Versetzungsverfügung der Antragsgegnerin vom 15.12.2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2018 - 6 CS 18.1205

bei uns veröffentlicht am 13.07.2018

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Mai 2018 – RN 1 S 18.155 – wird in seinen Nummern I. und II. aufgehoben. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Ant

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Juli 2014 - 21 K 13.784

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger verfolgt im vorliege

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Juli 2014 - AN 1 K 14.00406

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des BA-Service-Haus vom 21. November 2013, Gz. ..., und unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom 11. März 2014, Gz. ..., verpflichtet, der Klägerin

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 17. Juli 2017 - B 5 S 17.366

bei uns veröffentlicht am 17.07.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren B 5 K 17.399 gegen den Bescheid vom 3. März 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Mai 2017 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Ver

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2016 - 14 BV 14.1943

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 14 BV 14.1943 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. Februar 2016 (VG Ansbach, Entscheidung vom 29. Juli 2014, Az.: AN 1 K 14.406) 14. Senat Sachgebiets

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2019 - 6 ZB 18.2068

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 10. April 2018 - M 21 K 17.748 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Nov. 2014 - B 5 K 12.947

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Personal

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Nov. 2015 - M 17 K 14.3058

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Feb. 2014 - B 5 K 11.938

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am ... geborene Kläger ist a

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 22. März 2018 - B 5 K 17.195

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 14. Februar 2017 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 v.H. des zu vol

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2018 - 6 ZB 18.324

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 20. Dezember 2017 – RN 1 K 1827 – wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfah

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Mai 2014 - 6 CS 14.624

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. Februar 2014 - AN 11 S 14.109 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu trag

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Feb. 2014 - 21 K 12.817

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläuf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2015 - 14 ZB 15.2160

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 105.000 Euro festgesetzt. Gr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2015 - 14 ZB 15.1283

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht die Verpflichtungsklage hinsichtlich der mit Anträgen vom 4. März 2013 und 28. Mai 2013 beantragten Beihilfeleistungen abgewiesen hat. II. Im Übrigen wir

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. März 2018 - 6 ZB 17.2602

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14. November 2017 – M 21 K 16.174 – wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2015 - 6 ZB 14.314

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 11. Oktober 2013 - M 21 K 12.460 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu trag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2015 - 6 ZB 14.291

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 11. Oktober 2013 - M 21 K 12.461 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. März 2014 - 6 ZB 12.470

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. November 2011 - M 21 K 09.5286 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tr

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2015 - M 21 K 13.3309

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 21 K 13.3309 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Juli 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: kein Anspruch auf Unfallruhegehal

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Dez. 2017 - RN 1 K 16.1827

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Klage ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Nov. 2017 - M 21 K 16.174

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägeri

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 18. Aug. 2015 - B 5 K 13.438

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger macht Ansprüche wegen Vorkommnissen geltend, d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 13.862

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 19. März 2013 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um 1/25 auf die Dauer von 36 Monaten erkannt. II. Die Kl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Aug. 2015 - 14 B 14.766

bei uns veröffentlicht am 10.08.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 14 B 14.766 Im Namen des Volkes Urteil vom 10. August 2015 (VG München, Entscheidung vom 23. Juli 2012, Az.: M 17 K 11.6231) 14. Senat Sachgebietssch