(1) Bei Teilzeitbeschäftigung werden die Dienstbezüge und die Anwärterbezüge im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Dies gilt nicht für Bezüge, die während eines Erholungsurlaubs gezahlt werden, soweit der Urlaubsanspruch in Höhe des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubsanspruchs (Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung [ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9]) während einer Vollzeitbeschäftigung erworben wurde, aber aus den in § 5a Absatz 1 Satz 1 der Erholungsurlaubsverordnung genannten Gründen während dieser Zeit nicht erfüllt werden konnte.

(1a) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 werden bei einer Teilzeitbeschäftigung nach § 9 der Arbeitszeitverordnung oder nach § 9 der Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung die folgenden Bezüge entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit gewährt:

1.
steuerfreie Bezüge,
2.
Vergütungen und
3.
Stellen- und Erschwerniszulagen, deren Voraussetzung die tatsächliche Verwendung in dem zulagefähigen Bereich oder die Ausübung der zulageberechtigenden Tätigkeit ist.
Bei der Ermittlung der Mieteigenbelastung nach § 54 Absatz 1 sind die Dienstbezüge maßgeblich, die entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zustünden. § 2a der Altersteilzeitzuschlagsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2001 (BGBl. I S. 2239) gilt entsprechend.

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei Altersteilzeit nach § 93 des Bundesbeamtengesetzes sowie nach entsprechenden Bestimmungen für Richter die Gewährung eines nichtruhegehaltfähigen Zuschlags zur Besoldung zu regeln. Zuschlag und Besoldung dürfen zusammen 83 Prozent der Nettobesoldung nicht überschreiten, die nach der bisherigen Arbeitszeit, die für die Bemessung der ermäßigten Arbeitszeit während der Altersteilzeit zugrunde gelegt worden ist, zustehen würde; § 6a ist zu berücksichtigen. Abweichend von Satz 2 dürfen Zuschlag und Besoldung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zusammen 88 Prozent betragen, wenn Dienstposten infolge von Strukturmaßnahmen auf Grund der Neuausrichtung der Bundeswehr wegfallen. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit ist ein Ausgleich zu regeln. Absatz 1a Satz 1 und 2 gilt entsprechend.

(3) Abweichend von Absatz 2 sowie den §§ 1 und 2 der Altersteilzeitzuschlagsverordnung wird in den Fällen des § 93 Absatz 3 und 4 des Bundesbeamtengesetzes zusätzlich zur Besoldung nach Absatz 1 ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag in Höhe von 20 Prozent der Dienstbezüge gewährt, die entsprechend der während der Altersteilzeit ermäßigten Arbeitszeit zustehen; § 6a ist zu berücksichtigen. Dienstbezüge im Sinne des Satzes 1 sind das Grundgehalt, der Familienzuschlag, Amtszulagen, Stellenzulagen, Zuschüsse zum Grundgehalt für Professoren an Hochschulen, die bei der Deutschen Bundesbank gewährte Bankzulage, Überleitungszulagen und Ausgleichszulagen, die wegen des Wegfalls oder der Verminderung solcher Bezüge zustehen. Bezüge, die nicht der anteiligen Kürzung nach Absatz 1 unterliegen, bleiben unberücksichtigt; dies gilt nicht für Stellenzulagen im Sinne von Absatz 1a Satz 1 Nummer 3. Absatz 1a Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Für den Fall, dass die Altersteilzeit vorzeitig beendet wird, ist § 2a der Altersteilzeitzuschlagsverordnung entsprechend anzuwenden.

(4) Im Fall des § 53 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes wird zusätzlich zur Besoldung nach Absatz 1 ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag in Höhe von 50 Prozent desjenigen nicht um einen Versorgungsabschlag geminderten Ruhegehaltes gewährt, das bei einer Versetzung in den Ruhestand am Tag vor dem Beginn der Teilzeitbeschäftigung zustünde.

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Arbeitsrecht:Beamtenernennung & Teilzeitbeschäftigung

19.08.2010

Beamter kann nach rechtswidriger Teilzeitanordnung Differenz zu Bezügen eines Vollzeitbeschäftigten verlangen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 18b Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens


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Soldatengesetz - SG | § 30a Teilzeitbeschäftigung, Familienpflegezeit und Pflegezeit


(1) Einem Soldaten kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 30c Absatz 1 und bis zur jeweils beantragten Dauer, längstens für zwölf Jahre bewilligt werden, soweit dienstliche Gründe

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(1) Der Zuschlag wird gewährt in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Nettobesoldung, die sich aus dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung ergibt, und 83 vom Hundert der Nettobesoldung, die nach der bisherigen Arbeitszeit, die für die Bemessung de

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(1) Wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, kann bei Teilzeitbeschäftigung die Zeit einer Freistellung bis zu drei Monaten zusammengefasst werden. Wird die Freistellung an das Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung gelegt, darf sie bis zu e

Altersteilzeitzuschlagsverordnung - ATZV | § 2a Ausgleich bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit


Wenn die Altersteilzeit mit ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit (Blockmodell) vorzeitig endet und die insgesamt gezahlten Altersteilzeitbezüge geringer sind als die Besoldung, die nach der tatsächlichen Beschäftigung ohne Altersteilzeit zugest

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(1) Verringert sich bei einem Übergang von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage, so bleibt der bis dahin erworbene Erholungsurlaubsanspruch in Höhe des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubsanspruchs (Arti

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Den in § 6 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes genannten Beamten und Richtern wird ein nichtruhegehaltfähiger Altersteilzeitzuschlag gewährt, soweit die Altersteilzeit mindestens mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit, die für die Bemessung der er
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Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst


Bleibt der Beamte, Richter oder Soldat ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fern, so verliert er für die Zeit des Fernbleibens seine Bezüge. Dies gilt auch bei einem Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages. Der Verlust der Bezüge ist festzuste

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 54 Mietzuschuss


(1) Der Mietzuschuss wird gewährt, wenn die Miete für den als notwendig anerkannten leeren Wohnraum (zuschussfähige Miete) 18 Prozent der Summe aus Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1, Amts-, Stellen-, Ausgleichs- und Überleitungszulagen mit Au

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Mai 2015 - 3 B 12.1057

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Feb. 2019 - AN 16 K 16.01664

bei uns veröffentlicht am 22.02.2019

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2014 - 3 ZB 12.2664

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 8.350,80 € festgesetzt. G

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2014 - 14 ZB 12.122

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 18.700 € festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2014 - 3 ZB 11.2836

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 473,69 €festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Aug. 2014 - 14 BV 12.1139

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 28. März 2012 wird der Bescheid der Beklagten vom 2. November 2010 in Form des Widerspruchsbescheids vom 19. Mai 2011 insoweit aufgehoben, als die Za

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Feb. 2014 - B 5 K 13.679

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Feststellung, dass ein

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. März 2014 - 11 K 12.02287

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Juli 2007 bis Dezember 2008 weitere Besoldung in Höhe eines Altersteilzeitzuschlages auf der Grundlage, dass die Ehefrau des Klägers in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2015 - 14 ZB 14.921

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.217,26 Euro festgesetzt. G

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Juli 2015 - 3 BV 13.109

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 BV 13.109 Im Namen des Volkes Urteil vom 20. Juli 2015 (VG München, Entscheidung vom 18. September 2012, Az.: M 5 K 11.3039) 3. Senat Sachgebietssc

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 28. Nov. 2018 - 2 BvL 3/15

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 20. Nov. 2018 - 13 K 2193/18

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufg

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Feb. 2018 - 6 B 66/17

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision kann keinen Erfolg haben. Der Kläger hat mit seiner Beschwerde keinen Zulassungsgrund im Sinne

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Aug. 2017 - 1 L 76/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren über die Gewährung einer Stellenzulage an die Klägeri

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Feb. 2017 - 2 C 6/16

bei uns veröffentlicht am 24.02.2017

Gründe I 1 Der Kläger stand bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand (mit Ablauf des 31. Juli 20

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - 6 AZR 715/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor 1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Mai 2015 - 11 Sa 1762/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Jan. 2016 - 2 C 10/15

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 20. Jan. 2016 - 26 K 5165/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betra

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Jan. 2016 - 2 B 48/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Gründe 1 1. Der Kläger stand als Leitender Regierungsdirektor im Dienst des Beklagten und war im hier maßgeblichen Zeitraum in Altersteilzeit beschäftigt. Nachdem seine

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 C 20/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt die Rückabwicklung der seit seinem Eintritt in den Ruhestand infolge einer familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgle

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 C 48/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt die Rückabwicklung der seit seinem Eintritt in den Ruhestand infolge einer familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgle

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 17. Nov. 2015 - 2 BvL 19/09, 2 BvL 20/09, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/14

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Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. a) Anlage 21 Nummer 1 (Grundgehaltssätze Besoldung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Okt. 2015 - 2 C 15/15

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Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht die Gewährung der Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion auch während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 01. Okt. 2015 - 4 K 1643/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.300,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kl

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 01. Okt. 2015 - 4 K 433/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Juli 2015 - 2 C 16/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tatbestand 1 Die 1957 geborene Klägerin ist als Oberstudienrätin (Besoldungsgruppe A 14 LBesO) an einem Gymnasium mit einer Pflichtstundenzahl von 13/23,5 Wochenstunden

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 18. Juni 2015 - 2 C 49/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 24 Abs. 1

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Apr. 2015 - 1 A 557/13

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrun

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2015 - 4 S 1644/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. Juli 2014 - 2 K 3393/13 - geändert. Der Bescheid des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 07.11.2012 in der Gestalt dessen Widers

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 15. Dez. 2014 - 26 K 7048/12

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Das beklagte Land wird unter Abänderung des Bescheides der Bezirksregierung E.          vom 31. Juli 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung vom 14. September 2012 in der Fassung des Schreibens vom 20. September 2012 un

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Sept. 2014 - 2 B 92/13, 2 B 92/13 (2 C 24/14)

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 2013 wird aufgehoben, soweit das Oberverwaltungsge

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Sept. 2014 - 13 K 4659/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf G

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Sept. 2014 - 1 A 498/13

bei uns veröffentlicht am 01.09.2014

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Z

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 01. Juli 2014 - 1 Bf 166/11

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15. Juli 2011 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Hinsichtlich der Kosten des gesamten Verfahrens ist

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. März 2014 - 2 C 2/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Höhe des kinderbezogenen Familienzuschlags bei geschiedenen Beamten, deren Kind bei beiden Eltern zu gleichen Anteilen im wöch

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. März 2014 - 2 C 50/11

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin ist Lehrerin und steht als Studiendirektorin (Besoldungsgruppe A 15) in Diensten des beklagten Landes. Mit Bescheid vom 27. September 2007 wurd

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 28. Jan. 2014 - 1 L 48/11

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 13. Dezember 2010 – 6 A 689/07 – wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Okt. 2013 - 2 C 23/12

bei uns veröffentlicht am 30.10.2013

Tatbestand 1 Der Kläger verlangt Schadensersatz, weil er bei der Vergabe von Amtszulagen nicht berücksichtigt wurde.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Sept. 2013 - 2 C 52/11

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin beansprucht den Familienzuschlag der Stufe 1 in der ihrem Teilzeitstatus entsprechenden Höhe.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Mai 2013 - 2 B 5/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

Gründe 1 Die Beschwerden der Klägerin und des Beklagten können keinen Erfolg haben. Die Verfahrensbeteiligten haben nicht dargelegt, dass der geltend gemachte Revisionsz

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Nov. 2012 - 2 C 44/11

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Tatbestand 1 Die Kläger sind Bundesbeamte und der Deutschen Bahn AG zur Dienstleistung zugewiesen. Sie sind bei der DB Systel GmbH beschäftigt. Der Kläger zu 1 befand si

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2012 - 2 C 82/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 Der 1954 geborene Kläger unterrichtet als Studienrat an einer berufsbildenden Schule in Niedersachsen. Er erkrankte im Jahr 2005 an beiden Augen, was eine A

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2012 - 2 C 23/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin erstrebt eine höhere anteilige Besoldung für ihre Teilzeitbeschäftigung. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Juli 2012 - 2 C 24/11

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tatbestand 1 Der Kläger ist seit Oktober 1991 bei der Beklagten als Feuerwehrbeamter im Einsatzdienst tätig. Im Dezember 2005 beantragte er einen Ausgleich für vom 1. Ja

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Juli 2012 - 2 C 17/11

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tatbestand 1 Der Kläger ist seit Februar 1988 bei der Beklagten als Feuerwehrbeamter tätig. Er verlangt einen Ausgleich für vom 1. Januar 1999 bis 31. August 2005 zuviel

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Juli 2012 - 6 AZR 52/11

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2010 - 11 Sa 615/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 17. Jan. 2012 - 2 BvL 4/09

bei uns veröffentlicht am 17.01.2012

Tenor § 10 Absatz 1 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG) in der Fassung des Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 16. Nov. 2011 - 5 K 3021/09

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor 1. Der Widerspruchsbescheid des Landesamts für Besoldung und Versorgung vom 07.10.2009 wird aufgehoben, soweit er entgegensteht, und der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger ab 01.01.2011 die ungekürzte Stellenzulage als Ausbildungslehrer fü

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Den in § 6 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes genannten Beamten und Richtern wird ein nichtruhegehaltfähiger Altersteilzeitzuschlag gewährt, soweit die Altersteilzeit mindestens mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit, die für die Bemessung der ermäßigten...
(1) Der Zuschlag wird gewährt in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Nettobesoldung, die sich aus dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung ergibt, und 83 vom Hundert der Nettobesoldung, die nach der bisherigen Arbeitszeit, die für die Bemessung der ermäßigten...
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken muss, Teilzeitbeschäftigung als Altersteilzeit mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit, höchstens der Hälfte der in den...
Wenn die Altersteilzeit mit ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit (Blockmodell) vorzeitig endet und die insgesamt gezahlten Altersteilzeitbezüge geringer sind als die Besoldung, die nach der tatsächlichen Beschäftigung ohne Altersteilzeit zugestanden hätte...
(1) Auf Antrag der Beamtin oder des Beamten kann der Eintritt in den Ruhestand bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden, wenn 1. dies im dienstlichen Interesse liegt und2. die Arbeitszeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beträgt.Der...