Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 47 Verfahren bei Dienstunfähigkeit

(1) Hält die oder der Dienstvorgesetzte die Beamtin oder den Beamten aufgrund eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand für dienstunfähig und ist eine anderweitige Verwendung nicht möglich oder liegen die Voraussetzungen für die begrenzte Dienstfähigkeit nicht vor, teilt sie oder er der Beamtin oder dem Beamten mit, dass die Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt ist. Dabei sind die Gründe für die Versetzung in den Ruhestand anzugeben.

(2) Die Beamtin oder der Beamte kann innerhalb eines Monats Einwendungen erheben. Danach entscheidet die für die Ernennung zuständige Behörde über die Versetzung in den Ruhestand mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die oberste Dienstbehörde kann bestimmen, dass ihre Zustimmung nicht erforderlich ist.

(3) Die Versetzungsverfügung ist der Beamtin oder dem Beamten schriftlich zuzustellen. Sie kann bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden.

(4) Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Versetzung in den Ruhestand der Beamtin oder dem Beamten bekannt gegeben worden ist. Zu diesem Zeitpunkt wird die Besoldung einbehalten, die das Ruhegehalt übersteigt.

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 47 BBG 2009.

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Dez. 2016 - B 5 E 16.857

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 9.557,31 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … geborene Antragsteller ste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2019 - 6 ZB 18.2184

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 18. Mai 2018 - M 21 K 17.2903 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 03. Feb. 2016 - RO 1 K 14.1423

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die am ... 1978 geborene Klägerin möc

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Okt. 2014 - 5 K 12 684

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen seine Versetzung in den Ruhe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Feb. 2016 - 6 ZB 15.2493

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 24. September 2015 - Au 2 K 14.1692 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2014 - 6 ZB 14.50

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. November 2013 - RO 1 K 13.553 - wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. Apr. 2019 - B 5 K 17.584

bei uns veröffentlicht am 23.04.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen seine Zurruhesetzung w

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Aug. 2017 - M 21 K 15.4612

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Rücknah

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 18. Mai 2016 - RN 1 E 16.595

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller war B

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Mai 2014 - 6 CS 14.624

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. Februar 2014 - AN 11 S 14.109 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu trag

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 19. März 2014 - 5 S 13.914

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 28. Oktober 2013 gegen die Zurruhesetzungsverfügung der Antragsgegnerin vom 10. Oktober 2013 wird bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids wiederhergestellt. II. Die Ant

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. März 2014 - 1 K 13.920

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 22. Nov. 2017 - RO 1 K 16.1699

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II. gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbesta

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Mai 2015 - M 21 K 13.5316

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 21 K 13.5316 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. Mai 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1310 Hauptpunkte: Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten der Deutsche

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Dez. 2017 - M 21 K 15.680

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Kläger da

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Juli 2016 - 6 CE 16.1095

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor I. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 18. Mai 2016 - RN 1 E 16.595 - wird die Antragsgegnerin verpflichtet, den Antragsteller vorläufig amtsangemessen weiter zu beschäftigen. Im Übrigen wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2015 - 14 CE 15.971

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.862,22 Euro festgesetzt. Gründe

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 16. Juni 2016 - 12 A 46/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils.

Landgericht Dortmund Urteil, 03. März 2016 - 2 O 210/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.233,88 € (in Worten: einundzwanzigtausendzweihundertdreiunddreißig 88/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins auf jeweils Teilbeträge von 1.179,66 € seit dem jeweili

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 20. März 2015 - 12 A 261/13

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Tenor Die Mitteilungen des Beklagten vom 17. April 2013 und vom 30. August 2013 werden insoweit aufgehoben, als darin der Kläger von der Dienstverrichtung freigestellt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten werden gege

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Dez. 2014 - 8 B 39/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Gründe 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides, mit dem ihr die Beklagte die Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Wettanbi

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Dez. 2014 - 8 B 51/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Gründe 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides vom 5. April 2007, mit dem ihr die Beklagte die Sportwettenvermittlung an einen priv

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Dez. 2014 - 8 B 47/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Gründe 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides, mit dem ihr die Beklagte die Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Wettanbi

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Dez. 2014 - 8 B 52/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Gründe 1 Die Klägerin begehrt - nach übereinstimmenden Teilerledigungserklärungen und entsprechender teilweiser Einstellung des Verfahrens in der Berufungsinstanz - die

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Dez. 2014 - 8 B 48/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Gründe 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides, mit dem ihr die Beklagte die Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Wettanbi

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 16. Dez. 2014 - 12 K 2541/13

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grun

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 30. Okt. 2014 - 13 K 4404/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 10. Okt. 2014 - 20 K 2395/13.BDG

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Dienst entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des b

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 04. Sept. 2014 - 5 K 1470/13

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor Der Bescheid der Deutschen Post AG Niederlassung Brief vom 26.11.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.2.2013 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 2 C 22/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, er rügt insbesondere die unterlassene Durchführung eines betrieblichen Einglieder

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Apr. 2014 - 2 C 65/11

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Auswechselung des Grundes für seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 12 A 266/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 11. Februar 2011 und der Widerspruchsbescheid vom 21. September 2011 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. D

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 22. Jan. 2013 - 5 A 378/11

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt vom Beklagten Schadensersatz. 2 Der Kläger ist bei der C. (im Folgenden: C.) als Sachbearbeiter im Statusamt eines Regierungsoberamtsrates (Bes.Gr. A 13 LBesO) beschäftigt. Ab dem 9. November 2006 war der Kläger a

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 04. Okt. 2012 - 12 A 142/11

bei uns veröffentlicht am 04.10.2012

Tenor Der Bescheid vom 23.02.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.04.2011 über die Versetzung des Klägers in den Ruhestand wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Die Entscheidung ist hinsichtlich der

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 27. Okt. 2010 - 4 A 146/10; 4 A 193/07; 4 A 146/10 (4 A 193/07)

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tenor Unter entsprechender Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2007 ergangenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 8 K 3/05.PVB - wird der Antrag betreffend die noch im Verfahren verbliebenen Beamtinnen u