Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen

(1) Der Wegfall einer Stellenzulage aus dienstlichen Gründen, die nicht vom Beamten, Richter oder Soldaten zu vertreten sind, wird ausgeglichen, wenn die Stellenzulage zuvor in einem Zeitraum von sieben Jahren insgesamt mindestens fünf Jahre zugestanden hat. Die Ausgleichszulage wird auf den Betrag festgesetzt, der am Tag vor dem Wegfall zugestanden hat. Jeweils nach Ablauf eines Jahres vermindert sich die Ausgleichszulage ab Beginn des Folgemonats um 20 Prozent des nach Satz 2 maßgebenden Betrages. Erhöhen sich die Dienstbezüge wegen des Anspruchs auf eine Stellenzulage, wird diese auf die Ausgleichszulage angerechnet. Zeiten des Bezugs von Stellenzulagen, die bereits zu einem Anspruch auf eine Ausgleichszulage geführt haben, bleiben für weitere Ausgleichsansprüche unberücksichtigt.

(2) Bestand innerhalb des Zeitraumes nach Absatz 1 Satz 1 ein Anspruch auf mehrere Stellenzulagen für einen Gesamtzeitraum von mindestens fünf Jahren, ohne dass eine der Stellenzulagen allein für fünf Jahre zugestanden hat, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass die Stellenzulage mit dem jeweils niedrigsten Betrag ausgeglichen wird.

(3) Ist eine Stellenzulage infolge einer Versetzung nach § 28 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes weggefallen, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass sich der Zeitraum des Bezugs der Stellenzulage nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 auf zwei Jahre verkürzt.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn ein Ruhegehaltempfänger erneut in ein Beamten-, Richter- oder Soldatenverhältnis berufen wird oder wenn im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Verwendungswechsel eine zuvor gewährte Stellenzulage nur noch mit einem geringeren Betrag zusteht und die jeweilige Zulagenvorschrift keinen anderweitigen Ausgleich vorsieht.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz zu Übergangsregelungen zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung - RVOrgRefÜG | § 4 Sonstige dienstrechtliche Übergangsregelungen


(1) Für die nach § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 übergetretenen Dienstordnungsangestellten gelten die Regelungen der bisherigen Dienstordnung nach dem Übertritt weiter. Die übergetretenen Dienstordnungsangestellten sind innerhalb eines Jahres nach dem Über
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 77 Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes


(1) Für Professoren der Bundesbesoldungsordnung C, die am Tag des Inkrafttretens der auf Grund § 33 Absatz 4 zu erlassenden Regelungen oder, soweit diese Regelungen bis zum 31. Dezember 2004 noch nicht erlassen sind, am 1. Januar 2005 im Amt befindli

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 45 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen


(1) Wird einem Beamten oder Soldaten eine herausgehobene Funktion befristet übertragen, kann er eine Zulage zu seinen Dienstbezügen erhalten. Satz 1 gilt entsprechend für die Übertragung einer herausgehobenen Funktion, die üblicherweise nur befristet
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 28 Versetzung


(1) Eine Versetzung ist die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn. (2) Eine Versetzung ist auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder aus dienstlichen Grü

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33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Jan. 2019 - W 1 K 18.1219

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2014 - M 5 K 14.485

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Leistungswiderspruchsbescheids des Landesamts für Finanzen vom ... Januar 2014 verpflichtet, der Klägerin ab 1. Oktober 2013 eine Ausgleichszulage gemäß Art. 52 BayBesG zu gewähren. I

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. März 2017 - W 1 K 16.697

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Bescheides vom 22. Oktober 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. April 2016 der Klägerin für die Zeit ab 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. März 2014 eine Au

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. März 2017 - W 1 K 16.503

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Juli 2014 - 3 BV 09.3138

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Feb. 2014 - 21 K 12.817

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläuf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Mai 2018 - 14 B 16.2427

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor I. Unter Abänderung des angefochtenen Urteils sowie des Bescheids der Beklagten vom 3. Februar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10. April 2013 wird die Beklagte verpflichtet, den Zeitpunkt der Gewährung der Ausg

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Juli 2015 - B 5 K 13.339

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Gewährung einer Ausgleichszu

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Juni 2017 - 1 L 1/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt die Gewährung einer Stellenzulage. 2 Der Kläger ist Beamter der Zollverwaltung in einem Amt ..

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Dez. 2016 - 2 B 3/16

bei uns veröffentlicht am 27.12.2016

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbeg

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Sept. 2016 - 3 K 5998/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Der am 00.00.0000 geborene Kläger wurde von der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz am 01.09.1997 zum Verwaltungsinspektor zur Anstellung und am 01.03.200

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Sept. 2016 - 3 K 1300/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 1Tatbestand 2Der am 00.00.1946 geborene Kläger trat nach einer 12-jährigen Tätigkeit als Berufssoldat bei der Luftwaffe am 15.02.1979 in den Dienst der Bundesversicherungs

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Apr. 2016 - 2 B 117/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Gründe 1 1. Der Rechtsstreit betrifft im Beschwerdeverfahren noch die Gewährung einer Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 2 BBesG in der Fassung vom 6. August 2002 (BGBl. I

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Apr. 2016 - 4 S 1930/14

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22. August 2014 - 1 K 2535/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläg

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 03. Feb. 2016 - 23 K 1599/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger steht als Berufssoldat im Dienst der Beklagten. Seit dem 1. Januar 2007 verrichtete er seinen Dienst an Bord der Fregatte S.         und e

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 05. Nov. 2015 - 15 K 6181/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 1Tatbestand 2Der Kläger steht als Technischer Fernmeldeoberamtsrat (Besoldungsgruppe A13 Z) im Dienst der Beklagten. Ab dem Sommer 1994 war er in der Generaldirektion U.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Sept. 2015 - 3 C 9/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tatbestand 1 Die Kläger sind Krankenkassen oder Zusammenschlüsse von Krankenkassen mit Sitz in Bayern. Sie streiten mit der beigeladenen Krankenhausträgerin über die Höh

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Aug. 2015 - 13 K 5031/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf G

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Nov. 2014 - 6 AZR 1055/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. September 2012 - 5 Sa 275/11 - aufgehoben.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 04. Aug. 2014 - 12 A 203/13

bei uns veröffentlicht am 04.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 30. Jan. 2014 - 1 A 2655/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 3.500,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e2Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Antrag, über

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - 2 C 12/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin beansprucht die Gewährung einer Zulage zum Ausgleich der infolge eines unfreiwilligen Dienstherrnwechsels eingetretenen Verringerung ihrer Dien

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - 2 C 27/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin beansprucht die Gewährung einer Zulage zum Ausgleich der infolge eines unfreiwilligen Dienstherrnwechsels eingetretenen Verringerung ihrer Dien

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2012 - 2 B 75/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und des Verfahrensfehlers (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Nichtzulassun

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 05. Dez. 2012 - 1 A 140/12

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Klägerin begehrt eine Ausgleichszulage nach

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Okt. 2012 - 2 B 18/12

bei uns veröffentlicht am 19.10.2012

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützte Beschwerde (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat keinen Erfolg.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Sept. 2012 - 5 Sa 275/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 24.03.2011, Az.: 2 Ca 2608/10 E, abgeändert. 2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger seit dem 01.02.2010 eine Ausgleichszul

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Nov. 2011 - 4 S 1345/10

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Juni 2009 - 11 K 4774/08 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Das Urteil ist hinsichtlic

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Feb. 2011 - 4 S 118/10

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Juli 2009 - 5 K 1643/08 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 17. Mai 2010 - 3 K 1734/08

bei uns veröffentlicht am 17.05.2010

Tenor Der Bescheid der Bundesfinanzdirektion Mitte vom 15.04.2008 und deren Widerspruchsbescheid vom 14.08.2008 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum 01.12.2007 bis 31.08.2008 eine Ausgleichszulage f

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Sept. 2007 - 4 S 2465/06

bei uns veröffentlicht am 26.09.2007

Tenor Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. September 2006 - 17 K 1349/05 - wird abgelehnt. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahre

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 13. Sept. 2006 - 17 K 1349/05

bei uns veröffentlicht am 13.09.2006

Tenor Der Bescheid des Oberschulamts Stuttgart vom 25.10.2004 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart - Schule und Bildung - vom 14.03.2005 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die beantr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 21. Jan. 2004 - 4 S 2174/03

bei uns veröffentlicht am 21.01.2004

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. August 2003 - 17 K 4591/01 - wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert des Zulassun

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(1) Eine Versetzung ist die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn. (2) Eine Versetzung ist auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder aus dienstlichen Gründen ohne ihre...